Niedersachsen: Resturlaubsanspruch bis Ostern 2023
Die niedersächsischen Landesbeamten/- innen sollen nach einem entsprechenden Verordnungsentwurf ihren vorhandenen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2021 bis zu den Osterferien 2023 nehmen dürfen. Nach Angaben aus der niedersächsischen Staatskanzlei soll damit ein Ausgleich geschaffen werden, welcher die besonderen Verhältnisse im Zusammenhang mit den Entwicklungen aus der letztjährigen Corona-Pandemie berücksichtigt. Besondere Gegebenheiten in der Verwaltung und…