Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit kann im Alltag manchmal fatale finanzielle Folgen haben. Ein Arbeitskollege bringt beispielsweise sein neues Smartphone mit, welches Sie kurz bewundernd in der Hand halten – kurz deswegen, weil es Ihnen aufgrund der glatten Oberfläche durch die Hände gleitet und auf den empfindlichen Marmor-Fußboden fällt. Das Titangehäuse des Smartphones hinterlässt so nicht nur bei Ihnen bleibenden Eindruck, sondern auch auf dem italienischen Marmor.

Solche Alltags-Fauxpas können schnell in finanzielle Katastrophen ausarten, denn als Schadensverursacher müssen Sie für den Schaden per Gesetz mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften. Vor allem bei Unfällen, in die Personen verwickelt sind, können sich diese Forderungen schnell zu ungeahnter Größe aufbäumen. Daher ist eine Privat-Haftpflicht von äußerster Notwendigkeit. Diese übernimmt im Falle eines Unfalls alle Kosten. In einigen Fällen kann die Schuldfrage nicht gleich geklärt werden oder Sie werden zu Unrecht beschuldigt – auch hier greift die Privat-Haftpflicht ein. Da Sie die Privat-Haftpflicht in besonders fatalen Fällen vor der Privatinsolvenz retten kann, ist sie eine der wichtigsten privaten Absicherungen.

Für den Vergleich einer Diensthaftpflichtversicherung wählen Sie bitte in der Auswahl “1.2. Ihre berufliche Situation”, unter Interessent zwischen Arbeitnehmer/-in (ÖD),
Beamter/-r auf Lebenszeit, Beamte/r auf Probe, Beamte/r auf Widerruf/Anwärter/-in, Soldaten, Soldaten auf Zeit oder Pensionär.
In der Auswahl 1.3 ist dann die Auswahl “Diensthaftpflicht Vertragsnehmer” möglich. Hier muss zwischen Lehrer und Verwaltungsbeamter gewählt werden.
Polizisten etwa benötigen eine persönliche Beratung, da der Onlinevergleichsrechner nicht alle Risikofaktoren dieser Berufsgruppe abbildet.
Beachten Sie aber, die Diensthaftpflichtversicherung ist immer ein ergänzender Tarifbaustein zur Privathaftpflicht. Das bedeutet, dass man eine Diensthaftpflicht als alleiniges Produkt nicht abschließen kann.