Über 70 Prozent der gesamten Unfälle ereignen sich entweder in der Freizeit oder im Haushalt und sind damit nicht durch den „handelsüblichen“, also gesetzlichen, Unfallschutz abgedeckt.

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Natürlich stellt man sich diese Frage vor jedem Versicherungsabschluss, denn man möchte schließlich nicht unnötig Beiträge zahlen. Eine private Unfallvorsorge ist deshalb so wichtig, weil die gesetzliche allein nicht alle Unfälle abdeckt. Wird man beispielsweise durch einen Unfall im Haushalt invalide, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die entstehenden Kosten nicht. Hierbei muss bedacht werden, dass nicht nur durch die Genesung Kosten entstehen, sondern bei Invalidität auch Umbaukosten für Haus oder Wohnung anfallen! Diese Kosten können eine Familie finanziell durchaus in den Ruin treiben. Neben den Umbauten, muss oftmals auch rund um die Uhr eine Haushaltshilfe engagiert werden, deren Kosten ziemlich zu Buche schlagen können. Genau vor solchen Kosten soll die private Unfallversicherung schützen! Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Absicherung kann also definitiv bejaht werden.

Bei welchen Unfällen leistet eine private Unfallversicherung?

Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, leistet eine private Unfallversicherung sowohl bei Unfällen in der Freizeit, als auch bei solchen auf der Arbeit. Es wird zudem unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen privaten Versicherungen geleistet, sollte es zu einem Schadensfall kommen. Generell gilt der Versicherungsschutz sowohl 24 Stunden, als auch rund um die Welt. In der Versicherungsbranche wird ein solcher Vertrag als „Vertrag mit Weltgeltung“ bezeichnet. Das ist deshalb so wichtig, weil sich der Versicherungsschutz in der Regel auf Heilbehandlungen in Europa beschränkt. Man kann in die private Unfallversicherung auch noch andere Leistungen integrieren, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll ebenfalls eine lebenslange Unfallrente hinzuzubuchen. Diese wird dann, natürlich abhängig vom gewählten Versicherer und Vertrag, i.d.R. ab einer Invalidität von 50 Prozent zuzüglich der vertraglich geregelten Invaliditätssumme gezahlt. Man muss kein Profi sein, um zu erkennen, dass der durch eine private Unfallversicherung gewährleistete Schutz deutlich umfangreicher ist, als der der Gesetzlichen.