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Beihilfeantragsstellung — Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag richtig?

Antrag auf Beihilfe
Nov
5
2015

Antrag auf Beihilfe

Für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter, also die Frischlinge unter den Beamten, ist der erste Beihilfeantrag oftmals ein Buch mit sieben Siegeln. Alteingesessene Beamte hingegen wissen nach Jahren des Antragsstellens oftmals sehr genau wie sie ihre Kosten von der Beihilfestelle zurückbekommen. Darum sollte man sich früh genug mit der Thematik der Beihilfeanträge befassen, denn im ungünstigsten Fall bleibt man auf Kosten sitzen.

Grundsätzlich gilt: Kosten werden nicht einfach so erstattet, sondern immer nur auf Antrag. Möchte man seinen Beihilfeanspruch zum ersten Mal geltend machen, benötigt die Beihilfestelle eine ganze Bandbreite an Infos, denn es muss zunächst der sogenannte „Beihilfebemessungssatz“ ermittelt werden. Für diese Ermittlung müssen alle Stammdaten, sowie die beihilfeberechtigten Familienmitglieder, der Beamtenstatus, die Dienststelle und der Familienstand aufgenommen werden. Insbesondere für das Kindergeld werden alle Bescheinigungen benötigt!

Die leidigen Einkommensgrenzen

Die Beihilfeberechtigung des Beamten gilt im Idealfall für nahezu alle Familienmitglieder. Bei der Beihilfeberechtigung des Ehegatten gibt es jedoch eine Sonderregelung, vorausgesetzt dieser ist ebenfalls berufstätig. Generell müssen von berufstätigen Ehegatten oder Lebenspartnern die Beihilfe beziehen wollen, Einkommenssteuerbescheide der Vorjahre vorliegen. Die Einkommensgrenzen sind nicht in allen Bundesländern gleich. Manche, wie etwa Hessen, gestatten nur einen Verdienst des Ehegatten von 8472 Euro jährlich, was dem steuerfreien Existenzminimum entspricht. Der Bund hingegen hat die Einkommensgrenze bei 17.000 Euro angesiedelt, doch wie bereits gesagt, sind die Einkommensgrenzen der Länder individuell. Beihilfeanträge, auch für den Ehegatten, werden immer an die jeweils für das Bundesland zuständige Beihilfestelle adressiert.

Der richtige Vordruck macht’s

Wird zum ersten Mal Beihilfe beantragt, muss die Langversion des Beihilfeantrages bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Vordrucke der langen Version sind zumeist auf der Homepage der Beihilfestellen zum Download bereit gestellt. Bleiben die Basisinformationen des Beamten die gleichen, kann später ein Kurzformular ausgefüllt werden. Doch der Vordruck alleine veranlasst die Beihilfestelle noch lange nicht dazu die Auslagen zu bezahlen. Als Zahlungsbeleg müssen dem Antrag alle Belege ( z.B Arztrechnungen) und oder quittierten Rezepte beigefügt werden, deren Kosten übernommen werden sollen. Zu achten ist hierbei, dass auf Rezepten die sogenannte Pharmazentralnummer angegeben ist. Diese Benötigt die Beihilfestelle als Nachweis für beihilfefähige Kosten. Kosten können nur in dem Zeitraum eines Jahres geltend gemacht werden und meistens auch erst ab 200-300 Euro. Also heißt es fleißig Belege sammeln um einen Antrag stellen zu können.

Step by Step:

  1. Vordruck des eigenen Dienstherren heraussuchen (siehe Formulare zur Beihilfe)
  2. Bei Erstantragsstellung muss die Langversion des Beihilfeantrages ausgefüllt werden (ggf. Kindergeldbescheinigungen nicht vergessen)
  3. Bei Wiederholungsantrag genügt die Kurzversion des Antrages
  4. Rechnungen und Rezepte sind Bestandteil des Antrages. Bei Rezepten immer auf die Pharmazentralnummer achten!
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