Zuletzt aktualisiert am 24.02.2025 um 11:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Die niedersächsischen Landesbeamten/- innen sollen nach einem entsprechenden Verordnungsentwurf ihren vorhandenen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2021 bis zu den Osterferien 2023 nehmen dürfen. Nach Angaben aus der niedersächsischen Staatskanzlei soll damit ein Ausgleich geschaffen werden, welcher die besonderen Verhältnisse im Zusammenhang mit den Entwicklungen aus der letztjährigen Corona-Pandemie berücksichtigt.
Besondere Gegebenheiten in der Verwaltung und bei der Dienstgeschäftsabwicklung
Mit der neuen Regelung sollen vor allem die Beamten und Beamtinnen ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren, die aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen besonderen Gefährdungslage zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstgeschäfte ihren letztjährigen Urlaub bis zum 30. September nicht antreten konnten. Wie es aus dem niedersächsischen Innenministerium verlautete, sind die Herausforderungen an die öffentliche Verwaltung enorm und in vielen Bereichen sei es nicht möglich, Resturlaubsansprüche aus dem letzten Jahr fristgerecht zu gewährleisten. Die besonderen Einzelfalllösungen aus der neuen Verordnung seien demnach ein geeignetes Mittel, bestehende Resturlaubsansprüche zu sichern.
Ein weiterer Punkt auf dem politischen Verordnungsentwurf des niedersächsischen Innenministeriums betrifft den Sonderurlaub, dessen Anspruch für die Landesbeamten/- innen in diesem Jahr erhöht werden soll. Aufgrund der anhaltenden Belastungen durch die Coronakrise geht es dabei laut dem Ministerium besonders um schwer erkrankte Kinder von Landesbediensteten, die zu Hause betreut werden müssen. Hierfür ist eine Verdoppelung der Sonderurlaubstage auf bis zu 10 Tage vorgesehen. Bei der weitreichenderen Pflege von Angehörigen sollen sogar bis zu 19 Tage eingereicht werden können.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Innenministerium Niedersachsen
2. Die Zeit
3. Mitteldeutsche Zeitung
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