Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Versicherungen

Sonderklauseln für bestimmte Beamtenberufe

Sonderklauseln Beamtenberufe
Mrz
2
2012

“Höheres Risiko muss entsprechend abgesichert werden”

Je nachdem, in welchem Bereich ein Beamter arbeitet, kann die körperliche und seelische Belastung sehr unterschiedlich sein. Von Verwaltungstätigkeiten über den uniformierten Dienst (z. B. Polizei und Vollzugsbeamte) bis hin zum Einsatz an Gefahrenorten (z.B. Feuerwehr): Das jeweilige Risiko muss entsprechend abgesichert werden.

Die normale Dienstunfähigkeitsklausel der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte reicht bei einigen Berufen/Tätigkeitsbereichen nicht aus (z.B. Polizei/ Feuerwehr), denn sie leistet bei einer allgemeinen Dienstunfähigkeit nicht genug. Es kann aber durchaus vorkommen, dass ein Feuerwehrmann oder Polizist den körperlichen Anforderungen seines Tätigkeitsbereiches nicht mehr gewachsen ist. Er ist dann für seinen Bereich dienstunfähig. Für eine Tätigkeit im Verwaltungsbereich wäre er aber durchaus noch einsetzbar. Für ihn sind die allgemeinen Dienstunfähigkeitsklauseln deshalb nicht ausreichend, er benötigt im Leistungsfall spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln.

Neben der echten Dienstunfähigkeitsklausel sowie einer langen Versicherungslaufzeit ist für folgende Berufsgruppen wichtig:

  • Polizei/ Bundespolizei: spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte
  • Feuerwehr: spezielle G-26-Absicherung, spezielle Feuerwehrklausel
  • Bundeswehrsoldaten: spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten, Schutz für Sondereinheiten
  • Justiz- /Vollzugsbeamte: spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Justiz- und Vollzugsbeamte
  • Zollbeamte: spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Sending

Bewertung abgeben*

3 (2 Abstimmen)