Zuletzt aktualisiert am 06.02.2025 um 12:39 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Im Krankheitsfall sind Beamte durch die private Krankenversicherung gut abgesichert. Zudem kommen sie in den Genuss vieler Vorzüge wie einem umfassenden Zahnschutz oder der Möglichkeit zur freien Arztwahl, um nur einige Beispiele zu nennen. Trotz der Vielzahl von Leistungen sind Beamte besonders günstig privat versichert. Dafür ist es ihre Pflicht, sich um das Management der Arztrechnungen zu kümmern. Immer wieder entstehen aus dieser Situation heraus diverse Fragen und Unklarheiten. Wie funktioniert „das mit den Rechnungen“ eigentlich? Und wer zahlt was?
Wer zahlt was?
Leistung kostet immer. Und medizinische Leistungen sind in der Regel nicht gerade günstig.
Zum Glück verfügen Beamte über eine umfassende private Krankenversicherung, durch welche sowohl reguläre medizinische Leistungen wie auch diverse Zusatzleistungen abgedeckt werden. Was die Krankenkasse nicht bezahlt, übernimmt so weit wie abgesichert die Beihilfe.
Egal ob beim Arzt oder im Krankenhaus: Die Behandlungskosten trägt immer Ihre Versicherung. Die private Krankenkasse zahlt dabei einen festgelegten Prozentsatz, für die Restkosten ist der Beihilfeergänzungstarif zuständig.
Wie aber funktioniert die jeweilige Leistungsabrechnung in der Privaten Krankenversicherung für Beamte und der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter?
Wie funktioniert die Leistungsabrechnung?
…beim Arzt
Anders als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse erhalten privat versicherte Patienten die Arztrechnungen durch den behandelnden Arzt bequem nach Hause.
Der Vorteil davon: Auf diese Weise können Sie prüfen, welche Leistungen abgerechnet werden. Leider führen Ärzte in ihren Rechnungen immer wieder Positionen auf, die gar nicht zur Anwendung kamen oder von denen der Patient nichts wusste. Durch die Kontrolle der Rechnungen lässt sich dies vermeiden.
Gegenüber dem Arzt ist der Patient selbst zahlungspflichtig. Hierbei muss dieser in Vorleistung gehen und die Rechnungsbeträge selbst begleichen. Nach Einreichen der Rechnungen bei Krankenkasse und Beihilfe werden diese Kosten allerdings innerhalb von etwa 7 – 10 Arbeitstagen erstattet.
Bei den entstehenden Arztkosten handelt es sich in der Regel eher um vergleichsweise geringe Kosten, sodass Sie keine hohen Beträge vorstrecken müssen. Bei höheren Zahlungen beispielsweise durch Zahnarztrechnungen existiert normalerweise ein von der Krankenkasse bereits abgenickter Heil- und Kostenplan, sodass die Rückerstattung der Kosten auch hier kein Problem darstellt.
Viele Beamte sammeln ihre Arztrechnungen und reichen diese beispielsweise quartalsweise bei der PKV und Beihilfestelle ein, um sich Arbeit zu ersparen.
Möglich ist dies per Mail, postalisch oder per Fax. Viele Versicherer wie unter anderem die DBV bieten aber auch Online-Portale an, über welche Sie bequem Rechnungen einreichen und Zahlungsstände einsehen können.
Alternativ zu einer Vorleistung der Beträge ist es aber auch möglich, die Rechnungen zuerst an die Krankenkasse zu übermitteln. Diese überweist die Rechnungsbeträge in der Regel innerhalb von 7 – 10 Arbeitstagen an Sie, sodass auch auf diese Weise bei direkter Überweisung durch Sie an den Arzt das Zahlungsziel, welches meist bei 14 Tagen liegt, erreicht werden kann.
…im Krankenhaus
Die Leistungsabrechnung im Krankenhaus verhält sich ein Stück weit anders als beim eigenen Arzt.
Bei einem stationären Aufenthalt unterschreibt der Patient ein Formular, welches es dem Krankenhaus erlaubt, direkt mit der Krankenkasse des Versicherten zu kommunizieren und die Leistungsabrechnung zu regeln.
Lediglich bei Leistungspositionen, die die Beihilfe betreffen, verhält es sich wie bei der Abrechnung beim eigenen Arzt: Der Patient ist gegenüber dem Krankenhaus zahlungspflichtig. Auch hier bestehen die Optionen entweder in Vorleistung zu gehen und die anfallenden Kosten direkt selbst zu begleichen, ehe man die Rechnung bei der Beihilfestelle einreicht und eine Kostenerstattung erhält oder der Patient reicht zuerst die Rechnung ein, wartet auf die Zahlung der Beihilfestelle und begleicht die ausstehenden Kosten nach der Auszahlung des Betrags.
Die Leistungsabrechnung in der Privaten Krankenversicherung für Lehrer, anderen Formen der Verbeamtung oder auch schon in jungen Jahren mit der Privaten Krankenversicherung für Referendare mag auf den ersten Blick kompliziert und verwirrend erscheinen. Eine persönliche Vorgehensweise ist aber schnell gefunden, sodass die Leistungsabrechnung schon bald zur Routine wird.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung!
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