Referendare sind facettenreich.

Krankenversicherungstarife auch.

Wir finden Deinen optimalen Tarif.

Vielen Dank

Ihre Anfrage wird versendet.

Hier starten und in wenigen Schritten Ihren optimalen Tarif finden:

Wie ist Dein Geschlecht?

Wie bist Du aktuell versichert?

Wann bist Du geboren?

weiter

Wer soll den Tarifvergleich erhalten?

weiter

Deine Kontaktdetails Ort* und Postleitzahl Bitte gebe deinen Wohnort mit Stadt und PLZ an, diese Angaben sind notwendig um für Dich ein persönliches Angebot erstellen zu können.

Mit der Anforderung eines Angebots bestätigen Sie, unsere Datenschutzerklärung sowie unsere Nutzungsbedingungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Wenn Sie Ihre Daten hier eingeben werden diese vom Seitenbetreiber an die WbV Onlinemakler GmbH übermittelt. Die WbV Onlinemakler GmbH ist ein unabhängiger Versicherungsmakler.

Sichere Datenübertragung durch SSL-Verschlüsselung

Private Krankenversicherung für Referendare

Warum finden wir Deinen optimalen Tarif?

Die Krankenversicherung ist für Referendare im Fall einer privaten Krankenversicherung oft eine Entscheidung fürs Leben. Daher zeigen wir Dir schon vor Deiner Wahl die jeweiligen Vorteile und auch Nachteile der Privaten Krankenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare – und zwar ausführlich! Wir gehen sehr gewissenhaft mit Gesundheitsfragen um, daher ist es uns wichtig, dass Du auch die gängigsten Fallen bei der Privaten Krankenversicherung für Referendare kennst und vermeiden kannst.

Du suchst die ideale PKV im Referendariat? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir analysieren über 500 Versicherungstarife von knapp 50 Versicherungsgesellschaften für Dich und gehen dabei sehr gewissenhaft vor.

Tarife
0
Versicherungsgesellschaften
0

Private Krankenversicherungen für Referendare sind eines unserer Fachgebiete, daher setzen wir unser langjähriges Wissen ein um eine große Auswahl an Tarifkombinationen für Dich zu vergleichen und zu prüfen. Gerade die Testsieger nehmen wir ganz genau unter die Lupe. Hier findest Du einige Gesellschaften, die wir in unseren Vergleichen berücksichtigen:

Wir unterstützen jährlich über 20.000 Neu-Verbeamtungen, die natürlich auch Referendare auf Ihrem Weg zum verbeamteten Lehrer betreffen. Ein erfahrener Partner ist vor allem für die Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung hilfreich, vertraue daher auf unsere umfassende Erfahrung aus über 16 Jahren.

Neu-Verbeamtungen
0
Jahre Erfahrung
0

Unsere versicherungskundigen und finanzfachkundigen Berater unterstützen Dich bei der Auswahl der optimalen privaten Krankenversicherung für das Referendariat. Unsere Berater sind speziell auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes geschult, nehmen jährlich an Weiterbildungen teil und erzielen herausragende Kundenzufriedenheitswerte.

Und so transparent ist unsere Beratung.
In fünf Schritten zu Deinem passenden Tarif:

Mit Hilfe unseres modernen Mehr-Schritt-Formulars nimmst Du Kontakt mit uns auf. Ganz einfach und ganz schnell. Das dauert nicht länger als zwei Minuten. Und das Thema Datenschutz ist uns sehr wichtig. Da kannst Du uns vertrauen!

Du suchst die ideale PKV im Referendariat? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir investieren viel Zeit und Energie in die Suche nach Deinem optimalen Tarif. Dabei analysieren wir für Dich über 500 Tarife von 48 Gesellschaften.

Mit einem persönlich auf dich zugeschnittenen Versicherungsvergleich für Referendare ermittelt Dein persönlicher Fachberater das beste Angebot nur für Dich. Für eine besonders schnelle Abwicklung senden wir Dir alle wichtigen Unterlagen per E-Mail.

Nach Erhalt Deines persönlichen Versicherungsvergleichs folgt ein zweites Beratungsgespräch am Telefon, um den Vergleich im Detail noch einmal gemeinsam durchzugehen. So erfährst Du alles über die jeweiligen Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Tarife und welcher Versicherungstarif für Dich als Referendar am besten geeignet ist.

Im Anschluss empfehlen wir Dir eine der Optionen und du kannst in Ruhe noch einmal überlegen und Deine ganz persönliche Entscheidung treffen. Hast du „Deinen“ Tarif gewählt, ist alles weitere ganz einfach. Mit der Unterstützung unserer Berater steht der Abschluss der Versicherung an: zusammen mit Deinem persönlichen Fachberater wird der Antrag ausgefüllt, wir lassen Dich also nicht alleine, sondern Du musst am Ende nur noch unterschreiben. Sobald das erledigt ist, schickst du den Antrag einfach an uns zurück – wir übernehmen den Rest!

Zur Information oder als Vorbereitung auf ein Gespräch mit uns haben wir umfassende Antworten auf wichtige Fragen zu Deiner PKV für Dich bereitgestellt.

Die nachfolgenden Themen zur PKV für Referendare unterstützen Dich dabei, optimal vorbereitet in das anstehende Beratungsgespräch zu starten. Angesichts der vielen verschiedenen Tarife, Lockangeboten, Leistungsunterschiede und Zusatztarife kann der Entscheidungsprozess erst einmal verwirrend wirken. Deshalb erörtern wir im Beratungsgespräch zusammen ganz ausführlich Deine individuelle Situation und ermitteln so das passende Angebot aus der Vielzahl der Möglichkeiten ganz speziell für Dich. Damit auch Du Dich bestmöglich vorbereiten kannst und bereits die wichtigsten Eckpunkte und Kriterien kennst, haben wir Dir eine Reihe an wichtigen Fragen beantwortet und hier zusammengestellt.

Wichtige Fragen zur PKV für Referendare
für Dich beantwortet

Vor allem für Referendare stellt sich zum Anfang ihrer Laufbahn als zukünftige Lehrer die Frage, ob sie sich für die anstehende Beamtenlaufbahn besser für eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine Private Krankenversicherung (PKV) für Referendare entscheiden sollten. Dabei werden Referendare wie Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit behandelt. Sie haben als angehende Lehrer also die Option, sich ohne festgelegte Mindesteinkommensgrenze für eine Private Krankenversicherung als Referendar zu entscheiden und können so bereits als Beamte auf Widerruf von den Vorteilen einer Private Krankenversicherung für Referendare profitieren.

Selbstverständlich können sich angehende Lehrer auch freiwillig für die GKV entscheiden. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass es im Beamtentum keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt und die Beiträge somit vollständig selbst zu zahlen sind. Dennoch kann auch bei der GKV die Beihilfe genutzt werden, die Leistungen orientieren sich allerdings üblicherweise an denen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die entstehenden Leistungslücken sind oftmals gerade für Referendare am Beginn ihrer Laufbahn finanziell nicht ganz einfach zu überbrücken. Ein typisches Beispiel hierfür sind zahnmedizinische Behandlungen, die schnell hohe Kosten verursachen können. Bei einem Zahnimplantat übernimmt die GKV nur eine festgelegte Fallpauschale, die die Gesamtkosten nur zu einem kleinen Teil reduziert. Auf den restlichen Kosten bleiben die Referendare sitzen und müssen diese anderweitig aufbringen.

Mit einer Private Krankenversicherung erhalten Referendare hingegen eine umfassendere Leistung, die sich optimal mit der Beihilfe ergänzt und bei zahlreichen Anbietern genau auf die Beihilfe zugeschnitten ist. So entstehen keine Lücken zwischen Beihilfe und Krankenversicherung, die Kosten für Referendare fallen bei benötigten Leistungen und Behandlungen deutlich geringer aus und Du bist im Krankheitsfall bestmöglich geschützt. Zudem bleiben die PKV-Beiträge für Referendare trotz guter Leistungen relativ gering und können durch entsprechende Ausbildungstarife noch besser bezahlt werden. Grund hierfür sind die ausgeklammerten Altersrückstellungen, die viele Versicherer erst nach dem 35. oder 38. Lebensjahr in einem Volltarif berechnen. Die Umstellung von Referendar auf Lehrer und damit dem vollen Beamtenstatus ist dann lediglich eine Formsache und muss der PKV nur als Statusänderung mitgeteilt werden. Die Umstellung vom Ausbildungstarif zum Volltarif erfolgt automatisch.

Häufig werden Lehramtsanwärter nach ihrem Referendariat kurzzeitig arbeitslos. In diesem Fall wird der Lehramtsanwärter versicherungspflichtig und muss zurück in die GKV. Für den Fall einer vorübergehenden Pflichtversicherung in der GKV ist es sinnvoll, für kleines Geld eine Anwartschaft abzuschließen. Die Private Krankenversicherung für Referendare „ruht“ hierbei lediglich und ist nicht gekündigt. Sobald die Person ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die Anwartschaft aktiviert werden und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung den Tarif der PKV wiederaufleben lassen.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung:
Bei ambulanten Leistungen können Referendare frei den behandelnden Arzt wählen, ohne Hausarztbesuch Fachärzte aufsuchen oder einen Privatarzt wählen. Besonders hochwertige Behandlungsmethoden, ambulante Psychotherapie und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls durch die PKV für Referendare abgedeckt.

Auch bei stationären Leistungen ermöglicht die Private Krankenversicherung für das Referendariat zusätzliche Leistungen, von der Chefarztbehandlung über die Zimmerwahl bis hin zur freien Arzt- und Krankenhauswahl – das beinhaltet auch spezialisierte Experten in Privatkliniken.

Um alle Leistungen in vollem Umfang nutzen zu können, sollten Referendare darauf achten, nicht von einer Beschränkung der Gebührenordnung betroffen zu sein. So sind auch Mutter-Kind-Kuren, stationäre Reha-Maßnahmen und zahlreiche Zahnleistungen, sowie Brillen und Augenlaserungen abgedeckt. Auch alternative Heilmethoden (Osteopath, Chiropraktiker, Heilpraktiker etc.) sind von vielen Tarifen abgedeckt.

Besonderer Vorteil: nehmen Referendare für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch, haben sie die Möglichkeit eine Beitragsrückerstattung (BRE) zu erhalten. Die Bedingungen für die BRE unbedingt im Tarif berücksichtigen! Eine gesunde Lebensweise lohnt sich also!

Die Beihilfe in der privaten Krankenversicherung für Referendare variiert je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder oder des Bundes festgelegt. Referendare, die Beamte auf Widerruf sind, haben Anspruch auf Beihilfe, die sich meistens auf 50 Prozent beläuft. Ehepartner erhalten in der Regel 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Die genauen Beihilfesätze können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Während angestellte Referendare sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen, haben Referendare als Beamtenanwärter die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Die PKV gilt in den meisten Fällen als die kostengünstigere Lösung, da die Restkostentarife der Privaten Krankenversicherung auf die Beihilfe abgestimmt sind. In einigen Bundesländern wie Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen haben Beamtenanwärter und Referendare Wahlfreiheit bezüglich des Beihilfe-Modells oder eines pauschalen Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. In jedem Fall ist es wichtig, sich über die genauen Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren, um die passende Krankenversicherung auszuwählen.

Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kannst Du der folgenden Übersicht entnehmen:

Folgende Ausnahmeregelungen bei der Beihilfe gibt es in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen

Aus finanziellen Gründen wollen viele angehende Lehrer einen möglichst günstigen Tarif für die PKV wählen. Doch hier wird an der falschen Stelle gespart, denn wertvolle Zusatzleistungen wie beispielsweise die Chefarztbetreuung oder die Inanspruchnahme von Heilpraktikern sind in einem solchen Fall nicht mitversichert. Ein solcher Sparplan kann im Nachhinein noch richtig teuer werden: Ein Rechtsanspruch auf eine hochwertige Krankenversicherung besteht nämlich nur dann, wenn der Versicherer das in seinen Versicherungsbedingungen auch schriftlich zusichert. Wenn der Referendar später mehr mitversichern möchte, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Ebenso braucht es in einem solchen Fall die Zustimmung des Krankenversicherers.

Gerade Referendare sollten beim Abschluss der Privaten Krankenversicherung darauf achten, alle Versorgungslücken zu schließen. Denn ist der Versicherungstarif lückenhaft, kann es schnell teuer werden und Du bleibst im Extremfall auf Deinen Aufwendungen sitzen. Prüfe daher den gewünschten Tarif gründlich vorab und lass dich umfassend beraten, ob alle von Dir benötigten Leistungen durch den Tarif abgedeckt sind.

Wichtig ist vor allem, dass die folgenden Punkte enthalten sind:

  • Schließung der Beihilfelücke mit Beihilfeergänzungstarif
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Freie Wahl von Arzt & Krankenhaus
  • Keine Gebührenordnungsbegrenzung für Ärzte (GOÄ) im Krankenhaus
  • Keine dauerhafte Zahnstaffel

Um nicht im Nachhinein eine Fehlentscheidung zu erkennen, auf jeden Fall vorab von einem Experten beraten lassen und so die optimale Krankenversicherung für Dich persönlich finden. So kannst du im Wirrwarr der Tarife sicherstellen, dass du nicht am Ende auf überraschenden Kosten sitzen bleibst und auch das Sonderwechselrecht von Referendaren als angehender Lehrer in Anspruch nehmen kannst.

Sonderkündigungsrecht
Durch die Statusänderung haben Referendare in der PKV ein Sonderkündigungsrecht und können zu Beginn ihres Dienstverhältnisses die Versicherungsgesellschaft wechseln. Da die meisten Referendare bisher mit dem Thema wenige Berührungspunkte hatten, bestehen häufig Unklarheiten und Missverständnisse. So grassiert unter Referendaren das Gerücht, dass sie zu Beginn ihres Referendariats bereits in die PKV gewechselt haben müssen. Unter scheinbarem Zeitdruck wird dann nicht selten eine übereilte Entscheidung getroffen, die der Referendar bis zur nächsten Wechselmöglichkeit tragen muss. Im schlimmsten Fall wird aufgrund einer zwischenzeitlichen Erkrankung ein Wechsel in eine andere Gesellschaft sogar unmöglich.

Kein Anlass zur Sorge
Vier Wochen ab dem Datum der Verbeamtung hat der Referendar die Möglichkeit rückwirkend vom Sonderwechselrecht Gebrauch zu machen. Wenn der Referendar in der GKV versichert war, kann er die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Beiträge rückerstattet bekommen: Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Pflichtversicherung bestand. Viele Referendare sind besorgt, dass sie ab dem Eintritt in das Referendariat nicht mehr ausreichend krankenversichert sein könnten, wenn sie nicht schon im Vorfeld eine entsprechende Private Krankenversicherung für Referendare abgeschlossen haben. Hier gibt es jedoch keinen Anlass zur Sorge: Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland absolute Pflicht. Die vorherige Krankenversicherung darf den Versicherungsnehmer erst dann aus dem Vertragsverhältnis entlassen, wenn ein entsprechender Nachweis über eine sich nahtlos anschließende Versicherung vorgelegt werden kann.

Weiteres Sonderwechselrecht
Nach dem Referendariat hat der Referendar ein weiteres Sonderwechselrecht, wenn die Beiträge sich erhöhen. Was grundsätzlich der Fall ist. Der Referendar wird nun vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe. Nach der Verbeamtung des Referendars stellt die Versicherung im Allgemeinen den Anwärtertarif automatisch in einen entsprechenden Tarif für Beamte um. Der Versicherungsnehmer bekommt dies von der Gesellschaft vor der Umstellung schriftlich mitgeteilt. Möchte ein Referendar die Gesellschaft wechseln, hat er dazu – je nach Gesellschaft – bis zu vier Wochen Zeit.

Achtung: Kein Kontrahierungszwang
Für Referendare gilt der sogenannte Kontrahierungszwang nicht. Dieser greift nur bei Beamten auf Probe und Beamten auf Lebzeit. Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, empfehlen wir Referendaren die Prüfung durch einen unabhängigen Experten: Hier muss exakt geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen der Abschluss möglich wäre. Diese Risikoanfrage im Vorfeld des Vertragsabschlusses ist für den Versicherungsnehmer mit keinerlei Mehraufwand verbunden und auch komplett anonym.

  • Frühzeitig mit der Suche beginnen:
    Unbedingt frühzeitig mit der Suche anfangen, denn schon im Referendariat benötigst Du die passende Private Krankenversicherung als angehender Lehrer. Um nicht den Überblick im Tarifdschungel zu verlieren, lass Dich von Experten zum Thema Krankenversicherung beraten. Sie helfen Referendaren weiter, worauf zu achten ist und welcher Tarif speziell zu ihren Lebensumständen passt.
  • Welchen Leistungsumfang benötige ich als Referendar?
    Unbedingt vorab überlegen, welche Leistungen im Alltag und Notfällen benötigt werden. Von Zahnleistungen über Sehhilfen bis hin zu Kuren und Krankenhaustagesgeld. Welche medizinischen und stationären Versorgungen und Sonderleistungen sind gewünscht und müssen daher im Tarif berücksichtigt werden? Das setzt die Grundlagen für die Tarifauswahl.
  • Versicherungsvergleich:
    Verschaffe Dir auf Grundlage deiner ermittelten Eckpunkte einen Überblick über die verschiedenen Tarife und nutze unseren professionellen Versicherungsvergleich. Wenn du schon vorab weißt, welchen Leistungsumfang du benötigst, können wir Dir noch besser helfen den besten PKV-Tarif für Dich zu finden.
  • Unverbindliche Vorabrisikoprüfung:
    Im Rahmen der Vorabrisikoprüfung musst Du obligatorische Gesundheitsfragen beantworten, die am Ende deine Beitragshöhe beeinflussen. Nur bei ehrlicher Beantwortung kannst du dem Risiko vorbeugen, später auf Kosten sitzen zu bleiben.
  • Vertragsabschluss mit Support:
    Auch beim Abschluss bieten unsere Experten Dir entsprechende Unterstützung an, füllen den Antrag gemeinsam mit dir alle Unterlagen auch, so dass du am Ende nur noch unterschreiben musst. Selbstverständlich ist dieser Service auch für Referendare kostenfrei.

Wenn Du nach Deinem Referendariat kurzzeitig arbeitslos werden solltest, müsst Du für die Dauer der Arbeitslosigkeit in die GKV zurück. Es ist in diesem Fall sinnvoll, eine Anwartschaft bei Deiner Privaten Krankenversicherung abzuschließen. Eine Anwartschaft bedeutet, dass Deine bisherige PKV ruht und nicht vollständig gekündigt ist. So kannst Du ganz einfach und ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deine private Krankenversicherung zurückkehren, sobald Du wieder ins feste Beamtenverhältnis berufen wirst.

Jeder Beamte – dazu zählen natürlich auch Referendare in ihrem Status als „Beamte auf Widerruf“ – hat das Recht auf eine private Krankenversicherung. Eine Aufnahme trotz Vorerkrankungen ist seit der Öffnungsaktion am 1. Januar 2019 bei teilnehmenden Versicherungen garantiert. Für den passenden Tarif aber unbedingt alle Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, auch wenn das mögliche Risikozuschläge bedeutet. Diese sind allerdings durch die Öffnungsaktion auf maximal 30% begrenzt.

Ja, auch die Ehepartner, Lebenspartner und Kinder (leiblich und adoptiert) von Referendaren können sich privat versichern und von Beihilfeleistungen profitieren. So erhält jede Person ihren eigenen Versicherungsschutz, meist zu günstigen Konditionen. Bei zwei oder mehr Kindern steigt beispielsweise auch die eigene Beihilfe an, es lohnt sich also meist, die ganze Familie in der eigenen PKV zu versichern.

Nein, eine Krankenversicherung, die automatisch greift, gibt es nicht. Jeder – auch Referendare – muss sich aktiv für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Beim Start der Beamtenlaufbahn müssen sich auch Referendare (sie entsprechen dem Status „Beamte auf Widerruf“) überlegen, wo sie vorher versichert waren und ob sie das ändern möchte. Mit dem Start ins Referendariat besteht allerdings keine Versicherungspflicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Referendar bisher gesetzlich versichert, so hat er jetzt die Möglichkeit dort zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wenn sich der Referendar während des Studiums schon für eine private Krankenversicherung entschieden hat, besteht auch jetzt die Möglichkeit, bei der PKV zu bleiben oder eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen. Beim Wechsel in die PKV oder dem Verbleib in der privaten Krankenversicherung sollte dann aber darauf geachtet werden, dass bei den KV-Verträgen die Beihilfezahlungen des Dienstherrn berücksichtigt werden, die auch schon der Referendar erhält.

Auf die Frage, wie viel eine Private Krankenversicherung für Referendare kostet, gibt es natürlich keine pauschale Antwort, die auf alle zutrifft. Grundsätzlich gilt jedoch, der billigste Tarif ist nicht unbedingt der beste Tarif. Je weniger der Beitrag kostet, desto dünner sind auch die abgedeckten Leistungen gesät. Eine gute Balance zwischen den Kosten für die Private Krankenversicherung für Referendare und den enthaltenen Leistungen ist in den meisten Fällen der beste Kompromiss. So lassen sich die monatlichen Beiträge gut stemmen und alle nötigen Leistungen sind dennoch ausreichend abgedeckt. Welche Leistungen genau Du brauchst, solltest du vorab mit einem Berater besprechen und festlegen. Brillenträger wissen die Kostenübernahme für eine neue Brille zu schätzen, das hat jedoch nicht für jeden Priorität und die bevorzugten Leistungen sollten individuell berücksichtigt werden.

Da nicht jeder Anwärter nach dem Referendariat verbeamtet wird, müssen sie i.d.R. in die GKV zurück. Das betrifft Referendare, die nach dem Referendariat zunächst eine Vertretungsstelle erhalten oder auch in ein Angestelltenverhältnis wechseln müssen. Denn oft liegt das Gehalt angestellter Lehrer unterhalb der Versicherungsgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können. Wer damit rechnet, in Kürze auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, kann eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass der Gesundheitszustand bei einem erneuten Wechsel nicht noch einmal geprüft wird. Das ist besonders praktisch, wenn man aktuell gesund ist.

Das Referendariat ist bei angehenden Juristen anders geregelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Wahl der Krankenkasse. Für Rechtsreferendare ist das Studium häufig nur eine Durchgangsstation mit dem Ziel entweder in ein Angestelltenverhältnis zu gelangen oder selbständig zu werden. Nur wer Richter oder Staatsanwalt werden möchte, strebt auch eine Beamtenlaufbahn an. Und Rechtsreferendare sind in der Regel später in einem Angestelltenverhältnis, oft auch dann, wenn sie im öffentlichen Dienst einsteigen. Sie sind dann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, da ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze wahrscheinlich nicht übersteigt.

Grundsätzlich gilt: Auf jeden Fall müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das ist absolut wichtig! Egal ob bei einer günstigen Beihilfeversicherung oder bei jedem anderen Tarif: Referendare müssen die Gesundheitsfragen vor dem Abschluss einer PKV ehrlich beantworten. Nur wenn keine Vorerkrankungen verschwiegen wurden, können auch in Zukunft die entstandenen Kosten übernommen werden. Andernfalls können die Versicherungen nachträglich Kosten zurückfordern oder im schlimmsten Fall auch die bestehende Versicherung kündigen.

Der Anspruch auf Beihilfe bleibt nach dem Referendariat und einer Verbeamtung bestehen, wie das z.B. als Lehrer der Fall sein kann. Hier ist von einem speziellen Tarif für Beamtenanwärter in einen vollwertigen Tarif der Privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Wer bei seiner bisherigen Privaten Krankenkasse nach der Verbeamtung bleibt, braucht muss in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung.  Somit sind keine Leistungsausschlüsse zu befürchten. Eine Besonderheit bei Referendaren: Nimmst Du nach dem Referendariat eine Tätigkeit als Angestellter auf und liegt das Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze, so ist wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dennoch kann die Private Krankenversicherung mit einer Anwartschaftsversicherung eingefroren werden. Wirst du später verbeamtet, kannst Du dann wieder in die PKV zurückwechseln und musst keine erneuten Gesundheitsangaben beantworten. Diese Anwartschaftstarife sollten vor Deinem Versicherungsabschluss der PKV mit unseren Experten geklärt werden.

Ja, die gibt es. Damit Du mit einem guten Gefühl in den Vertragsabschluss gehen kannst, haben wir Dir eine Liste mit den wichtigsten 19 Punkten zur Information zusammengestellt. Die Entscheidung für eine PKV für Lehrer sollte mit Bedacht gefällt werden, da ein Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt oftmals mit Nachteil verbunden sein kann. Informiere Dich also am besten vorab ausführlich, um gut vorbereitet in das Beratungsgespräch zu gehen.

Diese Punkte solltest Du beachten und im Beratungsgespräch zur PKV für Referendare ansprechen:

Selbstbeteiligung

  • Beinhaltet der Tarif Selbstbeteiligung?
  • Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung?

Reisen ins außereuropäische Ausland

  • Wie lange gilt der Schutz bei (vorübergehenden) Aufenthalten im
    außereuropäischen Ausland?
  • Verlängert sich der Schutz, wenn der Versicherte die Rückreise nicht antreten
    kann?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, womit die Mehrkosten
    für Rücktransporte aus dem Ausland zu 100 Prozent erstattet werden?

Arztrechnungen

  • Erfolgt bei den Arztrechnungen eine Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz
    der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 3,5?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfe Ergänzungstarif an, der die Honorarkosten
    erstattet, die weder vom privaten Beihilfe Tarif noch von der Beihilfe
    übernommen werden?

Freie Arztwahl

  • Werden die Arztkosten auch ohne Überweisung durch einen Allgemeinmediziner zum Facharzt vollständig übernommen?

Arzneimittel

  • Erstattet der Versicherer den Aufwand für alle ärztlich verordneten Arzneimittel
    vollständig?
  • Hat die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif, der auch die Arzneimittel
    erstattet, die weder vom privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe
    übernommen werden?

Ambulante Psychotherapie

  • Werden Sitzungen im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bezahlt?
  • Wenn ja, wie viele pro Jahr und wie viele davon ohne vorherige Genehmigung?
  • Haben Sie einen Leistungsanspruch für ambulante Psychotherapie durch
    psychologische Psychotherapeuten?

Vorsorgeuntersuchungen

  • Bezahlt die Versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur im Umfang der GKV oder
    auch darüber hinaus?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen
    für Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die weder der private Beihilfetarif noch
    die Beihilfe übernehmen?
  • Fahrtkosten und Transportkosten zur ambulanten Behandlung+
  • Wann und in welcher Höhe werden Fahrt- oder Transportaufwendungen zur
    ambulanten Behandlung erstattet?

Heilmittel

  • Werden für Formen der physikalischen Therapie, Logopädie und Ergotherapie
    mindestens 75% vom Versicherer erstattet?

Sehhilfen

  • Wie hoch ist die Leistung des Versicherers für Sehhilfen wie Brillen und
    Kontaktlinsen?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen
    für Sehhilfen erstattet, die weder von dem privaten Beihilfetarif noch von der
    Beihilfe übernommen werden?

Hilfsmittel

  • Was und wie hoch leistet die Versicherung für Hilfsmittel, wie Hör- und
    Sprechgeräte, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Schuhe?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte
    Aufwände?

Heilpraktiker

  • In welcher Höhe werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von der
    Versicherung erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Schutzimpfungen

  • In welchem Umfang werden die Kosten für Schutzimpfungen erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Häusliche Krankenpflege

  • Welche Kosten werden für die häusliche Krankenpflege durch den Versicherer
    erstattet und in welchem Umfang?
  • Krankenhaus – Unterbringung und Chefarztbehandlung+
  • Sind nur kassenübliche Mehrbettzimmer mit Behandlung beim Stationsarzt
    versichert oder auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung?
  • Bietet der Versicherer hier einen privaten Wahlleistungstarif an, der die Kosten
    für Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    erstattet?
  • Wird die Chefarztbehandlung mindestens bis zum Höchstsatz der gültigen
    Gebührenordnung von 3,5 erstattet? Beziehungsweise wird auch darüber hinaus
    erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Krankentransporte

  • Werden im Falle einer stationären Behandlung medizinisch notwendige
    Transporte zum Krankenhaus vom Versicherer erstattet?

Stationäre Psychotherapie

  • Erstattet der Versicherer eine psychotherapeutische Behandlung ohne
    Zeitbegrenzung in einer Klinik?

Kieferorthopädie

  • Wie viel Prozent der Kosten werden für Kieferorthopädie erstattet?
    Zahnarzt – Rechnungen, Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate
  • Begrenzt der Versicherer die Kostenerstattung im Zahnbereich in den ersten
    Vertragsjahren auf Höchstbeträge?
  • Erstattet der Versicherer mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
    für Zahnärzte von 3,5?
  • Wird auch über den Höchstsatz hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnbehandlung erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnersatz erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Inlays erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Implantate zu 100 % erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Die Wahl einer Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite. Vertraue einem Partner, der mit Erfahrung und Kompetenz an Deiner Seite steht. Teste uns in einem unverbindlichen Telefonat und überzeuge Dich von unseren Versicherungsexperten. Wir freuen uns auf den Kontakt zu Dir.

Die Wahl einer Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite.

Daher solltest Du einem Partner vertrauen, der mit Erfahrung und Kompetenz an Deiner Seite steht. Teste uns. Führe einfach mal ein unverbindliches Telefonat mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf den Kontakt zu Dir.