Beamtenbesoldung - Besoldungstabellen für Bund und Länder
Die Besoldung deutscher Beamter, Beamtenanwärter und Referendare richtet sich nach einem gesetzlich geregelten System, das sich in seiner Struktur deutlich von der Vergütung im Angestelltenverhältnis unterscheidet. Statt einer rein arbeitszeitbezogenen Bezahlung erfolgt die Besoldung auf Basis von Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen und gegebenenfalls zusätzlichen Zulagen.
Was ist eine Besoldungstabelle?
Unterschiedliche Regelungen bei Bund und Ländern
Seit der Föderalismusreform ist die Beamtenbesoldung Sache des jeweiligen Dienstherrn. Das bedeutet:
Der Bund wendet eigene Besoldungstabellen an,
Die 16 Bundesländer haben jeweils eigenständige Besoldungsgesetze und Tabellen eingeführt.
Daher ist die Besoldung nicht deutschlandweit einheitlich – sie unterscheidet sich teilweise deutlich in ihrer Höhe, Zulagengewährung und Anpassungshäufigkeit.
Besoldungsordnungen im Überblick
Je nach Funktion und Laufbahngruppe gelten unterschiedliche Besoldungsordnungen:
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A-Besoldung – Für die Mehrzahl der Beamten im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst
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B-Besoldung – Für leitende Beamte mit besonderen Aufgaben
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R-Besoldung – Für Richter und Staatsanwälte
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W-Besoldung – Für Professoren und Hochschullehrer
Jede Ordnung umfasst mehrere Besoldungsgruppen (z. B. A 5 bis A 16) mit jeweils steigenden Stufen, die sich nach Erfahrungsjahren richten.
Zulagen und Zuschläge
Neben der Grundbesoldung können Zulagen gewährt werden, z. B.:
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Familienzuschläge (für Ehepartner oder Kinder)
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Erschwerniszulagen (z. B. für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
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Amtszulagen und Sonderzahlungen
Art und Höhe dieser Zuschläge variieren je nach Bundesland und individuellen Umständen.
Aktuelle Besoldungstabellen 2025
Die Tabellen werden regelmäßig an Tariferhöhungen und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Unsere Übersicht basiert auf dem Stand Februar 2025.
In den nachfolgenden Links finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen für den Bund sowie für jedes Bundesland. Die Tabellen sind nach Besoldungsgruppen gegliedert und ermöglichen eine schnelle Orientierung:
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche können sich Änderungen in den Besoldungstabellen ergeben. Bitte beachten Sie stets die offiziellen Verordnungen Ihres jeweiligen Dienstherrn.

