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Private Krankenversicherung für Referendare

Warum finden wir Deinen optimalen Tarif?

Die private Krankenversicherung ist für Lehrer oft eine Entscheidung fürs Leben. Daher erklären wir Dir vor Deiner Wahl die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungen – und zwar ausführlich! Wir gehen sehr gewissenhaft mit Gesundheitsfragen um. Und wir zeigen Dir die typischen Fallen bei der PKV für Beamtenanwärter. Diese solltest Du kennen!
Du suchst die ideale PKV im Referendariat? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir investieren viel Zeit und Energie in die Suche nach Deinem optimalen Tarif. Dabei analysieren wir für Dich über 500 Tarife von 48 Gesellschaften.
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Die PKV für Beamtenanwärter ist unser Spezialgebiet. Wir prüfen und vergleichen für Dich eine riesen Auswahl an Tarifkombinationen. Und wir schauen uns die Testsieger sehr genau für Dich an. Auszug an Gesellschaften, die wir für Dich vergleichen:
Wir unterstützen jährlich über 20.000 Neu-Verbeamtungen. Für die Gesundheitsprüfung brauchst Du einen erfahrenen Partner. Vertraue auf unsere Erfahrung seit mehr als 16 Jahren.
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Wir haben Fachwirte für Versicherungen und Finanzen, die Dich speziell bei der Wahl Deiner optimalen Krankenversicherung für das Referendariat unterstützen. Unsere Berater sind speziell geschult für den öffentlichen Dienst, werden jährlich weitergebildet und haben höchste Kundenzufriedenheitswerte.

Und so transparent ist unsere Beratung.
In fünf Schritten zu Deinem passenden Tarif:

Mit Hilfe unseres modernen Mehr-Schritt-Formulars nimmst Du Kontakt mit uns auf. Ganz einfach und ganz schnell. Das dauert nicht länger als zwei Minuten. Und das Thema Datenschutz ist uns sehr wichtig. Da kannst Du uns vertrauen!
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Um das beste Angebot zu finden, stellt Dir Dein persönlicher Fachberater einen individuell auf Dich zugeschnittenen Versicherungsvergleich zusammen. Um keine Zeit zu verlieren, erhältst Du dieses wichtige Dokument per E-Mail.
Nachdem Du den Versicherungsvergleich erhalten hast, führen wir gemeinsam ein zweites Telefongespräch. In diesem geht Dein persönlicher Fachberater den Vergleich mit Dir Schritt für Schritt durch und erklärt Dir im Detail die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungen.
Nach unserer Empfehlung und Deinem persönlichen Abwägen entscheidest Du Dich für „Deinen“ Tarif. Jetzt ist es nur noch ein Kinderspiel. Unsere Berater unterstützen Dich beim Abschluss der Versicherung. Gemeinsam mit Deinem persönlichen Fachberater füllst Du den Antrag aus, sodass Du nur noch unterschreiben musst. Ist dies geschehen, sendest Du den Antrag nur noch an uns zurück – wir kümmern uns um alles Weitere!

Die folgenden Themen über die PKV für Beamtenanwärter helfen Dir, Dich optimal auf unser gemeinsames Beratungsgespräch vorzubereiten.

Die große Anzahl an Tarifen, gefährlichen Lockangeboten, erheblichen Leistungsunterschieden und vielfältigen Zusatztarifen sind für viele verwirrend. Daher gehen wir im gemeinsamen Beratungsgespräch detailliert auf Deine Situation ein und analysieren die für Dich besten Angebote. Als Vorbereitung auf das Gespräch haben wir Dir wichtige Fragen zur Deiner PKV umfassend beantwortet.

Wichtige Fragen für Dich beantwortet

Vor allem Referendare fragen sich zu Anfang ihrer Beamtenlaufbahn, ob sie eher eine Gesetzliche (GKV) oder eine Private Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanwärter wählen sollen. Ebenso wie Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit haben angehende Lehrer in ihrer Funktion als Beamte auf Widerruf die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden und das ganz ohne eine festgelegte Mindesteinkommensgrenze.

Selbstverständlich können sich angehende Lehrer auch freiwillig für die GKV entscheiden. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass es im Beamtentum keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt und die Beiträge somit vollständig selbst getragen werden müssen.

Natürlich kann die Beihilfe auch bei einer Krankenversicherung in der GKV genutzt werden. Allerdings leistet diese in der Regel analog zur Gesetzlichen. So bleiben Leistungslücken bestehen und Beamtenanwärter oftmals auf Kosten sitzen. Ein Beispiel hierfür sind zahnmedizinische Behandlungen. Benötigt ein Beamtenanwärter beispielsweise ein Implantat, zahlt die GKV lediglich eine bestimmte Fallpauschale, die den eigentlichen Bedarf nur zu einem kleinen Teil deckt. So bleibt der Beamtenanwärter auf den Restkosten sitzen, die gerade bei Zahnimplantaten schnell sehr hoch werden können.

Die PKV bietet hingegen umfassende Leistungen, die die Beihilfe optimal ergänzen. Viele Versicherer bieten Tarife für die PKV an, die speziell auf die Beihilfe zugeschnitten sind. Auf diese Weise wird die Lücke der Beihilfe geschlossen und um eine Vielzahl umfangreicher und hochwertiger Leistungen erweitert. So sind die angehenden Lehrer im Krankheitsfall bestmöglich geschützt.

Durch die Beihilfe genießen Referendare diesen umfangreichen Schutz der PKV zu sehr geringen Beiträgen, da lediglich die verbleibenden Prozente der Beihilfe abgesichert werden müssen. Zudem können in der Zeit der Ausbildung die besonders günstigen Ausbildungstarife für die PKV in Anspruch genommen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass in den Ausbildungstarifen keine Altersrückstellungen gebildet werden. Viele Versicherer bieten diese bis zum 35. oder sogar bis zum 38. Lebensjahr an. Wechselt ein Referendar nach Ende seiner Ausbildung in die Position des Beamten auf Probe, wird sein Ausbildungstarif automatisch in einen normalen Volltarif umgestellt. Hierzu muss der Beamte seine Krankenversicherung lediglich über die Statusänderung informieren.

Häufig werden Lehramtsanwärter nach ihrem Referendariat kurzzeitig arbeitslos. In diesem Fall wird der Lehramtsanwärter versicherungspflichtig und muss zurück in die GKV. Für den Fall einer vorübergehenden Pflichtversicherung in der GKV ist es sinnvoll, für kleines Geld eine Anwartschaft abzuschließen. Die PKV für Referendare „ruht“ hierbei lediglich und ist nicht gekündigt. Sobald die Person ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die Anwartschaft aktiviert werden und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung den Tarif der PKV wiederaufleben lassen.

Ambulante Leistungen für Referendare

Erkrankt ein angehender Lehrer und muss zum Arzt, profitiert er mit der PKV von der bestmöglichen Behandlung. So darf er je nach Beschwerden frei den behandelnden Arzt wählen und auch ohne einen Besuch beim Hausarzt direkt den Facharzt aufsuchen. Zudem darf ein Privatarzt als Hausarzt gewählt werden. Anders als die Gesetzliche Versicherung übernimmt die PKV je nach Tarif im Krankheitsfall auch hochwertige Behandlungsmethoden. Auch die ambulante Psychotherapie ist im Leistungsumfang der PKV enthalten, ebenso wie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen.

Stationäre Leistungen in der PKV für das Referendariat

Im stationären Bereich bietet die PKV ebenfalls viele Privilegien. Dazu zählen unter anderem das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Letztere bezeichnet die freie Arzt- und Krankenhauswahl und damit auch die Behandlung durch einen spezialisierten Arzt in einer Privatklinik. Auch im Krankenhaus übernimmt die PKV für das Referendariat je nach Tarif eine große Zahl hochwertiger Leistungen. Damit diese auch tatsächlich voll abgedeckt werden, sollten Referendare darauf achten, dass es keine Beschränkung der Gebührenordnung für Ärzte gibt. Ebenfalls versichert sind stationäre Reha-Maßnahmen und Kuren, wie beispielsweise die Mutter-Kind-Kur.

Zahnleistungen für Referendare in der PKV

Ein weiterer Plus-Punkt in der PKV sind die Zahnleistungen. Mit diesem umfassenden Zahnschutz sind hochwertige Behandlungen und Materialien wie Inlays, Implantate sowie Zahnersatz voll abgesichert. Auch die professionelle Zahnreinigung zählt dazu.

Allgemeine Leistungen für Referendare

Die PKV bietet aber noch mehr: So übernimmt sie z.B. Kosten für alternative Heilmethoden. So können Beamtenanwärter in der PKV auch den Besuch bei einem Heilpraktiker, Osteopathie-Behandlungen und eine Behandlung durch den Chiropraktiker in Anspruch nehmen. Auch Massagen und Fango sind im Leistungsumfang enthalten. Die Brillenträger unter den angehenden Lehrern können zusätzlich profitieren. So übernehmen viele Versicherer auch die Fertigung einer Brille, sowie eine Augenlaserung in festgelegten zeitlichen Abständen. Wer gesund ist, gewinnt doppelt. So bietet die PKV für Referendare je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung (BRE) an, wenn der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen hat und nicht beim Arzt war. So können Sie von einer Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen profitieren. Eine gesunde Lebensweise lohnt sich also!

Im Rahmen der PKV für das Referendariat können angehende Lehrer von der Beihilfe profitieren. Vom ersten Moment des Dienstbeginns an haben Referendare als Beamte auf Widerruf einen Anspruch auf die Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn. Bei der Beihilfe handelt es sich um ein staatliches Fürsorgesystem, mit welchem die Staatsdiener finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten durch den jeweiligen Beihilfeträger erhalten.

Wie hoch die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung im Referendariat für Referendare jeweils ausfällt, hängt von dem gültigen Beihilfebemessungssatz sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Kinderanzahl des Referendars kann die Beihilfe im ambulanten Versorgungsbereich zwischen 50 und 70 Prozent liegen.

Doch nicht nur angehende Lehrer, sondern auch deren Familien können unter Umständen von der Beihilfe profitieren. So können Referendare für die eigenen Kinder Beihilfe beantragen. Diese Regelung umfasst auch Adoptivkinder. Die Inanspruchnahme der Beihilfe ist möglich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise solange das jeweilige Kind kindergeldberechtigt ist. Absolviert der Nachwuchs einen Wehr- oder Zivildienst, kann die Beihilfe für die Dauer dieser Tätigkeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus genutzt werden. Auch schwerbehinderte Nachkommen ohne ein eigenes Einkommen können nach der Vollendung dieser Altersgrenze durch die Beihilfe berücksichtigt werden. Neben den Kindern haben auch die Ehepartner im Fall einer Berücksichtigungsfähigkeit einen Anspruch auf die Beihilfe. Hierbei gilt eine festgelegte Einkommensgrenze. So dürfen die Ehepartner von Beamten über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kannst Du der folgenden Übersicht entnehmen:

FÜR EINEN SELBST FÜR DEN EHEGATTEN FÜR KINDER
BEAMTE MIT KIND 50% 70% 80%
BEAMTE AB 2 KINDERN 70% 70% 80%
BEAMTE IM RUHESTAND UND DEREN WITWEN/WITWER 70% 70% 80%
VOLL- ODER HALBWAISEN 80%

Folgende Ausnahmeregelungen bei der Beihilfe gibt es in Baden Württemberg, Bremen und Hessen

Baden-Württemberg:

  • Wenn bereits am 31.12.2012 ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz
  • 70% Beihilfe für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Übergangsregelung Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (70%), die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, solange Sie in der PKV versichert sind.

Bremen:

  • 50% ambulant, Zahn und stationär (max. 70% ambulant, Zahn und stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 10.000 € im VKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Hessen:

  • 50% ambulant und Zahn, 65% stationär (max. 70% ambulant und Zahn, 85% stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.354 € im VVKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Stand: Februar 2016

Aus finanziellen Gründen wollen viele angehende Lehrer einen möglichst günstigen Tarif für die PKV wählen. Doch hier wird an der falschen Stelle gespart, denn wertvolle Zusatzleistungen wie beispielsweise die Chefarztbetreuung oder die Inanspruchnahme von Heilpraktikern sind in einem solchen Fall nicht mitversichert. Ein solcher Sparplan kann im Nachhinein noch richtig teuer werden: Ein Rechtsanspruch auf eine hochwertige Krankenversicherung besteht nämlich nur dann, wenn der Versicherer das in seinen Versicherungsbedingungen auch schriftlich zusichert. Wenn der Referendar später mehr mitversichern möchte, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Ebenso braucht es in einem solchen Fall die Zustimmung des Krankenversicherers.

Wer eine Private Krankenversicherung im Referendariat abschließen möchte, sollte einiges beachten. Ist der Versicherungstarif lückenhaft, kann es schnell teuer werden und Du bleibst im Extremfall auf Deinen Aufwendungen sitzen. Daher sollte der Tarif bereits im Voraus auf Herz und Nieren geprüft werden. Wichtig ist vor allem, dass die folgenden Punkte enthalten sind:

  • Schließung der Lücke der Beihilfe mit Beihilfeergänzungstarif
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Keine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Krankenhaus
  • Keine dauerhafte Zahnstaffel

Doch auch darüber hinaus gibt es Vieles zu beachten. Dies ist angesichts der großen Anzahl von Versicherern und Tarifen nicht immer leicht. Um einen umfassenden Schutz sicherzustellen, sollte die Private Krankenversicherung daher im Optimalfall gemeinsam mit der Unterstützung eines unabhängigen Fachmanns ausgewählt und abgeschlossen werden. Auf diese Weise kannst Du verhindern, dass Du im Schadensfall die oft hohen medizinischen Aufwände selbst tragen musst. Ist eine Krankenversicherung erst einmal abgeschlossen, ist ein Wechsel oft erst nach einiger Zeit möglich. In bestimmten Fällen genießen angehende Lehrer im Rahmen der Privaten Krankenversicherung im Referendariat ein Sonderwechselrecht, von dem Du gegebenenfalls Gebrauch machen kannst.

Sonderkündigungsrecht

Durch die Statusänderung haben Referendare in der PKV ein Sonderkündigungsrecht und können zu Beginn ihres Dienstverhältnisses die Versicherungsgesellschaft wechseln. Da die meisten Referendare bisher mit dem Thema wenige Berührungspunkte hatten, bestehen häufig Unklarheiten und Missverständnisse. So grassiert unter Referendaren das Gerücht, dass sie zu Beginn ihres Referendariats bereits in die PKV gewechselt haben müssen. Unter scheinbarem Zeitdruck wird dann nicht selten eine übereilte Entscheidung getroffen, die der Referendar bis zur nächsten Wechselmöglichkeit tragen muss. Im schlimmsten Fall wird aufgrund einer zwischenzeitlichen Erkrankung ein Wechsel in eine andere Gesellschaft sogar unmöglich.

Kein Anlass zur Sorge

Vier Wochen ab dem Datum der Verbeamtung hat der Referendar die Möglichkeit rückwirkend vom Sonderwechselrecht Gebrauch zu machen. Wenn der Staatsdiener zuvor in der GKV versichert war, kann er die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Beiträge rückerstattet bekommen: Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Pflichtversicherung bestand. Viele Beamtenanwärter sind besorgt, dass sie ab dem Eintritt in das Referendariat nicht mehr ausreichend krankenversichert sein könnten, wenn sie nicht schon im Vorfeld eine entsprechende Private Krankenversicherung für Referendare abgeschlossen haben. Hier gibt es jedoch keinen Anlass zur Sorge: Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland absolute Pflicht. Die vorherige Krankenversicherung darf den Versicherungsnehmer erst dann aus dem Vertragsverhältnis entlassen, wenn ein entsprechender Nachweis über eine sich nahtlos anschließende Versicherung vorgelegt werden kann.

Weiteres Sonderwechselrecht

Nach dem Referendariat hat der Referendar ein weiteres Sonderwechselrecht, wenn die Beiträge sich erhöhen. Was grundsätzlich der Fall ist. Der Referendar wird nun vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe. Nach der Verbeamtung des Referendars stellt die Versicherung im Allgemeinen den Anwärtertarif automatisch in einen entsprechenden Tarif für Beamte um. Der Versicherungsnehmer bekommt dies von der Gesellschaft vor der Umstellung schriftlich mitgeteilt. Möchte ein Referendar die Gesellschaft wechseln, hat er dazu – je nach Gesellschaft – bis zu vier Wochen Zeit.

Achtung: Kein Kontrahierungszwang

Für Referendare gilt der sogenannte Kontrahierungszwang nicht. Dieser greift nur bei Beamten auf Probe und Beamten auf Lebzeit. Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, empfehlen wir Referendaren die Prüfung durch einen unabhängigen Experten: Hier muss exakt geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen der Abschluss möglich wäre. Diese Risikoanfrage im Vorfeld des Vertragsabschlusses ist für den Versicherungsnehmer mit keinen Mehraufwand verbunden und auch komplett anonym.

Rechtzeitig mit der Suche anfangen

Angehende Lehrer müssen sich rechtzeitig mit der Suche nach einer privaten Krankenversicherung im Referendariat auseinandersetzen. Auch ihnen bleibt der Weg durch den Versicherungsdschungel leider nicht erspart. Gerade Referendare, die vorher kaum oder gar nicht mit dem Thema „Krankenversicherung“ in Berührung gekommen sind, verlieren angesichts der vielen Versicherer und Tarife schnell den Überblick. Doch wenn einmal ein Tarif ins Blickfeld gerückt ist, stellt sich die Frage: Worauf achten? Und: Passt der Tarif tatsächlich zu mir und meinen Lebensumständen?

Umfang der Versorgung 

Welche Möglichkeiten haben angehende Lehrer die passende Private Krankenversicherung im Referendariat zu finden? Vor der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung sollten sich die angehenden Lehrer zuerst darüber klar werden, in welchem Umfang die medizinische und stationäre Versorgung gewünscht ist. Auch die Frage nach den Zahnleistungen spielt eine große Rolle. Darüber hinaus sollte geklärt werden, wie es um die Absicherung der Pflege, des Krankenhaustagegeldes und Kuren steht. Sind Antworten auf diese Fragen gefunden, kann die Suche nach der passenden Krankenversicherung beginnen.

Versicherungsvergleich oft beste Vorgehensweise 

Um eine erste Übersicht über die verschiedenen Tarife zu bekommen, bietet sich die Erstellung eines Versicherungsvergleichs an. Dabei bieten wir Dir als unabhängiger Fachberater gerne Hilfe an. Gemeinsam mit Dir erstellt Ihr persönlicher Berater einen individuellen Versicherungsvergleich der Tarife mit dem stärksten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei schauen wir uns die Testsieger der privaten Krankenversicherungen ganz besonders umfassend an. Im Anschluss erklärt Dir einer unserer Versicherungsexperten detailliert den Versicherungsvergleich und beantwortet Deine Rückfragen.

Unverbindliche Vorab-Risikoprüfung 

Um Dir zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl Deiner optimalen privaten Krankenversicherung im Referendariat zu geben, führen unsere Experten im Voraus eine unverbindliche Vorabrisikoprüfung bei den Versicherungsgesellschaften durch. Bestehen bereits Vorerkrankungen, kann es dabei gegebenenfalls zu Risikozuschlägen oder sogar zu Ablehnungen durch die Gesellschaften kommen. Trotzdem ist es wichtig, die obligatorischen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, damit Du im Schadensfall nicht auf den Ausgaben sitzen bleibst. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen steht Dir unser Fachberater ebenfalls unterstützend zur Seite.

Unterstützung bis zum Abschluss und darüber hinaus 

Ist Dein passender Tarif gefunden, bereitet Dir unser Versicherungsexperte sämtliche Unterlagen vor, sodass Du diese nur noch Korrektur lesen und unterschreiben müssen. So findest Du einfach und unkompliziert die PKV, die am besten zu Dir passt. Unser Service ist für alle Referendare selbstverständlich völlig kostenfrei. Und auch nach Vertragsabschluss sind wir immer gerne Dein erster Ansprechpartner, wenn es um die Absicherung Deiner Gesundheit geht. Versprochen!

Wenn Du nach Deinem Referendariat kurzzeitig arbeitslos werden solltest, müsst Du für die Dauer der Arbeitslosigkeit in die GKV zurück. Es ist in diesem Fall sinnvoll, eine Anwartschaft bei Deiner privaten Krankenversicherung abzuschließen. Eine Anwartschaft bedeutet, dass Deine bisherige PKV ruht und nicht vollständig gekündigt ist. So kannst Du ganz einfach und ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deine private Krankenversicherung zurückkehren, sobald Du wieder ins feste Beamtenverhältnis berufen wirst.

Unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand kann sich jeder neu eingestellte Beamte privat versichern. Die Öffnungsaktion gilt seit dem 1. Januar 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Dabei ist eine Aufnahme in Tarife für Beamte auf Widerruf garantiert (gilt bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Versicherungsgesellschaften). Diese Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert dabei, dass Niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird, eventuelle Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent begrenzt sind und es keine Leistungsausschlüsse gibt.

Wichtig:

Als Beamter auf Widerruf muss man den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Gleiches gilt für Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, wenn sich diese nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern müssen.

Wenn Ehe- oder Lebenspartner von Beamten selbst Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind, dann können sie sich auch privat versichern. Ergänzend zur Beihilfe erhält dann jeder Versicherte seinen eigenen Versicherungsschutz. Oft ist dieser Schutz dann relativ günstig, weil der Partner bei 70% Beihilfe nur 30% der Krankheitskosten privat absichern muss. Dank der Öffnungsaktion sind für die Aufnahme der Ehe- und Lebenspartner in die Private Krankenversicherung Vorerkrankungen oder Behinderungen kein Hindernis, wie natürlich bei den Beamten selbst auch.

Für eigene und adoptierte Kinder erhält man ebenfalls Beihilfe und zwar üblicherweise 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent kann man dann preiswert privat absichern. Hat man als Beamter zwei oder mehr Kindern, dann steigt in vielen Bundesländern und im Bund die eigene Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, sodass der eigene Versicherungsbeitrag sinkt. Neugeborene nimmt die Private KV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist. Wichtig ist, dass die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. Adoption erfolgen muss. Bei älteren Kindern mit ernsteren Vorerkrankungen greift die Öffnungsaktion für den Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Nein, eine Krankenversicherung, die automatisch greift, gibt es nicht. Jeder muss sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Beim Start muss sich der Beamte auf Widerruf überlegen, wo er vorher versichert war und ob er das ändern möchte. Mit dem Start ins Referendariat besteht allerdings keine Versicherungspflicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Referendar bisher gesetzlich versichert, so hat er jetzt die Möglichkeit dort zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Wenn sich der Referendar während des Studiums schon für eine private Krankenversicherung entschieden hat, besteht auch jetzt die Möglichkeit, bei der PKV zu bleiben oder eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen. Beim Wechsel in die PKV oder dem Verbleib in der privaten Krankenversicherung sollte dann aber darauf geachtet werden, dass bei den KV-Verträgen die Beihilfezahlungen des Dienstherrn berücksichtigt werden, die auch schon der Referendar erhält.

Sicherlich gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Denn der günstigste Krankenversicherungstarif muss im individuellen Fall nicht der beste sein. Denn ein geringerer Preis führt zu weniger Leistung und genau das muss im speziellen Fall einzeln geprüft werden, ob das Sinn macht. Die hohe Anzahl an Krankenversicherern und die noch größere Anzahl unterschiedlicher Tarife führt dazu, dass jeder einzelne beim Abschluss seiner privaten Krankenversicherung optimal seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen kann und den Versicherungsumfang so optimal auf sich selbst ausspielen kann.

Neben unterschiedlichen Versicherern mit unterschiedlichen Krankentarifen gibt es noch weitere Einflussfaktoren auf die Höhe des Versicherungsbeitrags, wie z.B. Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Um also einen Krankenversicherungstarif zu finden, der von den Leistungen gesehen optimal passt und möglichst günstig ist, sollte dringend ein Vergleich der verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen durchgeführt werden. Hier unterstützen wir Dich bei der Auswahl des passenden Tarifs. Wir helfen Dir gerne, indem wir für Dich die richtigen Anbieter mit den individuell für Dich passenden Tarifen selektieren, vergleichen und Dir anbieten. Unsere Beratung ist für Dich gratis!

Da nicht jeder Anwärter nach dem Referendariat verbeamtet wird (Referendare, die dann zunächst eine Vertretungsstelle erhalten oder auch in ein Angestelltenverhältnis wechseln), müssen sie i.d.R. in die GKV zurück. Denn oft liegt das Gehalt angestellter Lehrer unterhalb der Versicherungsgrenze, ab der Angestellte in die PKV können. Wer damit rechnet, in kürze auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, kann eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass der Gesundheitszustand bei einem erneuten Wechsel nicht noch einmal geprüft wird. Das ist besonders praktisch, wenn man aktuell gesund ist.
Das Referendariat ist bei angehenden Juristen anders geregelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Wahl der Krankenkasse. Für Rechtsreferendare ist das Studium häufig nur eine Durchgangsstation mit dem Ziel entweder in ein Angestelltenverhältnis zu gelangen oder selbständig zu werden. Nur wer Richter oder Staatsanwalt werden möchte, strebt auch eine Beamtenlaufbahn an. Und Rechtsreferendare sind in der Regel später in einem Angestelltenverhältnis, oft auch dann, wenn sie im öffentlichen Dienst einsteigen. Sie sind dann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, da ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze wahrscheinlich nicht übersteigt.

Auf jeden Fall. Das ist absolut wichtig! Selbst bei einer günstigen Beihilfeversicherung müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Und auch beim Abschluss einer PKV für Referendare müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Zum Hintergrund:

Das Versicherungsunternehmen stuft anhand der Fragen das Versicherungsrisiko und damit die Beiträge entsprechend ein. Die Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden und Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Denn die Krankenkasse kann später Aufwendungen für Leistungen zurückverlangen, für die bereits eine Vorerkrankung bestand. Und im schlimmsten Fall sogar den Versicherungsvertrag kündigen.

Wer nach dem Referendariat verbeamtet wird und z.B. als Lehrer arbeitet, für den besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch. Dann muss man von einem speziellen Tarif für Beamtenanwärter in einen vollwertigen PKV-Beihilfetarif wechseln. Diese Tarife enthalten dann z.B. Altersrückstellungen, wodurch die Beiträge für die PKV steigen können. Wer bei seiner bisherigen privaten Krankenkasse nach der Verbeamtung bleibt, der muss i.d.R. keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen, somit sind auch keine Leistungsausschlüsse zu befürchten.

Wer nach dem Referendariat eine Beschäftigung als Angestellter aufnimmt und unter der Jahresentgeltgrenze liegt, der muss wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Wichtig:

In diesem Fall kann man seine PKV sozusagen einfrieren und sie in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Wer dann später verbeamtet wird, wechselst dann wieder in die PKV zurück und muss keine erneuten Gesundheitsangaben beantworten. Diese Anwartschaftstarife sollten vor Deinem Versicherungsabschluss der PKV mit unsern Experten geklärt werden.

Ja, die gibt es! Wir haben Dir die 19 wichtigsten Punkte zusammengefasst, über die Du Dich vor Vertragsabschluss informieren solltest.
Nimm Dir die Zeit, denn die Entscheidung für eine PKV ist oft eine Entscheidung fürs Leben. Ein späterer Wechsel ist häufig mit Nachteilen verbunden. Daher ist es vor Vertragsabschluss sehr wichtig, sich genau über Anbieter und Tarife sowie Leistungen zu informieren. Diese Checkliste unterstützt Dich bei der Wahl des richtigen privaten Krankenversicherungsschutzes und Du kannst gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch mit einem Experten gehen.
Diese Punkte solltest Du beachten und im Beratungsgespräch ansprechen:

Selbstbeteiligung 
  • Sieht der Tarif eine Selbstbeteiligung vor?
  • Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung?
Reisen ins außereuropäische Ausland
  • Wie lange gilt der Schutz bei (vorübergehenden) Aufenthalten im außereuropäischen Ausland?
  • Verlängert sich der Schutz, wenn der Versicherte die Rückreise nicht antreten kann?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, womit die Mehrkosten für Rücktransporte aus dem Ausland zu 100 Prozent erstattet werden?
Arztrechnungen 
  • Erfolgt bei den Arztrechnungen eine Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 3,5?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfe Ergänzungstarif an, der die Honorarkosten erstattet, die weder vom privaten Beihilfe Tarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Freie Arztwahl
  • Werden die Arztkosten auch vollständig übernommen, wenn sie direkt zu einem Facharzt gehen, ohne vorher eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner zu haben?
Arzneimittel 
  • Erstattet der Versicherer den Aufwand für alle ärztlich verordneten Arzneimittel vollständig?
  • Hat die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif, der auch die Arzneimittel erstattet, die weder vom privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Ambulante Psychotherapie 
  • Werden Sitzungen im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bezahlt?
  • Wenn ja, wie viele pro Jahr und wie viele davon ohne vorherige Genehmigung?
  • Haben Sie einen Leistungsanspruch für ambulante Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeuten?
Vorsorgeuntersuchungen 
  • Bezahlt die Versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur im Umfang der GKV oder auch darüber hinaus?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die weder der private Beihilfetarif noch die Beihilfe übernehmen?
Fahrtkosten und Transportkosten zur ambulanten Behandlung 
  • Wann und in welcher Höhe werden Fahrt- oder Transportaufwendungen zur ambulanten Behandlung erstattet?
Heilmittel 
  • Werden für Formen der physikalischen Therapie, Logopädie und Ergotherapie mindestens 75% vom Versicherer erstattet?
Sehhilfen 
  • Wie hoch ist die Leistung des Versicherers für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Sehhilfen erstattet, die weder von dem privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Hilfsmittel 
  • Was und wie hoch leistet die Versicherung für Hilfsmittel, wie Hör- und Sprechgeräte, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Schuhe?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Aufwände?
Heilpraktiker 
  • In welcher Höhe werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von der Versicherung erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Schutzimpfungen 
  • In welchem Umfang werden die Kosten für Schutzimpfungen erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Häusliche Krankenpflege 
  • Welche Kosten werden für die häusliche Krankenpflege durch den Versicherer erstattet und in welchem Umfang?
Krankenhaus – Unterbringung und Chefarztbehandlung 
  • Sind nur kassenübliche Mehrbettzimmer mit Behandlung beim Stationsarzt versichert oder auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung?
  • Bietet der Versicherer hier einen privaten Wahlleistungstarif an, der die Kosten für Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus erstattet?
  • Wird die Chefarztbehandlung mindestens bis zum Höchstsatz der gültigen Gebührenordnung von 3,5 erstattet? Beziehungsweise wird auch darüber hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Krankentransporte 
  • Werden im Falle einer stationären Behandlung medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus vom Versicherer erstattet?
Stationäre Psychotherapie 
  • Erstattet der Versicherer eine psychotherapeutische Behandlung ohne Zeitbegrenzung in einer Klinik?
Kieferorthopädie 
  • Wie viel Prozent der Kosten werden für Kieferorthopädie erstattet?
Zahnarzt – Rechnungen, Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate 
  • Begrenzt der Versicherer die Kostenerstattung im Zahnbereich in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge?
  • Erstattet der Versicherer mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte von 3,5?
  • Wird auch über den Höchstsatz hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnbehandlung erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnersatz erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Inlays erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Implantate zu 100 % erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Die Wahl einer Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite.

Daher solltest Du einem Partner vertrauen, der mit Erfahrung und Kompetenz an Deiner Seite steht. Teste uns. Führe einfach mal ein unverbindliches Telefonat mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf den Kontakt zu Dir.
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