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Besoldung

Landesbedienstete profitieren von weiteren Erhöhungen

Referendarin steht vor einer Tafel
Jan
9
2018

Höhere Besoldung für Landesbeamte; Foto: Bild: sheff - Shutterstock

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) sowie die hessische Landesregierung hatten sich während der Tarifrunde 2017 auf zwei Einkommenserhöhungen geeinigt. Schon zum ersten Januar des letzten Jahres erfolgte die Entgelterhöhung im Bereich der TdL. In Hessen wurden die Erhöhungen zum ersten März des letzten Jahres umgesetzt. Nun folgt der zweite Teil der Anhebungen, um eine schrittweise Entgelterhöhung zu erreichen.

Erhöhungen zum Jahresbeginn

Mit Beginn des neuen Jahres steigen im Bereich der TdL die Einkommen der Beschäftigten um weitere 2,35 Prozent und Auszubildenden wird ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Zusatzleistung von 35 Euro gewährt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder stimmte der Vereinbarung zu, dass ab dem 1. Januar 2018 die Entwicklungsstufe 6 ihre Gültigkeit für Lohngruppen ab 9 hat. Zum 01.10.2018 tritt ein zweiter Erhöhungsschritt des Entgeltes in Kraft. Der Deutsche Beamtenbund und die TdL befassen sich momentan mit Veränderungs-und Überarbeitungsaspekten an der Tarifverordnung der Länder (TV-L) und streben an diese für die Tarifrunde 2019 neu zu verhandeln.

Gesonderte Regelungen für Hessen

Im Land Hessen greifen ausgehandelte Sonderregelungen, wonach die Landesbediensteten ab dem 01.02.2018 eine monatliche Entgelterhöhung von 2,2 Prozent erhalten. Zu diesem Datum steigen die Einkünfte der Auszubildenden ebenfalls um 35 Euro pro Monat an. Damit die hessischen Landesbediensteten nicht hinter den allgemein verhandelten Ansprüchen der anderen Länder im Bereich der TdL zurückstehen, wurde auch hier die Entwicklungsstufe 6 ab Lohngruppe 9 vereinbart. Ein weiterer Vorteil für hessische Landesbedienstete ergibt sich aus der ausgehandelten „Freifahrtregelung“.

Ab dem 01.01.2018 ist es den Beschäftigten des Landes möglich, Leistungen des Regional- und Nahverkehrs kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Gültigkeit ist hierbei unabhängig von der Strecke, dem Wohn- oder Dienstort. Des Weiteren sind die üblichen Regelungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zu beachten. Beamtenbund und TdL erarbeiten und verhandeln auch für Hessen Schritte zur Erneuerung der Entgeltverordnung.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. haufe.de: Entgelterhöhung für Landesbedienstete
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