Pensionsrechner
Wie groß die Rentenlücke in Ihrem persönlichen Fall ist, können Sie einfach unten mit dem Pensionsrechner berechnen. Bedenken Sie jedoch: Dies kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen!
Hinweise zur Eingabe:– Maximaler Pensionsanspruch von Brutto 71,75% erst nach 40 Dienstjahren!
– Ruhestand mit 63 Lj. ergibt einen Abschlag von 14,4 %
Trotz größter Sorgfalt und Recherche, ist die Rentenlücke eine Beispieldarstellung und kann nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit festgelegt werden. Hierzu bitten wir Sie, mit Ihrem Dienstherrn Kontakt aufzunehmen. Angaben ohne Gewähr.
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Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen dazu einige Tipps.
Ich habe eine Versorgungslücke im Rentenalter, was kann ich tun?
Die Antwort darauf kann eine private Zusatzversicherung sein: z.B. die Riester-Rente mit staatlicher Zulage. Vor gut 14 Jahren bestand dieses Problem noch nicht in dem Ausmaß, denn um Höchstpension (75% des letzten Bruttogehalts) zu beziehen, mussten lediglich 35 Dienstjahre abgeleistet werden, bei denen das Studium sogar angerechnet wurde. Zudem gab es noch keine finanziellen Abschläge beim Pensionseintritt vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
Dies änderte sich allerdings drastisch: Wirft man eine Blick auf die heutige Ausgangssituation, sieht es deutlich schlechter aus. Die Höchstpension wurde massiv gesenkt (max. 71,75% des letzten Bruttogehalts), ab 2040 sind die Pensionsfreibeträge steuerpflichtig und die Altersgrenze liegt mittlerweile bei 67. Hinzu kommt, dass nur wenige die Altersgrenze erreichen und sich so eine noch größere Versorgungslücke auftut.
Wie groß diese in Ihrem persönlichen Fall ist, können Sie ganz einfach oben mit unserem Pensionsrechner ermitteln. Um diese gravierende Leistungslücke zu schließen, gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente auch für Beamte. Mit Hilfe dieser, kann die Lücke des Gehaltes während der Pensionierung, je nach monatlicher Sparrate, geschlossen werden. Dadurch können Sie Ihren Lebensstandard bestmöglich absichern. Zudem sind die Rentenbeiträge ebenfalls steuerlich absetzbar.
Für eine individuelle Berechnung lassen Sie sich dazu kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten, nur wenige Angaben und Sie werden innerhalb von 24 Stunden zurückgerufen.
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