Zuletzt aktualisiert am 23.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Beamte verfügen über einen gesonderten Status in Deutschland. Dies bringt auch entsprechende Rechte und Pflichten mit sich, die von denen der Beschäftigten in der freien Wirtschaft abweichen.
Das Beamtenrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechte und Pflichten von Beamten. Als Beamter wird dabei jemand verstanden, der sich in einem besonderen Dienst- oder Treueverhältnis gegenüber dem Staat oder einer weiteren juristischen Person des öffentlichen Dienstes steht. Da Beamte im deutschen Recht über einen gesonderten Status verfügen, werden ihre Rechte und Pflichten auch in eigenen Gesetzen geregelt.
Beamtenpflichten im Überblick
Beamte werden von ihrem Dienstherrn gut versorgt. Im Gegenzug haben sie bestimmte Pflichten, die von denen der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft abweichen. Diese leiten sich aus den Grundsätzen des Beamtentums ab. Dazu zählen die Treuepflicht, die Gehorsamspflicht sowie die Dienstleistungspflicht. Verstößt ein Beamter gegen seine Pflichten, kann dies mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Diese können von einem einfachen Verweis bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenstand reichen.
Treuepflicht
Die Treuepflicht gilt als die grundsätzliche Pflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn innerhalb des bestehenden Dienst- und Treueverhältnisses. Bekräftigt wird die Treuepflicht im Diensteid des Beamten, den alle Beamtinnen und Beamten nach ihrer Ernennung ablegen müssen. Wird der Diensteid verweigert, kann auch keine Erhebung ins Beamtenverhältnis erfolgen. Die Treuepflicht enthält die zentralen Pflichten eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Dazu zählen
- Bereitschaft zu „steter Dienstleistung“
- Bekenntnis und aktive Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des deutschen Staates im Sinne des Grundgesetzes
- angemessenes Verhalten bei politischer Betätigung
- dem Amt angemessenes Verhalten innerhalb wie auch außerhalb des Dienstes und damit Unterlassung all derjenigen Taten, die dem Ansehen des Beamtentums oder des Staates schaden könnten
- Verpflichtung zur Ehrlichkeit sowie Verpflichtung der wahrheitsgemäßen Auskunft über Sachlagen, sollte danach verlangt werden
Die Treuepflicht betrifft nicht nur aktive Beamte, sondern auch diejenigen, die bereits im Ruhestand sind.
Gehorsamspflicht
Durch die Gehorsamspflicht sind Beamtinnen und Beamte dazu verpflichtet, den Anweisungen ihres Vorgesetzten Folge zu leisten. Auch die Unterstützung und Beratung des Vorgesetzten zählen zur Gehorsamspflicht der Beamten. Erscheint einem Beamten die direkte Anweisung seines Vorgesetzten als nicht rechtmäßig, so muss er den Vorgesetzten darauf hinweisen. Darüber hinaus tragen Beamte die volle persönliche Verantwortung für Entscheidungen sowie für deren Ausführung.
Dienstleistungspflicht
Die Dienstleistungspflicht erfordert von den Beamten die volle Hingabe an die Tätigkeit. Dies schließt gewissenhafte Ausführung aller Aufgaben ein sowie die Einhaltung der entsprechenden Dienstzeiten ein. Darüber hinaus sind die Beamten auch dazu verpflichtet, eventuelle Nebenämter zu übernehmen, sollte ihm ein solches durch seinen Vorgesetzten übertragen werden. Dies gilt auch für Nebenämter, die in keiner direkten Verbindung zum eigentlichen Hauptamt stehen. Außerdem unterliegen Beamte einer Fortbildungspflicht sowie der Pflicht, entsprechende Dienstkleidung zu tragen, sollte dies für das ausgeübte Amt erforderlich sein.
Beamtenrechte im Überblick
Im Ausgleich für die zahlreichen Pflichten, denen Beamte unterliegen, genießen sie eine Vielzahl verschiedener Vorzüge. So genießen Beamte beispielsweise ein Recht auf Unterstützung durch den Dienstherrn, was auch der bestehenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn resultiert. Dies schließt auch das Recht auf die Versorgung des Beamten sowie dessen Familie ein. Konkret findet dieses Recht Anwendung in der Besoldung sowie in der sogenannten Beihilfe, die eine medizinische Grundversorgung sichert und die ideale Ergänzung in einer privaten Krankenversicherung findet. Auch an Umzugskosten beteiligt sich der Dienstherr, sollte ein Umzug aufgrund einer Versetzung notwendig werden.
Daneben genießen Beamte folgende Vorzüge und Rechte:
- Recht auf Einsichtnahme in die Personalakten
- Schutz bei amtlicher Tätigkeit
- Anstellung auf Lebzeit
- Führen eines Beamtentitels
- Erholungs- und Sonderurlaub
- Teilzeitbeschäftigung
- Recht auf Vereinigung
- Beteiligungsrecht
- Personalvertretungsrecht
Durch die zahlreichen Rechte und Vorzüge genießen Beamte einen besonderen Status und profitieren von ihrer Beamtenstatus. Dies macht Beamtenberufe für viele zu einer interessanten Berufsperspektive.
In ihrer Tätigkeit als Beamte verfügen die Staatsdiener über eine Vielzahl von Pflichten, die sich von denjenigen der Beschäftigten in der freien Wirtschaft abheben. Im Gegenzug gewährt der Dienstherr aber auch eine große Zahl von Vorzügen und Rechten, die das Beamtentum für viele interessant machen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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