Wie werde ich Beamter?
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Beamter werden: der Weg zur Verbeamtung
Sie wollen Beamter werden, wissen aber nicht genau, welche Möglichkeiten die Beamtenlaufbahn bietet und welche Voraussetzungen Sie für die einzelnen Wege mitbringen müssen? Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht, was auf dem Weg zur Verbeamtung alles zu beachten ist. Nicht nur die Voraussetzungen (von Bildungsabschluss bis zur Altersgrenze) spielen dabei eine Rolle. Auch die grundsätzliche Richtung (Lehramt, Polizei, Bundeswehr, Verwaltung etc.) sind natürlich entscheidende Faktoren bei der Entscheidung, Beamter zu werden. Was genau macht das Beamtentum aus, was sind die Vorteile und Nachteile, die Rechte und Pflichten, welche Voraussetzungen muss der Bewerber mitbringen und welche Karrieremöglichkeiten gibt es jeweils in der gewählten Laufbahn? Was muss alles vor der Verbeamtung absolviert werden? Diese Fragen werden hier Stück für Stück beantwortet.
Viele Tätigkeiten sind aber nicht nur als Beamter möglich, sondern auch als Angestellter. Sogar Lehrer können ohne Verbeamtung in einem reinen Angestelltenverhältnis für eine Schule tätig sein. Aber was ist hier ausschlaggebend und worin liegen die Unterschiede? Bei der Entscheidung, ob Sie Beamter werden möchten oder sich anstellen lassen möchten, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, während Angestellte in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Diese grundlegende Unterscheidung zwischen Verbeamtung und Anstellung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten, sowie die Vorteile und Nachteile beider Beschäftigungsformen.
Unterschiede in Rechten und Pflichten beim Beamter werden

- Begründung des Dienstverhältnisses: Beamte werden durch einen Hoheitsakt ernannt, während Angestellte einen Arbeitsvertrag abschließen.
- Beendigung: Das Beamtenverhältnis ist in der Regel auf Lebenszeit angelegt, während das Angestelltenverhältnis durch Kündigung beendet werden kann.
- Rechtsgrundlagen: Für Beamte gelten spezielle Gesetze und Verordnungen, Angestellte unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht und Tarifverträgen.
- Einkommen: Beamte erhalten eine Besoldung, Angestellte ein tariflich festgelegtes Entgelt.
Vor- und Nachteile als Beamter: das spricht für die Verbeamtung
Wie bei jedem Beschäftigungsverhältnis hat auch die Verbeamtung Vorteile und Nachteile.
Um Beamter zu werden sollten Sie daher nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile des Beamtenstatus kennen um sich gut informiert entscheiden zu können, ob Beamter werden eine sinnvolle Möglichkeit für Sie ist. Je nachdem, was für Sie besondere Priorität hat, ist entweder die Verbeamtung oder eben ein Angestelltenverhältnis besser geeignet.
Beide Beschäftigungsformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile,
die Sie für sich beurteilen sollten:
Vorteile des Beamtenstatus:
- Hohe Arbeitsplatzsicherheit
- Attraktive Altersversorgung durch Pension
- Beihilfe bei Krankheits- und Pflegekosten
Nachteile des Beamtenstatus:
- Eingeschränkte Flexibilität beim Arbeitsplatzwechsel
- Kein Streikrecht
- Strikte Hierarchien und Dienstpflichten
Vorteile des Angestelltenverhältnisses:
- Größere berufliche Flexibilität
- Möglichkeit zur Teilnahme an Tarifverhandlungen
- Streikrecht
Nachteile des Angestelltenverhältnisses:
- Geringere Arbeitsplatzsicherheit
- Oft niedrigeres Nettoeinkommen im Vergleich zu Beamten
- Keine Beihilfe bei Krankheitskosten
Entscheidungshilfen Beamter werden oder Angestelltenverhältnis
Gerade wenn Sie die Laufbahn als Lehrer einschlagen, kann sich nach dem Referendariat die Fragen stellen, ob statt der Verbeamtung nicht auch eine Anstellung als Lehrer in Frage kommt. Bei der Entscheidung zwischen Beamtenstatus / Beamter zu werden und Angestelltenverhältnis sollten auf jeden Fall folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Persönliche Werte und Ziele: Streben Sie nach Sicherheit oder Flexibilität?
- Karrierepläne: Möchten Sie langfristig im öffentlichen Dienst bleiben?
- Finanzielle Aspekte: Wie wichtig sind Pensionsansprüche und Beihilfe?
- Gesundheitliche Voraussetzungen: Können Sie die Anforderungen für eine Verbeamtung erfüllen?
- Familienplanung: Wie wirkt sich die Entscheidung auf die Absicherung von Familienangehörigen aus?
Vorteile der privaten Krankenversicherung als Beamter und Beamtenanwärter
Ein besonders wichtiger Aspekt für Beamte, Beamtenanwärter, Lehrer und Referendare ist die Möglichkeit, von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung für Beamte, einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter, einer privaten Krankenversicherung für Lehrer oder einer PKV für Referendare zu profitieren. Dies ist ein entscheidender Faktor, der oft für den Beamtenstatus spricht und für eine umfassende Versorgung in puncto Gesundheit sorgt:
- Beihilfe: Beamte erhalten eine Beihilfe vom Dienstherrn, die mindestens 50% der Krankheitskosten abdeckt. In manchen Fällen kann dieser Anteil sogar bis zu 70% betragen.
- Günstige Beiträge: Durch die Beihilfe müssen Beamte nur den verbleibenden Prozentsatz ihrer Krankenversicherungskosten selbst tragen, was zu deutlich niedrigeren Beiträgen führt.
- Erweiterter Leistungsumfang: Die PKV bietet oft bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, wie z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und kürzere Wartezeiten.
- Individuelle Tarifgestaltung: Beamte können ihre Versicherung nach ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten.
- Familienabsicherung: Für Kinder von Beamten übernimmt die Beihilfe in den meisten Fällen 80% der Krankheitskosten, was die private Absicherung sehr günstig macht.
Diese Vorteile der PKV für Beamte können ein gewichtiges Argument für die Entscheidung zugunsten des Beamtenstatus sein. Es ist jedoch wichtig, alle Aspekte sorgfältig abzuwägen und die persönliche Situation zu berücksichtigen, bevor man sich für oder gegen eine Verbeamtung entscheidet.
Der Weg zum Beamtenstatus
Der Weg zum Beamtenstatus ist oft mit vielen Hürden und einer intensiven Ausbildung verbunden. Beamtenanwärter, also diejenigen, die sich in der Ausbildung zum Beamten befinden, haben hier einen besonderen Status und stehen am Anfang einer oft langen und erfüllenden Laufbahn im öffentlichen Dienst. Um den Beamtenstatus zu erlangen, müssen Anwärter verschiedene Phasen durchlaufen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist gerade als angehender Lehrer oft gar nicht die eigene Entscheidung zwischen Verbeamtung und Anstellungsverhältnis. Wird beispielsweise in Ihrem Bundesland gerade die Verbeamtung von Lehrkräften eingeschränkt, rückt der Beamtenstatus oft überraschend in weite Ferne, bis die Entscheidung wieder gelockert wird. Auch wenn die Verbeamtung theoretisch möglich ist, stehen vor dem Beamtenstatus noch mehrere Schritte, vom Vorbereitungsdienst über die Probezeit als Beamter bis zur Ernennung als Beamter auf Lebenszeit.
Im Land Berlin können Lehrerinnen und Lehrer zukünftig wieder verbeamtet werden. Der Senatsbeschluss, welcher Lehrkräften bis zu einem Lebensalter von 52 Jahren den Beamtenstatus ermöglicht, folgt einem bildungspolitischen Umsetzungsvorhaben aus dem Koalitionsvertrag der neuen rot-grün-roten Regierung. Die Regelung gilt sowohl für bestehende als auch für neu eingestellte Personalkräfte.

Vorbereitungsdienst um Beamter zu werden
Der Vorbereitungsdienst ist die erste wichtige Etappe auf dem Weg zum Beamtenstatus. In dieser Phase sollen die angehenden Beamten theoretisch und praktisch für ihre künftigen Aufgaben im öffentlichen Dienst ausgebildet werden.
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes variiert je nach Laufbahngruppe:
- Mittlerer Dienst des Bundes: 2 Jahre
- Gehobener Dienst des Bundes: 3 Jahre (bestehend aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten)
- Höherer Dienst des Bundes: In der Regel 2 Jahre, mindestens jedoch 18 Monate
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Anwärter den Status „Beamte auf Widerruf“. Dieser Status ist die erste Stufe des Beamtenverhältnisses und geht dem Beamtenverhältnis auf Probe und dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit voraus. Bei der Berufung in dieses Beamtenverhältnis erhalten die Anwärter eine förmliche Ernennung und eine entsprechende Urkunde.
Es ist möglich, den Vorbereitungsdienst zu verkürzen, indem förderliche Zeiten einer praktischen oder beruflichen Tätigkeit angerechnet werden. Die vorgeschriebene Mindestdauer darf jedoch nicht unterschritten werden. Beim Bund beträgt diese mindestens sechs Monate
Probezeit als Beamter
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes folgt auf dem Weg zur Verbeamtung die Probezeit. Diese Phase dient dazu, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten umfassend zu bewerten. Die Probezeit vor der Verbeamtung dauert in der Regel mindestens drei Jahre. Allerdings kann eine gleichwertige Tätigkeit bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr angerechnet werden.
Während der Probezeit sind mindestens zwei dienstliche Beurteilungen durch den Vorgesetzten erforderlich. Diese Beurteilungen ermöglichen eine fundierte Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Beamten. Es ist wichtig zu beachten, dass Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht als Teil der Probezeit angerechnet werden.
Die Bewährung in der Probezeit wird nach strengen Maßstäben beurteilt. Die Bundesregierung legt die Kriterien sowie das Verfahren der Bewährungsfeststellung fest. Ein Beamter auf Probe kann grundsätzlich jederzeit entlassen werden, wobei es Ausnahmen gibt, wie z.B. das Recht,
die Ausbildung abzuschließen, sofern kein Dienstvergehen vorliegt.
Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit: wann kommt die Verbeamtung
- Erfolgreiche Bewährung in der Probezeit
- Gewährleistung, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Vorgeschriebene Vorbildung oder erforderliche Befähigung durch Lebenserfahrung und Berufserfahrung
- Gesundheitliche Eignung
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates oder der Schweiz
Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wird wirksam mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch eine autorisierte Stelle, wie den Bundespräsidenten oder eine von ihm bestimmte Stelle. Die Urkunde muss explizit die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“ enthalten, um die Verbeamtung gültig zu machen.
Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit genießen die Beamten eine Reihe von Vorteilen, insbesondere die berufliche Sicherheit und finanzielle Vorteile. Ein zentraler Vorteil durch die Verbeamtung ist die Unkündbarkeit, die eine hohe Arbeitsplatzsicherheit garantiert. Beamte auf Lebenszeit müssen beispielsweise nicht befürchten, aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Arbeitgebers entlassen zu werden, solange sie sich rechtskonform verhalten.
Der Weg zum Beamtenstatus erfordert allerdings auch Engagement, Ausdauer und die Erfüllung zahlreicher Voraussetzungen. Im Gegenzug bietet er eine sichere und oft
erfüllende Karriere im öffentlichen Dienst – auf Lebenszeit.
Voraussetzungen für die Verbeamtung
Wer den Weg zum Beamtenstatus einschlagen möchte, muss ein vom Staat festgeschriebenes Anforderungsprofil für die Verbeamtung erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen: Bildungsvoraussetzungen, persönliche Voraussetzungen und Altersgrenzen. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass nur geeignete Kandidaten in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden und nur geeignete Kandidaten Beamter werden können.
Bildungsvoraussetzungen für die Verbeamtung
Die Bildungsvoraussetzungen für die Verbeamtung variieren je nach angestrebter Laufbahngruppe. Je höher der Dienst, desto höher sollte auch der Abschluss sein. Dabei unterscheidet der öffentliche Dienst zwischen vier Laufbahngruppen:
- Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung.
- Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit. Für den technischen Dienst wird zusätzlich ein Meistertitel gefordert.
- Gehobener Dienst: Fachabitur oder Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst oder ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit. Für den technischen Dienst ist ein Bachelorabschluss erforderlich.
- Höherer Dienst: Ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. Staatsexamen oder Diplome von Universitäten); Vorbereitungsdienst oder eine hauptberufliche Tätigkeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Vorbereitungsdienst die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt abzuleistende Ausbildungszeit darstellt.
Persönliche Voraussetzungen, um Beamter zu werden
Neben den Bildungsvoraussetzungen müssen Bewerber, um Beamter zu werden, auch eine Reihe persönlicher Kriterien
erfüllen:
- Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Bürgerschaft in einem EU-Mitgliedstaat. In einigen Fällen können auch Angehörige anderer Nationen eingestellt werden.
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die im Grundgesetz verankert ist.
- Gesundheitliche Eignung: Körperliche und geistige Gesundheit, die eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit erlaubt. Bei schwerbehinderten Bewerbern darf eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre vorhersehbar sein.
- Finanzielle Integrität: Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Überschuldung.
- Leumund: Bewerber dürfen in den letzten fünf Jahren keine Haftstrafe verbüßt haben.
- Spezielle Anforderungen: Für manche Positionen gelten zusätzliche Voraussetzungen wie Mindestgröße, Nacht- und Schichtdiensttauglichkeit oder gutes Sehvermögen.
Altersgrenzen für die Verbeamtung
Neben Bildungsvoraussetzungen und den genannten persönliche Kriterien spiel für die Verbeamtung natürlich auch das Alter des Bewerbers eine Rolle. Hierbei variieren die Altersgrenzen für die Verbeamtung je nach Bundesland und gewünschter Laufbahn. Eine Verbeamtung kurz vor dem Rentenalter ist eher unwahrscheinlich, da die Ansprüche sonst nicht gerechtfertigt wären gegenüber jungen Kollegen, die entsprechend lange für Ihre Versorgungsansprüche gearbeitet haben.
Hier ein Überblick über die Höchstaltersgrenzen in einigen Bundesländern (Stand Juni 2023):
- Baden-Württemberg: 42 Jahre (47 Jahre für Professoren)
- Bayern: 45 Jahre
- Berlin: 45 Jahre (vorübergehend 52 Jahre für Lehrer)
- Brandenburg: 47 Jahre (40 Jahre für den Vorbereitungsdienst)
- Bremen: 45 Jahre (55 Jahre für Hochschullehrer)
- Hamburg: 45 Jahre (40 Jahre für Beamtenverhältnisse auf Probe)
- Hessen: 50 Jahre
- Nordrhein-Westfalen: 42 Jahre (45 Jahre für Schwerbehinderte)
- Sachsen: 42 Jahre
- Schleswig-Holstein: 50 Jahre (52 Jahre für Hochschullehrer)
Es ist zu beachten, dass diese Altersgrenzen in vielen Fällen flexibel gehandhabt werden können. Beispielsweise können sie oft erhöht werden, wenn Bewerber Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Auch Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes können berücksichtigt werden.
Aufgrund des zunehmenden Personalmangels passen einige Bundesländer ihre Altersgrenzen an. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall die aktuelle Gesetzgebung zu prüfen.
Die Altersgrenzen dienen dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dienstzeit und den Versorgungsansprüchen sicherzustellen. Sie sollen gewährleisten, dass Beamte eine angemessene aktive Dienstzeit leisten, bevor sie in den Ruhestand treten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Weg zur Verbeamtung hohe Anforderungen an die Bewerber stellt. Die Kombination aus Bildungsvoraussetzungen, persönlichen Kriterien und Altersgrenzen soll sicherstellen, dass nur geeignete Kandidaten in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Trotz dieser Hürden bietet der Beamtenstatus zahlreiche Vorteile, die eine Karriere im öffentlichen Dienst attraktiv machen.
Laufbahnen und Karrieremöglichkeiten als Beamter
Das Beamtentum in Deutschland bietet vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Dabei regelt ein eigenes Laufbahnrecht die Karrierewege im öffentlichen Dienst. Beamte haben die Chance, in verschiedenen Bereichen tätig zu werden und ihre Karriere voranzutreiben. Ein besonderer Vorteil für Beamte, Beamtenanwärter, Lehrer und Referendare ist die Möglichkeit, von einer privaten Krankenversicherung zu profitieren, die oft bessere Leistungen und günstigere Beiträge bietet.
Laufbahngruppen als Beamter
Im öffentlichen Dienst gibt es vier Laufbahngruppen, die sich durch unterschiedliche Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen auszeichnen. Entsprechend gibt es in den 4 Gruppen unterschiedliche Tätigkeiten, die ausgeübt werden können. Hier einige Beispiele, was die einzelnen Laufbahngruppen beinhalten können:
- Einfacher Dienst: eher einfache Aufgaben unterstützender Natur als Vollzugsbeamte, Verwaltungsmitarbeiter, Hilfsarbeiter in technischen Bereichen oder Pförtner bei öffentlichen Einrichtungen, früher noch verstärkt auch Postboten, Schaffner, Schrankenwärter oder auch Busfahrer.
- Mittlerer Dienst: selbständiges Arbeiten sowie Entscheidungsfähigkeit sind Voraussetzung, beispielsweise für Polizeibeamte (ebenso Zollbeamte & Feuerwehr), Justizsekretäre, Steuersekretäre, Verwaltungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellte oder auch Bundeswehroffiziere (Unteroffizier bis Oberstabsfeldwebel)
- Gehobener Dienst: anspruchsvolle Aufgaben, die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium/Bachelor-Abschuss erfordern, Beispiele sind Finanzräte, Bauoberräte, Bibliotheksräte, Regierungsinspektoren, Verwaltungsinspektoren, Rechtspfleger, Studienräte oder Polizeikommissare
- Höherer Dienst: Aufgaben mit hoher Verantwortung, strategischer Entscheidungsfindung und einem repräsentativen Anteil, wie er auch im Auswärtigen Amt, dem BND oder Staatsarchiven gefordert ist, beispielsweise als Professoren an Hochschulen, Botschafter, Richter/Staatsanwälte, Ministerialräte, Oberstudiendirektoren, Polizeidirektoren oder leitende Regierungsdirektoren sowie Generäle und Admirale
Jede dieser Laufbahngruppen bietet spezifische Karrieremöglichkeiten und Aufgabenbereiche, die von leichten unterstützenden Tätigkeiten bis hin zu repräsentativen Aufgaben mit Entscheidungsgewalt reichen. Die Einstufung in eine Laufbahngruppe erfolgt in der Regel anhand der Berufswahl, der Qualifikation und der Berufserfahrung sowie natürlich dem Bildungsstand.
Beförderungsmöglichkeiten als Beamter
Beamte haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Karriere voranzutreiben und aufzusteigen. Dabei gilt das Leistungsprinzip: Beförderungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Folgende Aspekte sind für Beförderungen relevant:
- Probezeit: Zu Beginn müssen Beamte eine dreijährige Probezeit absolvieren.
- Dienstposten: Für eine Beförderung ist oft ein Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstposten sowie eine Erprobungsphase erforderlich.
- Planstellen: Da Beamte auf Planstellen geführt werden, ist für eine Beförderung das Vorhandensein einer höher bewerteten Planstelle notwendig.
- Dienstliche Beurteilungen: Mindestens alle drei Jahre werden Beurteilungen nach festgelegten Kriterien erstellt. Diese dienen als Grundlage für Personalentscheidungen und Maßnahmen der Personalentwicklung.
- Fortbildung: Gezielte Fortbildungsmaßnahmen in eigenen und externen Einrichtungen tragen zur weiteren Qualifizierung bei.
- Aufstieg in höhere Laufbahngruppen: Gut beurteilte Beamte haben die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen. Dies erfordert das Bestehen eines Auswahlverfahrens und den erfolgreichen Abschluss des Aufstiegsverfahrens.
Für den Aufstieg in höhere Laufbahngruppen sind verschiedene Qualifizierungen vorgesehen:
- Aufstieg in den mittleren Dienst: Vorbereitungsdienst oder fachspezifische Qualifizierung
- Aufstieg in den gehobenen Dienst: Vorbereitungsdienst, Hochschulstudiengang oder fachspezifische Qualifizierung
- Aufstieg in den höheren Dienst: Vorbereitungsdienst oder Hochschulstudiengang
Besoldung von Beamten: das ist möglich durch die Verbeamtung
Die Besoldung von Beamten in Deutschland ist eng mit den Beförderungsmöglichkeiten verknüpft. Das Besoldungssystem gliedert sich in verschiedene Besoldungsgruppen, die die Verantwortung und den Dienstrang widerspiegeln. Mit jeder Beförderung steigt in der Regel auch die Besoldungsgruppe, was zu einem höheren Grundgehalt führt. Zusätzlich zum Grundgehalt können Beamte verschiedene Zulagen erhalten, wie etwa den Familienzuschlag oder leistungsbezogene Komponenten. Dieses System schafft finanzielle Anreize für Beamte, sich weiterzuentwickeln und höhere Positionen anzustreben, was gleichzeitig ihre Besoldung verbessert.
Die Beförderung und damit verbundene Besoldungserhöhung erfolgen nicht automatisch, sondern basiert auf Leistung, Eignung und Befähigung. Beamte durchlaufen regelmäßige Beurteilungen, die ihre Entwicklung und Potenzial für höhere Positionen bewerten. Neben dem vertikalen Aufstieg in höhere Besoldungsgruppen gibt es auch horizontale Entwicklungsmöglichkeiten durch Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe, die ebenfalls zu Gehaltserhöhungen führen. Dieses differenzierte System soll sowohl die Leistungsbereitschaft als auch die langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fördern.
Die Besoldung von Beamten hängt zusätzlich auch vom jeweiligen Bundesland ab und ob die Anstellung beim Bundesland oder beim Bund direkt ist. Aktuelle Informationen zur aktuellen Besoldungstabellen und Besoldungssituation finden Sie unter anderem beim Bundesministerium des Innern und für Heimat oder bei dbb Beamtenbund und tarifunion.
Fachrichtungen der Beamtenlaufbahn
Innerhalb der Laufbahngruppen gibt es verschiedene Laufbahnen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Diese Fachrichtungen ermöglichen es Beamten, sich auf bestimmte Aufgabengebiete zu spezialisieren. Einige Beispiele für Fachrichtungen sind:
- Nichttechnischer Verwaltungsdienst: Für Tätigkeiten in der allgemeinen und inneren Verwaltung oder der Sozialverwaltung.
- Technischer Verwaltungsdienst: Erfordert eine technische oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung.
- Sprachwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Dienst
- Naturwissenschaftlicher Dienst
- Agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
- Kunstwissenschaftlicher Dienst
- Ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
- Sportwissenschaftlicher Dienst
Zusätzlich gibt es für Bundesbeamte noch Sonderlaufbahnen, wie:
- Auswärtiger Dienst
- Kriminaldienst (Bundeskriminalamt)
- Bankdienst (Deutsche Bundesbank)
- Polizeivollzugsdienst (Bundespolizei)
Die Laufbahnen des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen sind für Bundesbeamte auslaufend.
Das Laufbahnrecht ist in seinen wichtigsten Grundzügen im Bundesbeamtengesetz festgelegt. Die Bundeslaufbahnverordnung konkretisiert diese Regelungen und trifft allgemeine Bestimmungen, die für alle Laufbahnen gelten.
Insgesamt bietet das Beamtentum vielfältige Möglichkeiten für eine langfristige und sichere Karriere im öffentlichen Dienst. Die verschiedenen Laufbahngruppen, Beförderungsmöglichkeiten und Fachrichtungen ermöglichen es den Beamten, ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Kombination aus Leistungsprinzip, strukturierten Aufstiegsmöglichkeiten und fachlicher Spezialisierung macht das Beamtentum zu einer attraktiven Berufswahl für viele Menschen.
Um Beamter zu werden, sind mehrere Bedingungen erforderlich: die deutsche Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes, das Bekenntnis zu den im Grundgesetz verankerten Ordnungs- und Wertevorstellungen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, gesundheitliche Eignung und das Einhalten bestimmter Altersgrenzen.
Nach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie zunächst als Beamter auf Probe beginnen. In der Regel werden Sie nach drei Jahren zum Beamten auf Lebenszeit im mittleren Dienst ernannt. Alternativ können Sie sich auf Stellenausschreibungen für den mittleren oder gehobenen Dienst bewerben
Die rechtlichen Anforderungen für eine Verbeamtung umfassen die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen EU-Mitgliedstaates, persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung oder Qualifikation.
Bei der Verbeamtung als Lehrer werden die pädagogische und fachliche Eignung, die gesundheitliche Tauglichkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis und das Einhalten der Altersgrenze bei Dienstantritt überprüft.