Zuletzt aktualisiert am 14.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Bereits mehrmals wurden Verfahren aufgrund der altersgestaffelten Besoldung aufgerollt. Nun scheint man endgültig zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Vor allem die Frage, wann Landes- und Kommunalbeamte Anspruch auf Entschädigung haben, war vielfach diskutiert. Nun beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen explizit mit dieser Thematik und sprach den Klägern eine Entschädigung zu. Es wurde beschlossen, dass die Beamten für die Monate mit altersdiskriminierender Besoldung eine Entschädigung von 100 Euro bekommen. Voraussetzung für diese Zahlung sei jedoch, dass die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht worden seien. Bei Landesbeamten müsse diese Geltendmachung noch im gleichen Kalenderjahr erfolgen, während bei Kommunalbeamten eine Frist von zwei Monaten einzuhalten sei.
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