Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Beamte und Beamtenanwärter, als auch für Lehrer und Referendare von großer Bedeutung, denn wenn der Dienstherr den Beamten oder Lehrer dienstunfähig schreibt, bekommt dieser kein Geld für den Verdienstausfall von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund sollte immer darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung beinhaltet.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer – Was ist eigentlich eine Dienstunfähigkeit?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer greift immer dann, wenn Staatsdiener oder angehende Beamte dienstunfähig werden. Für dienstunfähig wird ein Beamter immer dann empfunden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dem Staatsdienst nicht mehr nachkommen kann. In der Regel geht der Beamte oder Lehrer dann in Ruhestand und erhält Bezüge durch den Dienstherrn.
Dienstunfähigkeit – Grund für vorzeitigen Ruhestand bei Beamten und Lehrern
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gehört zum Basis-Versicherungsschutz, denn das Risiko einer Dienstunfähigkeit wird von vielen Staatsdienern und auch Lehrern falsch eingeschätzt. Die Zahlen sind jedoch eindeutig und plädieren für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung: Rund zwei Drittel aller Lehrkräfte gehen aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand, bei Soldaten ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit aufgrund der hohen psychischen Belastungen bei Auslandseinsätzen in den letzten Jahren stark gestiegen. Beamte, die überwiegend Bürotätigkeiten ausüben, werden dagegen häufig aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen dienstunfähig.Werden deutsche Staatsdiener nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter beziehungsweise nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare befragt, ist die häufigste Antwort, dass eine solche Absicherung nicht nötig sei, da der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Pension bezahle. Doch nicht jeder Beamte hat auch tatsächlich Anspruch auf eine Pension bei eintretender Dienstunfähigkeit. Ob und in welcher Höhe der Beamte beziehungsweise Lehrer dann Versorgungsleistungen bekommt, hängt von seinem Status, der Anzahl der bisher geleisteten Dienstjahre sowie der Höhe seiner monatlichen Bezüge ab.Doch auch wenn der betroffene Beamte im Ernstfall eine Pension erhält, reicht deren Höhe heute längst nicht mehr aus, um das Einkommen abzusichern und den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Allein schon aus diesem Grund ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sehr empfehlenswert. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bei Lehrern und Beamten ist die Höhe der Pension mit einer Frührente gleichzusetzen. Je früher der Beamte dienstunfähig wird — und damit in „Frührente“ geht — desto niedriger fallen die Bezüge vom Staat aus. Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe trifft es besonders hart. Sie bekommen im Falle einer Dienstunfähigkeit überhaupt keine Bezüge von ihrem Dienstherrn. Erst nachdem ein Beamter auf Lebenszeit berufen wurde, hat er einen Anspruch auf die Dienstunfähigkeits-Rente.
In Zeiten knapper Staats- und Landeskassen werden auch die Versorgungsleistungen des Dienstherrn immer niedriger. Die private Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Beamte beziehungsweise einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer wird deshalb immer wichtiger (mehr zur privaten Krankenversicherung für Referendare).
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter – Die richtige Absicherung für angehende Staatsdiener und Referendare
Was für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, trifft auch auf die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Referendare zu. Es sollte nicht nur der Preis der Versicherung stimmen, sondern auch die Leistungen des entsprechenden Tarifs. Viel entscheidender als ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist aber, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter eine sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ in ihren Vertragsbedingungen enthält. Denn nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schützt angehende Beamte lückenlos.Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Lehrer sowie andere Beamtenberufe
Zwischen einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Lehrer sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einen bedeutenden Unterschied. Während die Berufsunfähigkeit nur für die Ausübung des Berufes, nicht jedoch des Dienstes gilt, kann bei Dienstunfähigkeit als Beamter oder Lehrer keinerlei Staatsdienst mehr ausgeübt werden. Wird man durch Krankheit oder Gebrechen (meist ab 50% Einschränkung) für berufsunfähig befunden, ist man nicht berufsunfähig und kann prinzipiell noch einen anderen Beruf ausüben. Bei der Dienstunfähigkeit verhält sich das anders, denn wird der Beamte für dienstunfähig empfunden, kann keinerlei Staatsdienst mehr ausgeübt werden. Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss durch einen Amtsarzt erfolgen.Echte Dienstunfähigkeitsklausel – auch für Beamtenanwärter
Diese Klausel ist gerade für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe wichtig, damit die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter Sie auch im Falle einer Dienstunfähigkeit rechtlich rundum absichert. Diese Klausel erklärt einen Beamten sowohl bei der Versetzung in die Rente, als auch bei einer Entlassung aus dem Dienst infolge der Dienstunfähigkeit, für berufsunfähig und sichert so die ihm zustehende Rente.Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die unvollständige Klausel erklärt nur die Beamten für berufsunfähig, die infolge einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. In diesem Fall erhalten nur Beamte auf Lebenszeit die ihnen zustehende Rente.Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Mit der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss zuerst eine vorliegende Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, ehe der dienstunfähige Beamte seine Rente erhält. Die Gefahr in diesem Fall ist, dass Beamte auch im Fall einer durch den Amtsarzt festgestellten Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch berufsunfähig sind.
Warum ist die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte so wichtig?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bietet nur dann einen umfassenden Schutz, wenn sie auch eine passende Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sind Sie lediglich für berufsunfähig erklärt worden, können Sie theoretisch dennoch arbeiten. Die Bedingungen für einen anderweitigen Einsatz sind, dass die neue Stelle unter den Bereich des gleichen Dienstherrn fällt und Sie in etwa das gleiche Gehalt beziehen. Natürlich müssen Sie in diesem Job den Gesundheitsanforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass gegebenenfalls eine minderwertige Stelle angenommen werden muss und Sie somit keine Rente aus der Dienstunfähigkeit beziehen können. Dem ist jedoch durch die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte vorzubeugen! Achten Sie also beim Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter auf den Abschluss der DU-Klausel, da diese im Schadensfall Ihre Bezüge vom Dienstherren sichert.Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer – welche Leistungen sollten abgedeckt sein?
Wichtig ist bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Beamte vor allem, das eigene Einkommen in passender Höhe abzusichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann individuell an Ihren Bedarf angepasst werden und sollte vor allem daran bemessen werden, wie viel Geld Sie im Monat zum Leben brauchen. Experten empfehlen dabei etwa 75% des aktuellen Einkommens abzusichern. Zudem sollte auch bei einem erst verspätet gemeldeten Versicherungsfall die Rente rückwirkend geleistet werden. Eine weitere wichtige Eigenschaft einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer, jedoch auch für Referendare und Beamtenanwärter, ist der Prognosezeitraum, der sechs Monate betragen sollte. Außerdem sollten auch rückwirkend Leistungen garantiert werden, wenn die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit bereits über einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen andauert. Natürlich verfügt eine Dienstunfähigkeitsversicherung über eine Reihe weiterer Leistungen, die von Anbieter zu Anbieter variieren und bei Bedarf individuell an Sie angepasst werden können. Um einen Überblick über die Leistungen der verschiedenen Versicherer zu bekommen, bietet das Beamteninfoportal eine umfangreiche Beratung und einen detaillierten Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Lehrer kostenlos an.Unterschiedliche Berufszweige — unterschiedliche Anforderungen
- Bahnbeamte
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