Die Riesterrente ist eine durchaus geläufige Form der bezuschussten Rente. Auch Beamte können in den Genuss der Zulagen kommen, jedoch nur wenn einige Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres die Besoldungsdaten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung des Bundes übermittelt werden müssen. Diese muss dann gegenüber der Besoldungsstelle einwilligen. Erst dann kann die Riesterzulage gezahlt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit sich als ehemaliger Beamter nachversichern zu lassen. Das geht allerdings nur, wenn man versicherungsfrei war oder von der Versicherungspflicht befreit wurde und ohne Anspruch/Anwartschaft auf Versorgung aus dem Dienst ausgeschieden ist. Der Nachversicherungszeitraum erstreckt sich dann über den Zeitraum, in dem keine Versicherungspflicht gegeben war.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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