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Mit der Privaten Krankenversicherung für Lehrer profitieren Sie beispielsweise von:- Bis zu 100% für Zahnersatz
- Chefarztbehandlung
- Freie Arztwahl
- Rückerstattung der Beiträge von bis zu einem halben Jahr
- Individuell angepasstes Leistungsrepertoire und Tarife
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Auszug der Versicherungsgesellschaften










Umfassender Schutz zu geringen Beiträgen – die „Krankenversicherung Referendare“ bietet angehenden Lehrern die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung und ergänzt somit die Beihilfe optimal.
Einen Anspruch auf Beihilfe haben Beamte auf Widerruf ebenso wie Staatsdiener auf Lebenszeit oder auf Probe. Als optimale Ergänzung dieser Beihilfe sollte die Restkostenversicherung der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. So haben angehende Lehrer bereits in ihrer Ausbildungszeit die Möglichkeit, von einem ausgezeichneten Versicherungsschutz zu sehr günstigen Konditionen zu profitieren.
Referendare in der Privaten Krankenversicherung
Wie ist die Beihilfe in der PKV geregelt?
Im Rahmen der PKV können angehende Lehrer von der Beihilfe profitieren. Vom ersten Moment des Dienstbeginns an haben Referendare als Beamte auf Widerruf einen Anspruch auf die Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn. Bei der Beihilfe handelt es sich um ein staatliches Fürsorgesystem, mit welchem die Staatsdiener finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten durch den jeweiligen Beihilfeträger erhalten. Wie hoch die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung für Referendare jeweils ausfällt, hängt von dem gültigen Beihilfebemessungssatz sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Abhängig vom jeweiligen Bundesland, aber auch von der Kinderanzahl des Staatsdieners kann die Beihilfe im ambulanten Versorgungsbereich zwischen 50 und 70 Prozent liegen.Private Krankenversicherung – Beihilfesätze
Mit Beginn ihrer Ausbildung sind angehende Lehrer dazu berechtigt, die Beihilfe im Rahmen der Privaten Krankenversicherung für Referendare in Anspruch zu nehmen. Wie hoch diese individuell ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen der jeweilige Beihilfeträger sowie die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder eine entscheidende Rolle. So variieren die Beihilfesätze und sind nicht bei jedem Beihilfeträger gleich hoch. Zudem steigen die Sätze mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder – in welcher Höhe hängt dabei ebenfalls von dem jeweiligen Dienstherrn ab. Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kann dieser Übersicht entnommen werden.Die Familie in der Beihilfe
Doch nicht nur Referendare, sondern auch deren Familien können unter Umständen von der Beihilfe profitieren. So können Referendare für die eigenen Kinder Beihilfe beantragen. Diese Regelung umfasst auch Adoptivkinder. Die Inanspruchnahme der Beihilfe ist möglich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise solange das jeweilige Kind kindergeldberechtigt ist. Absolviert der Nachwuchs einen Wehr- oder Zivildienst, kann die Beihilfe für die Dauer dieser Tätigkeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus genutzt werden. Auch schwerbehinderte Nachkommen ohne ein eigenes Einkommen können nach der Vollendung dieser Altersgrenze durch die Beihilfe berücksichtigt werden. Neben den Kindern haben auch die Ehepartner im Fall einer Berücksichtigungsfähigkeit einen Anspruch auf die Beihilfe. Hierbei gilt eine festgelegte Einkommensgrenze. So dürfen die Ehepartner von Beamten über kein oder über lediglich ein geringes Einkommen verfügen.Beihilfesätze für Referendare
Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kann der folgenden Übersicht entnommen werden:für einen selbst | für den Ehegatten | für Kinder | |
---|---|---|---|
Beamte mit Kind | 50% | 70% | 80% |
Beamte ab 2 Kindern | 70% | 70% | 80% |
Beamte im Ruhestand und deren Witwen/Witwer | 70% | 70% | 80% |
Voll- oder Halbwaisen | 80% |
Ausnahmeregelungen für Baden Württemberg, Bremen und Hessen
Baden-Württemberg: Wenn bereits am 31.12.2012 ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz
- 70% Beihilfe für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
- Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Übergangsregelung Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (70%), die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, solange Sie in der PKV versichert sind.
- +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
- Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 10.000 € im VKJ berücksichtigungsfähig.
- +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)
- +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
- Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.354 € im VVKJ berücksichtigungsfähig.
- +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)
Stand: Februar 2016
Bester Schutz und geringe Beiträge: Das ist die Private Krankenversicherung für Referendare
Die Private Krankenversicherung bietet viel – bei geringen Beiträgen. So genießen die angehenden Beamten auch in der Ausbildung sowohl ambulant als auch stationär umfassende sowie hochwertige Leistungen. Gleichzeitig ergänzt die PKV die Beihilfe optimal und kann durch den Leistungsumfang die Lücke der Beihilfe schließen.
Spätere Änderungen nur mit Gesundheitsprüfung möglich
Aus finanziellen Gründen wollen viele angehende Lehrer einen möglichst günstigen Tarif für die Private Krankenversicherung wählen. Doch hier wird an der falschen Stelle gespart, denn wertvolle Zusatzleistungen wie beispielsweise die Chefarztbetreuung oder die Inanspruchnahme von Heilpraktikern sind in einem solchen Fall nicht mitversichert. Ein solcher Sparplan kann im Nachhinein noch richtig teuer werden: Ein Rechtsanspruch auf eine hochwertige Krankenversicherung besteht nämlich nur dann, wenn der Versicherer das in seinen Versicherungsbedingungen auch schriftlich zusichert. Wenn der Referendar später mehr mitversichern möchte, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Ebenso braucht es in einem solchen Fall die Zustimmung des Krankenversicherers.Ambulante Leistungen für Referendare

Private Krankenversicherung für Referendare – Stationäre Leistungen
Im stationären Bereich bietet die Private Krankenversicherung für Referendare ebenfalls viele Privilegien. Dazu zählen unter anderem das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Letztere bezeichnet die freie Arzt- und Krankenhauswahl und damit auch die Behandlung durch einen spezialisierten Arzt in einer Privatklinik. Auch im Krankenhaus übernimmt die Private Krankenversicherung für Referendare je nach Tarif eine große Zahl hochwertiger Leistungen. Damit diese auch tatsächlich voll abgedeckt werden, sollten Referendare darauf achten, dass es keine Beschränkung der Gebührenordnung für Ärzte gibt. Ebenfalls versichert sind stationäre Reha-Maßnahmen und Kuren, wie beispielsweise die Mutter-Kind-Kur.
Zahnleistungen für Referendare in der PKV
Ein weiterer Plus-Punkt in der Privaten Krankenversicherung sind die sogenannten Zahnleistungen. Mit diesem umfassenden Zahnschutz sind hochwertige Behandlungen und Materialien wie Inlays, Implantate sowie Zahnersatz voll abgesichert. Auch die professionelle Zahnreinigung zählt dazu.
Allgemeine Leistungen für Referendare
Die PKV bietet noch mehr: So übernimmt sie z.B. Kosten für alternative Heilmethoden. So können Referendare in der PKV auch den Besuch bei einem Heilpraktiker, Osteopathie-Behandlungen und eine Behandlung durch den Chiropraktiker in Anspruch nehmen. Auch Massagen und Fango sind im Leistungsumfang enthalten. Die Brillenträger unter den angehenden Lehrern können zusätzlich von einer Privaten Krankenversicherung für Referendare profitieren. So übernehmen viele Versicherer auch die Fertigung einer Brille, sowie eine Augenlaserung in festgelegten zeitlichen Abständen. Wer gesund ist, gewinnt doppelt. So bietet die Private Krankenversicherung für Referendare je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung (BRE) an, wenn der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen hat und nicht beim Arzt war. So können Sie von einer Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen profitieren. Eine gesunde Lebensweise lohnt sich also!Worauf sollte beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung im Referendariat geachtet werden?
Wer eine Private Krankenversicherung im Referendariat abschließen möchte, sollte einiges beachten. Ist der Tarif lückenhaft, kann es schnell teuer werden und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Daher sollte der Tarif bereits im Voraus auf Herz und Nieren geprüft werden. Wichtig ist vor allem, dass die folgenden Punkte enthalten sind:- Schließung der Lücke der Beihilfe mit Beihilfeergänzungstarif
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Keine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Krankenhaus
- Keine dauerhafte Zahnstaffel
Sonderwechselrecht für Referendare in der PKV
Durch ihre Statusänderung haben Referendare in der Privaten Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht und können zu Beginn ihres Dienstverhältnisses die Versicherungsgesellschaft wechseln. Da die meisten Referendare bisher mit dem Thema „Private Krankenversicherung für Beamte“ wenige Berührungspunkte hatten, bestehen häufig Unklarheiten und Missverständnisse. So grassiert unter Referendaren das Gerücht, dass sie zum Beginn ihres Referendariats bereits in die Private Krankenversicherung gewechselt haben müssen. Unter scheinbarem Zeitdruck wird dann nicht selten eine übereilte Entscheidung getroffen, die der Referendar bis zur nächsten Wechselmöglichkeit tragen muss. Im schlimmsten Fall wird aufgrund einer zwischenzeitlichen Erkrankung ein Wechsel in eine andere Gesellschaft sogar unmöglich. Vier Wochen ab dem Datum der Verbeamtung hat der Referendar die Möglichkeit rückwirkend vom Sonderwechselrecht Gebrauch zu machen. Wenn der Staatsdiener zuvor in der GKV versichert war, kann er die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Versicherungsbeiträge rückerstattet bekommen: Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Pflichtversicherung bestand. Viele Referendare sind besorgt, dass sie ab dem Eintritt in das Referendariat nicht mehr ausreichend krankenversichert sein könnten, wenn sie nicht schon im Vorfeld eine entsprechende Private Krankenversicherung für Referendare abgeschlossen haben. Hier gibt es jedoch keinen Anlass zur Sorge: Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland absolute Pflicht. Die vorherige Krankenversicherung darf den Versicherungsnehmer erst dann aus dem Vertragsverhältnis entlassen, wenn ein entsprechender Nachweis über eine sich nahtlos anschließende Versicherung vorgelegt werden kann. Nach dem Referendariat hat der Referendar ein weiteres Sonderwechselrecht, wenn die Beiträge sich erhöhen. Was grundsätzlich der Fall ist. Der Referendar wird nun vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe. Nach der Verbeamtung des Referendars stellt die Versicherungsgesellschaft im Allgemeinen den Anwärtertarif automatisch in einen entsprechenden Tarif für Beamte um. Der Versicherungsnehmer bekommt dies von der Gesellschaft vor der Umstellung schriftlich mitgeteilt. Möchte ein Referendar die Gesellschaft wechseln, hat er dazu – je nach Gesellschaft – bis zu vier Wochen Zeit. Achtung: Für Referendare gilt der sogenannte Kontrahierungszwang nicht. Dieser greift nur bei Beamten auf Probe und Beamten auf Lebzeit. Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, empfehlen wir Referendaren die Prüfung durch einen unabhängigen Experten: Hier muss exakt geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen der Abschluss möglich wäre. Diese Risikoanfrage im Vorfeld des Vertragsabschlusses ist für den Versicherungsnehmer mit keinen Zusatzkosten verbunden und auch komplett anonym.Private Krankenversicherung Referendariat – die passende Versicherung finden
Angehende Lehrer müssen sich rechtzeitig mit der Suche nach einer privaten Krankenversicherung im Referendariat auseinandersetzen. Auch ihnen bleibt der Weg durch den Versicherungsdschungel leider nicht erspart. Gerade Referendare, die vorher kaum oder gar nicht mit dem Thema „Krankenversicherung“ in Berührung gekommen sind, verlieren angesichts der vielen Versicherer und Tarife schnell den Überblick. Doch wenn einmal ein Tarif ins Blickfeld gerückt ist, stellt sich die Frage: Worauf achten? Und: Passt der Tarif tatsächlich zu mir und meinen Lebensumständen? Welche Möglichkeiten haben also angehende Lehrer die passende Private Krankenversicherung im Referendariat zu finden? Vor der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung sollten sich die angehenden Lehrer zuerst darüber klar werden, in welchem Umfang die medizinische und stationäre Versorgung gewünscht ist. Auch die Frage nach den Zahnleistungen spielt eine große Rolle. Darüber hinaus sollte geklärt werden, wie es um die Absicherung der Pflege, des Krankenhaustagegeldes und Kuren steht. Sind Antworten auf diese Fragen gefunden, kann die Suche nach der passenden Krankenversicherung beginnen. Um eine erste Übersicht über die verschiedenen Tarife zu bekommen, bietet sich die Erstellung eines Versicherungsvergleichs an. Dabei sind Ihnen die unabhängigen Fachberater des Beamten-Infoportals gerne behilflich. Gemeinsam mit Ihnen erstellt Ihr persönlicher Berater einen individuellen Versicherungsvergleich der Tarife mit dem stärksten Preis-Leistungs-Verhältnis. Diesen erklärt Ihnen Ihr Versicherungsexperte im Anschluss detailliert und steht Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Um Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl der passenden privaten Krankenversicherung im Referendariat zu geben, führen unsere Experten im Voraus eine unverbindliche Vorabrisikoprüfung bei den Versicherungsgesellschaften durch. Bestehen bereits Vorerkrankungen, kann es dabei gegebenenfalls zu Risikozuschlägen oder sogar zu Ablehnungen durch die Gesellschaften kommen. Trotzdem ist es wichtig, die obligatorischen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, damit Sie im Schadensfall nicht auf Kosten sitzen bleiben. Bei der Beantwortung dieser Fragen steht Ihnen Ihr Fachberater ebenfalls unterstützend zur Seite. Ist der passende Tarif gefunden, bereitet Ihnen unser Versicherungsexperte sämtliche Unterlagen vor, sodass Sie diese nur noch Korrektur lesen und unterschreiben müssen. So finden Sie einfach und unkompliziert die PKV, die am besten zu Ihnen passt. Unser Service ist für alle Referendare selbstverständlich völlig kostenfrei.Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte und Referendare: Diese Punkte geben Ihnen Unterstützung
Über welche Punkte sollten Sie sich vor Vertragsabschluss informieren?Die Entscheidung für eine PKV ist oft eine Entscheidung fürs Leben, denn ein späterer Wechsel ist häufig mit Nachteilen verbunden. Daher ist es vor Vertragsabschluss sehr wichtig, sich genau über Anbieter und Tarife sowie Leistungen zu informieren.
Wir haben für Sie 19 wichtige Punkte vorbereitet, damit Sie bei der Wahl des richtigen privaten Krankenversicherungsschutzes unterstützt werden und gezielt in ein Beratungsgespräch mit einem Experten gehen können.
Diese Punkte sollten Sie beachten und ansprechen:
Selbstbeteiligung
Sieht der Tarif eine Selbstbeteiligung vor?
Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung?
Reisen ins außereuropäische Ausland
Wie lange gilt der Schutz bei (vorübergehenden) Aufenthalten im außereuropäischen Ausland?
Verlängert sich der Schutz, wenn der Versicherte die Rückreise nicht antreten kann?
Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, womit die Mehrkosten für Rücktransporte aus dem Ausland zu 100 Prozent erstattet werden?
Arztrechnungen
Erfolgt bei den Arztrechnungen eine Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 3,5?
Bietet der Versicherer einen Beihilfe Ergänzungstarif an, der die Honorarkosten erstattet, die weder vom privaten Beihilfe Tarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Freie Arztwahl
Werden die Arztkosten auch vollständig übernommen, wenn sie direkt zu einem Facharzt gehen, ohne vorher eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner zu haben?
Arzneimittel
Erstattet der Versicherer die Kosten für alle ärztlich verordneten Arzneimittel vollständig?
Hat die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif, der auch die Arzneimittel erstattet, die weder vom privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Ambulante Psychotherapie
Werden Sitzungen im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bezahlt? Wenn ja, wie viele pro Jahr und wie viele davon ohne vorherige Genehmigung?
Haben Sie einen Leistungsanspruch für ambulante Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeuten?
Vorsorgeuntersuchungen
Bezahlt die Versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch darüber hinaus?
Bietet die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die weder der private Beihilfetarif noch die Beihilfe übernehmen?
Fahrtkosten und Transportkosten zur ambulanten Behandlung
Wann und in welcher Höhe werden Fahrt- oder Transportkosten zur ambulanten Behandlung erstattet?
Heilmittel
Werden für Formen der physikalischen Therapie, Logopädie und Ergotherapie mindestens 75% vom Versicherer erstattet?
Sehhilfen
Wie hoch ist die Leistung des Versicherers für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Kosten für Sehhilfen erstattet, die weder von dem privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Hilfsmittel
Was und wie hoch leistet die Versicherung für Hilfsmittel, wie Hör- und Sprechgeräte, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Schuhe?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Heilpraktiker
In welcher Höhe werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von der Versicherung erstattet?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Schutzimpfungen
In welchem Umfang werden die Kosten für Schutzimpfungen erstattet?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Häusliche Krankenpflege
Welche Kosten werden für die häusliche Krankenpflege durch den Versicherer erstattet und in welchem Umfang?
Krankenhaus – Unterbringung und Chefarztbehandlung
Sind nur kassenübliche Mehrbettzimmer mit Behandlung beim Stationsarzt versichert oder auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung?
Bietet der Versicherer hier einen privaten Wahlleistungstarif an, der die Kosten für Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus erstattet?
Wird die Chefarztbehandlung mindestens bis zum Höchstsatz der gültigen Gebührenordnung von 3,5 erstattet? Beziehungsweise wird auch darüber hinaus erstattet?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Krankentransporte
Werden im Falle einer stationären Behandlung medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus vom Versicherer erstattet?
Stationäre Psychotherapie
Erstattet der Versicherer eine psychotherapeutische Behandlung ohne Zeitbegrenzung in einer Klinik?
Kieferorthopädie
Wie viel Prozent der Kosten werden für Kieferorthopädie erstattet?
Zahnarzt – Rechnungen, Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate
Begrenzt der Versicherer die Kostenerstattung im Zahnbereich in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge?
Erstattet der Versicherer mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte von 3,5?
Wird auch über den Höchstsatz hinaus erstattet?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Werden 100 % der Kosten für Zahnbehandlung erstattet?
Werden 100 % der Kosten für Zahnersatz erstattet?
Werden 100 % der Kosten für Inlays erstattet?
Werden 100 % der Kosten für Implantate zu 100 % erstattet?
Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?