Zuletzt aktualisiert am 19.09.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Mit Unterstützung des hessischen Beamtenbunds (dbb) reichten zwei Finanzbeamte und ein Justizbeamter im Januar dieses Jahres Klagen gegen die derzeitige Beamtenbesoldung des Landes ein. Bei den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt soll anhand dieser „Musterklagen“, stellvertretend für alle anderen hessischen Landesbeamten, eine bessere Bezahlung erstritten werden.
Grundsatzentscheidung wird erwartet
Die mit Unterstützung der Gewerkschaft durchgeführten Klageeinreichungen richten sich im Besonderen gegen die Besoldungserhöhungen des Jahres 2016, die mit einer Erhöhung von nur einem Prozent für die Beamten deutlich unter den Erhöhungen für die Angestellten in Höhe von 2,4 Prozent blieb. Als nicht verfassungskonform sieht der Beamtenbund auch die diesjährige Besoldungserhöhung von 2 Prozent zum 1. Juli dieses Jahres an. Trotz der erheblichen Auslastung der hessischen Verwaltungsgerichte mit den zumeist vorrangig behandelten Asylentscheidungsverfahren werden die Gerichte noch im ersten Quartal des neuen Jahres mit den Verfahrensverhandlungen beginnen.
Eine grundsätzliche Entscheidung und die sich daraus ergebenden Urteile mit beispielhaftem Charakter werden somit wohl noch vor der kommenden Landtagswahl in Hessen, die im Herbst 2018 durchgeführt wird, gefällt. 115.000 hessische Landesbeamte könnten in der Folge mit einem höheren Gehalt rechnen. Der Landesvorsitzende des hessischen Beamtenbunds, Heini Schmitt, hatte im Vorwege alle Landesbeamten aufgefordert, gegen die Festsetzung der Besoldung für das Jahr 2017 Widerspruch einzulegen. Schmitt sieht in den Beamtenbesoldungen der hessischen Landesregierung eine andauernde Unteralimentierung, mit übergreifenden Auswirkungen von Jahr zu Jahr.
Verfassungsrechtler vertritt Kläger
Die drei klagenden Beamten werden durch den Rechtsexperten Ulrich Battis juristisch vertreten. Battis absolvierte Studien in Rechts- und Verwaltungswissenschaften an den Universitäten in Münster, Berlin und Tübingen sowie an der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Der renommierte Verfassungsrechtler mit den Kerngebieten Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsreform (Organisation und Personal) kam bei der Erstellung eines Gutachtens für den Beamtenbund zu der Auffassung, dass die Besoldung für die hessischen Landesbeamten gegen das Alimentationsprinzip der Grundgesetzgebung verstößt.
Die Ergebnisse des Gutachtens, wonach die in Hessen geleisteten Besoldungsbezüge der Kläger nicht über der zu verantwortenden „15-Prozent-Grenze“ zur Grundsicherung vergleichbarer Familieneinkünfte des gesamten Rhein-Main-Gebietes liegen dürfen, nutzten dem Beamtenbund zur Argumentation, dass festgelegte Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes verletzt wurden. Zwar wurden in diesem Jahr seitens der hessischen Landesregierung in den unteren Besoldungsgruppen Mindestanhebungen von 75 Euro bei den Gehaltszahlungen durchgeführt, doch reichen diese nicht aus, um den verfassungsmäßigen Abstand zur Grundsicherung zu erreichen.
Auch durch eine eventuelle Anhebung des Sockelbetrages bis zu der erforderlichen Höhe ergebe sich damit einhergehend der mögliche Verstoß gegen bundesverfassungsgerichtlich beschlossene Entscheidungen. Dem Gesetzgeber ist es hierdurch untersagt, Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen über einen längeren Zeitraum aufzuheben. Hier greift ein entsprechendes Abstandsgebot aus der Grundgesetzgebung. Erst im Juli dieses Jahres war eine im Land Sachsen geplante Besoldungsregelung aufgrund dieser verfassungswidrigen Umstände verworfen worden. Der hessische Beamtenbund fordert daher im Einklang mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts neben einer Besoldungserhöhung für die unteren Lohngruppen, auch eine Anhebung der Gehälter für die höheren Besoldungsgruppen.
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