Zuletzt aktualisiert am 10.01.2025 um 3:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Wenn ein Kind auf die Welt kommt, nutzen viele Eltern die Elternzeit, um unabhängig vom Beruf für die Kinder dasein zu können. Natürlich müssen auch die finanziellen Aspekte der Auszeit beachtet werden. In diesem Artikel klären wir auf, mit welchen Leistungen Beamte in der Elternzeit von Beihilfestellen rechnen können.
Der gesetzliche Mutterschutz steht nur den Müttern zu. Danach können trotzdem beide Elternteile die Elternzeit beantragen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Bundeselterngeldgesetz und im Elternzeitgesetz verankert. Diese Gesetz gelten auch für Beamte. Sobald die Elternzeit eintritt, bekommt der Beamte keine Besoldung mehr, sondern Elterngeld. Das wird allerdings nicht durch den Dienstherrn gezahlt, sondern durch die Bundesländer.
Wie viel Beihilfe bekommen Beamte in der Elternzeit?
Sowohl der Umfang der beihilfefähigen, als auch der nichtbeihilfefähigen Aufwendungen bleibt für Beamte während der Elternzeit gleich. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Bemessungsgrundsatz, der am letzten Tag vor der Elternzeit gültig war. Dadurch ist gewährleistet, dass die Elternzeit keine negativen Auswirkungen auf das Einkommen der Familie hat.
Gibt es während der Elternzeit einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Wer unter der Versicherungspflichgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, kann einen Zuschuss von 31 Euro im Monat beantragen. Ob der Beamte beispielsweise eine Private Krankenversicherung für Lehrer nutzt oder gesetzlich versichert ist, hat auf den Zuschuss keinen Einfluss. Beamte der unteren Besoldungsgruppen, bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8, können die volle Erstattung der Krankenversicherungsbeträge beantragen.
Wer bekommt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Wer mit seinem Einkommen monatlich über 4575 Euro liegt, übersteigt die Versicherungspflichtgrenze. Somit wird der Zuschuss in diesem Fall nicht gewährt. Auch bei einer Zusatzversicherung (Zahn, Brille, Kontaktlinsen) ist die Beantragung des Zuschusses nicht zulässig.
Wie findet man heraus, ob man einen Zuschuss bekommen kann?
Am besten ist es, die zuständige Beihilfestelle zu kontaktieren. Hier können alle Fragen zum Zuschuss gestellt werden. Wichtige Faktoren für eine Zu- oder Absage sind:
- Das Einkommen
- Das Einkommen des Ehepartner
- Das Bundesland (Der Zuschuss wird in jedem Bundesland mit unterschiedlichen Auflagen gewährt)
Sobald diese Fragen geklärt sind, kann der Beihilfezuschuss zur Krankenversicherung beantragt werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
Bewertung abgeben
( Abstimmen)