Zuletzt aktualisiert am 26.10.2023 um 10:39 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Nur wenige Wochen vor der schleswig-holsteinischen Landtagswahl bessert die noch amtierende Jamaika-Regierungskoalition bei der Beamtenbesoldung nach und folgt damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Teile der Besoldung als nicht verfassungskonform erklärt hatte. Der vorherige Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wird entsprechend auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
Abschaffung der niedrigsten Besoldungsstufe
Der neue Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU, FDP, den Grünen sowie dem SSW angenommen und sieht vor allem Erhöhungen für die unteren Besoldungsgruppen sowie für Beamte/- innen mit Kindern vor. Die niedrigste Besoldungsgruppe A5 wird in diesem Zusammenhang komplett abgeschafft. Ebenfalls gestrichen wird die so bezeichnete Erfahrungsstufe 1 der Gehaltsgruppe A6. Im Bereich des kinderbezogenen Familienzuschlags betragen die Erhöhungen 40 Euro. Zusätzlich ergeben sich Änderungen im Beihilfebemessungsgrundsatz, da dieser für Ehepartner und Kinder von Beamten/- innen in Familien mit zwei oder mehr Kindern entsprechend angehoben wird.
2, 8 Prozent mehr Gehalt durch Übernahme des Tarifabschlusses
Der schleswig-holsteinische Landtag bestätigte ferner die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Vorjahr und die damit verbundene Übertragung auf die Landesbeamtinnen und Beamten. Damit erfolgen ab dem Dezember Gehaltssteigerungen von 2,8 Prozent und weitere Erhöhungen um 0,6 Prozent ab dem Juni. Nach Angaben aus dem Kieler Finanzministerium kostet die Übernahme des Tarifabschlusses das Land im nächsten Jahr etwa 100 Millionen Euro. Auf die Kommunen kommen zusätzliche Ausgaben von rund 12,4 Millionen Euro zu.
Lob und Kritik
Die von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) als notwendigen Schritte bezeichneten Besoldungsanpassungen wurden in ihrer Gesamtheit auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt, auch wenn Einzelregelungen wie beispielsweise das Vorgehen für kinderreiche Familien von Beamten/- innen immer noch als verfassungsrechtlich umstritten gelten dürften. Der DGB geht in diesen Fällen von einer Überprüfung durch die höchste richterliche Instanz aus. Kritik übte vor allem die Oppositionspartei SPD, welche sprichwörtlich von Murks und einem von der Jamaika-Koalition verursachten Scherbenhaufen sprach. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) beanstandete, dass nicht alle Beamtinnen und Beamten von der neuen Regelung profitieren würden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Nordschleswiger (Zeitung)
2. Land SH
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