Zuletzt aktualisiert am 22.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Was sollte man als angehender Beamter unbedingt wissen? Die wichtigsten Tipps auf einen Blick.
Als Berufsanfänger ist alles noch neu und unbekannt. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Damit der Beamten-Nachwuchs nicht völlig planlos dasteht, haben wir 10 Punkte gesammelt, die Ihr als angehende Beamte unbedingt wissen solltet.
1. Die Laufbahn als Beamter beginnt nicht mit dem Abschluss eines Vertrages, sondern mit der Ernennung und der damit verbundenen Aushändigung der Ernennungsurkunde.
2. Die Beamtenlaufbahn verläuft in verschiedenen Stufen. Als Anwärter durchlaufen die angehenden Beamten auf Widerruf die Vorbereitungsphase. Nach der abgeschlossenen Laufbahnprüfung werden sie zu Beamten auf Probe ernannt. Bewähren Sie sich als solche, folgt eine Verbeamtung auf Lebzeit.
3. Verbeamtet wird nur, wer bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland.
4. Beamte erhalten durch ihren Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, bei der es sich um eine finanzielle Unterstützung zur medizinischen Grundversorgung handelt.
5. Hat ein Beamter berücksichtigungsfähige Angehörige, haben auch diese einen Beihilfeanspruch.
6. Die Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und dem jeweiligen Dienstherrn.
7. Beamte jeder Laufbahnstufe dürfen sich privat krankenversichern.
8. Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dies bedeutet auch, dass eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreicht.
9. Um eine mögliche Dienstunfähigkeit optimal abzusichern, sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthalten.
10. Beamte verfügen über kein Streikrecht.
Beladen mit dem neuen Wissen, könnt Ihr nun beruhigt in Eure Beamtenlaufbahn starten.
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