Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Am Freitag, dem 17. März 2017, gab die baden-württembergische Landesregierung eine Einigung hinsichtlich bevorstehender Gehaltserhöhungen für verbeamtete Dienstkräfte zwischen dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsanwälte bekannt. Von den ausgehandelten Konditionen profitieren aktive Beamte sowie Pensionäre. Für Berufseinsteiger soll beispielsweise die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung einen Anreiz bieten, in den Staatsdienst zu treten.
Und einen Bonus gibt es obendrauf
Die Tarifergebnisse, die für die Angestellten vereinbart wurden, sehen 4,35 Prozent mehr Lohn innerhalb von zwei Jahren vor. Die vorgesehenen Erhöhungen betragen für das Jahr 2017 2 Prozent und das Jahr 2018 2,35 Prozent. Dieses Übereinkommen wird in voller Höhe auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen. Allerdings wirkt sich die Steigerung der Besoldung nach den Besoldungsgruppen in zeitlich gestaffelter Form aus. Zusätzlich zu der Gehaltsaufstockung sollen alle Beamte und Versorgungsempfänger einen Baden-Württemberg-Bonus von 0,325 Prozent erhalten. Die Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Gehaltserhöhung – ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung
… oder die Einsicht in die Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten? Die Anforderungen an die Beamten haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, sodass eine finanzielle Anerkennung des tagtäglich erbrachten Engagements von den Verbänden zwingend eingefordert wurde. Die politische Entscheidung ist richtig, mit einer höheren Besoldung sowohl die sich im Amt befindlichen Bediensteten zu honorieren als auch mit Geld gegen den Mangel an Personal anzukämpfen. Weitere Maßnahmen in Hinblick auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen müssen folgen. Der festgesetzte Bonus wird von den Politikern als echter Vorteil für die Beamtinnen und Beamten gesehen und mit der Hoffnung verbunden, die Motivation der Arbeitnehmer weiterhin zu stärken. Diese Zuwendung, die bisher einmalig in der Bundesrepublik Deutschland ist, soll unter anderem im Wettbewerb um Fachkräfte helfen. Für potenzielle Berufseinsteiger sollen der Bonus und die erhöhte Eingangsbesoldung dazu beitragen, Baden-Württemberg zum Wunschbundesland für den Einstieg in die Berufskarriere zu machen. Der eigentlich recht bescheiden ausgefallene Bonus gilt als Investition in die Zukunft. Auf jeden Fall ist die Zahlung einer Zugabe ein erster Schritt in Richtung einer Anerkennungskultur für den Einsatz und die Leistungsbereitschaft der Beamten.
Bewertung abgeben
( Abstimmen)