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Versicherungen

Worauf ist bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung zu achten?

Jan
15
2015

Frau vor geöffnetem Buch; Bild: Picture-Factory - Fotolia

Dass nicht jeder deutsche Bürger in die private Krankenversicherung wechseln darf, ist allgemein bekannt. Doch wem genau steht dieses Privileg eigentlich offen?

Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Es dürfen wie im folgendem Schaubild dargestellt Angestellte, Beamte, Freiberufler und Selbständige sich privat krankenversichern.
Wer darf sich in der privaten Krankenversicherung Versichern?
Wer darf sich in der privaten Krankenversicherung Versichern?
Gekündigt werden muss die gesetzliche Krankenversicherung mindestens 2 Monate zum kommenden Ersten des Monats. Der Aufnahme in die private Krankenversicherung für Beamte oder auch schon der Aufnahme in die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter geht eine Aufnahme des Gesundheitsstandes voraus, sodass die privaten Versicherer ihr eigenes Risiko minimieren. Diese Aufnahme erfolgt über die sogenannten Gesundheitsfragen, welche vom Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss beantwortet werden müssen. Bestehen ernsthafte Vorerkrankungen muss mit Zuschlägen gerechnet werden. Je nach Schwere kann es durch Vorerkrankungen auch zu einer Ablehnung kommen. Sind Vorerkrankungen vorhanden, ist es immer gut bei mehreren Versicherern Angebote einzuholen, da die Zuschläge in ihrer Höhe von Versicherung zu Versicherung variieren können.

Worauf ich bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung achten muss

Um private Krankenversicherungen gezielt miteinander vergleichen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass die Grundleistungen aller Versicherungen gesetzlich geregelt sind. Unterschiede gibt es lediglich bei den Sonderleistungen, hierbei sind diese jedoch gravierend. Insgesamt sollten Sie sicher gehen, dass Sie einen Tarif wählen, der zu Ihrer Lebenssituation passt und dennoch alle wichtigen Leistungseventualitäten abdeckt. Hier gibt es beispielsweise spezielle Tarife, sogenannte Private Krankenversicherung Referendare, die individuell an die Lebenssituation eines Referendars angepasst sind. Sie sollten sich vor den Abschluss über Ihre Wünsche bezüglich des Leistungsumfangs klar werde, bevor ein Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften Sinn macht.

Abschluss einer Dienstunfähigkeitsabsicherung

Gerade im Lehrberuf und polizeidienstlichen Berufen sind die tagtäglichen Anforderungen, die an die Beamten gestellt werden immens. So verwundert auch nicht die hohe Zahl an Frühpensionären, die aufgrund einer diagnostizierten Dienstunfähigkeit früher aus dem Dienst scheiden. Bei Lehrern ist es, laut Statistischem Bundesamt, bereits jeder Fünfte. Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist auf jeden Fall notwendig und sinnvoll. Achten Sie beim Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder Referendare darauf, dass Sie einen Vertrag mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel unterschreiben und nicht lediglich einen Vertrag mit der Absicherung der Berufsunfähigkeit! Passen Sie Ihren Versicherungsschutz Ihrer beruflichen Tätigkeit an und schützen Sie sich so lückenlos.

Abschluss einer Schlüsselversicherung

Vielen Lehrern ist der dicke Schlüsselbund, der tagtäglich durch die Schule getragen wird vermutlich ein Begriff. Doch was tun, wenn dieser Bund inklusive Zentral-Schlüssel verloren geht? Die Kosten für einen verlorenen Zentral-Schlüssel sind extrem hoch und müssen im schlimmsten Fall von der Lehrkraft selbst getragen werden. Hiergegen können Sie sich jedoch mit der Schlüsselversicherung absichern. Diese kostet lediglich ein paar Euro im Jahr, kann Ihnen jedoch im Ernstfall einiges an Geld und Ärger ersparen.

Umfang der Ambulanten Versorgung

Die ambulante Versorgung bezieht sich auf den Fall einer Diagnose ohne Übernachtung, sowie auf Sehhilfen und den Umfang des Hilfsmittelkataloges. Insgesamt sind sich in Bezug auf die Ambulante Versorgung folgende Fragen zu stellen:
  1. Vorsorgeuntersuchungen — soll Ihre Versicherung diese für Sie zahlen oder möchten Sie diese selbst übernehmen?
  2. Heilpraktiker — sollen Heilpraktikerleistungen bei einer ambulanten Versorgung inkludiert sein?
  3. Sehhilfe — Für den Fall Sie tragen eine Brille: In welcher Höhe wünschen Sie eine Erstattung? Dieser Leistungspunkt ich vor allem für Brillenträger mit starker Hornhautverkrümmung oder Kurzsichtigkeit sinnvoll, da diese oft sehr teure Sonderanfertigungen benötigen.
  4. Hilfsmittelkatalog — Benötigen Sie weitere Hilfsmittel? Diese werden jedoch nur übernommen, wenn sie im sogenannten Hilfsmittelkatalog vermerkt sind.
  5. Psychotherapie — Möchten Sie eine Erstattung im Falle einer notwendigen Psychotherapie
  6. Privatarzt — Sind Sie bei einem Privatarzt Ihres Vertrauens und möchten Sie auch im Falle einer Rechnung, die über Regelsatz und Maximalsatz liegt eine Erstattung?
  7. Leistungseinschränkungen — Sind Sie bereit Leistungseinschränkungen in Kauf zu nehmen, wenn Sie einen Facharzt vor Ihrem Hausarzt konsultieren?
Doch endet ein Leistungsvergleich noch lange nicht mit Leistungsfragen bezüglich der Ambulanten Vorsorge, sondern es sind noch weitere Leistungsbereiche, wie z.B. die Stationäre Versorgung, Zahn, Pflegeversicherung, Kuren und die Eigenbeteiligung zu beachten.

Umfang der stationären Versorgung

Die stationäre Versorgung tritt immer dann in Kraft, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung über Nacht im Krankenhaus bleiben müssen. Welche Fragen Sie sich bezüglich der stationären Versorgung stellen sollten:
  1. Wahlleistungen / Freie Krankenhauswahl
  2. Keine Begrenzung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
  3. Krankenhaustagegeld — Möchten Sie im Leistungsfall Krankenhaustagegeld beziehen? Insgesamt kann man sagen, dass das Krankenhaustagegeld sehr sinnvoll ist, um sich ganz auf die Genesung konzentrieren zu können. Das Krankenhaustagegeld deckt nämlich alle Mehrkosten ab, die durch einen stationären Aufenthalt anfallen.
  4. Privatärztliche stationäre Behandlung — Wünschen Sie eine Erstattung privatärztlicher stationärer Behandlungen über dem Regelhöchstsatz oder Höchstsatz?
 

Umfang Zahnversicherung

  1. Mindesterstattungssatz — In welcher Höhe ist ein Mindesterstattungssatz für Sie sinnvoll?
  2. Zahnersatz/Kieferorthopädie — In welcher Höhe benötigen Sie den Erstattungssatz im Bereich Zahnersatz/Kieferorthopädie?
  3. Erstattung über Regelhöchstsatz/Höchstsatz — Wünschen Sie eine Erstattung, die über dem Regelhöchstsatz oder dem Höchstsatz liegen?
  4. Leistungseinschränkungen — Sind Sie bereit Einschränkungen in Bezug auf bestimmte jährliche Festbeträge beim Zahnersatz zu akzeptieren?
  5. Zahnzusatzversicherung — Benötigen Sie eventuell eine Zahnzusatzversicherung?
 

Umfang Pflegeversicherung

  • Möchten Sie eine Absicherung, die über die gesetzlich vorgeschrieben Pflegeversicherung hinaus geht?
 

Umfang Krankentagegeld

  • Das Krankentagegeld ist dazu da einen krankheitsbedingten Verdienstausfall abzusichern. Benötigen Sie solch einen Schutz? In welcher Höhe benötigen Sie diesen und ab dem wievielten Krankheitstag soll dieser in Kraft treten?
 

Umfang Kuren

  • Möchten Sie Kurleistungen absichern?
 

Umfang Selbstbeteiligung

  • In welchem Umfang haben Sie vor sich selbst an den jährlichen Arztkosten zu beteiligen?
 

Achtung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen

Es ist äußerst wichtig, dass Sie Ihrem Versicherer alle Krankheiten offen legen und auf die Gesundheitsfragen, die vor dem Vertragsabschluss von Ihnen beantwortet werden, vollständig und wahrheitsgemäß antworten. Kommt es bei unwahrheitsgemäßen nämlich zum Leistungsfall, kann der Versicherer Leistungen verweigern und im schlimmsten Fall müssen Sie alles aus eigener Tasche zahlen. Beachten Sie, dass beim Thema Private Krankenversicherung Lehrer (und auch allen anderen Formen des Beamtenseins) die Tarife besonders günstig sind und eine Zuzahlung durch falsche Angaben in keinem Fall sinnvoll ist.

Allgemeine Tipps und Tricks

Überlegen Sie sich den Schritt in die private Krankenversicherung gut!
  • Ab dem 55. Lebensjahr ist kein Wechsel in die Gesetzliche mehr möglich
  • Lediglich Angestellte, die arbeitslos werden oder den Verdienst der Pflichtgrenze unterschreiten, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
Wählen Sie Ihren Tarif nie ohne einen Vergleich! Natürlich kann später der Tarif gewechselt werden, doch hierbei verlieren Sie meistens Geld
  • Lassen Sie sich nicht von Tarifbezeichnungen “Testsieger” oder “Note: Sehr Gut” in die Irre führen. Diese beziehen sich nämlich nicht immer auf die tatsächlich wichtigen Produktmerkmale, wie beispielsweise Beitragsstabilität, sondern lediglich auf das momentane Preis/Leistungsverhältnis.
 
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