Zuletzt aktualisiert am 04.10.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Wie bereits berichtet stufte das Bundesverwaltungsgericht Ende September die Besoldung von Berliner Richtern und Beamten der Gehaltsstufen A9 bis A12 und R1 bis R3 für die 2009 bis 2015 als verfassungswidrig und zu niedrig bemessen ein. Nun zog am vergangenen Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einem ähnlich gelagerten Urteil nach und entschied, dass für die Jahre 2009 bis 2016 die Beamtenbesoldung der Lohngruppen A7 bis A9 ebenfalls dem Grundgesetz entgegensteht.
Jahrelange Anstrengungen für eine Angleichung auf Bundesniveau
Die Berliner Regierungskoalition ist nach den jahrelang andauernden Rechtswegbeschreitungen einiger Beamter und Richter im Zugzwang. Mittlerweile sorgen drei Gerichtsbeschlüsse, welche die Besoldung als verfassungswidrig bewerten, für reichlich Diskussionen im Berliner Senat. Zwar scheint immer noch nicht klar, wann eine entsprechende Erhöhung der Gehälter erfolgt, doch gibt es einige Überlegungen der Landesregierung, die für 2018 vorgesehenen Mehrzahlungen auf das Frühjahr vorzuziehen. Die eigentlichen Planungen des Finanzsenators sahen vor, dass für die rund 65.000 Berliner Beamten ab dem 01.08.2018 mehr Geld gezahlt wird.
Damit ist die sich aus den Urteilen resultierende Situation für den Berliner Senat allerdings noch nicht vom Tisch, denn die ohnehin beschlossenen Gehaltserhöhungen bedeuten längst noch keine Angleichung auf den Bundesdurchschnitt und fraglich bleibt vor allem, wie die rückwirkend geforderten Zahlungen zu finanzieren sind. Für das Jahr 2019 plant der Finanzsenator offenbar eine deutliche Erhöhung bei den unteren Gehaltsgruppen. Vonseiten der zuständigen Verwaltungsgerichte wurden nun insgesamt zehn Klagen zur abschließenden Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet.
Finanzsenator will Problematik aussitzen
Obwohl die weiteren Entwicklungen in Berlin noch unklar sind, will Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) die Problematik augenscheinlich erst einmal aussitzen und die einzelnen Urteilsbegründungen der Verwaltungsgerichte sowie die abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht abwarten. Andere Stimmen der Regierungskoalition äußerten sich da schon konkreter und befürworten entgegen dem juristischen Tauziehen eine konkrete politische Lösung. Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verlangt vom Senat eine deutliche Stellungnahme, ob eine endgültige juristische Entscheidung abgewartet werden soll oder ob eigene Maßnahmen die Beamtenbesoldung auf einen soliden gesetzlichen Rahmen stellen könnten.
Der Rechtsexperte der Grünen, Benedikt Lux, bestätigte gegenüber der Presse den Willen einer Mehrheit innerhalb der Koalition die beschlossenen Erhöhungen für das Jahr 2018 vorzuziehen und den Beamten im Jahr 2019 eine deutlich höhere Gehaltsverbesserung zu gewähren. Carola Blum, Vorsitzende der Linksfraktion, ist von den Verwaltungsgerichtsurteilen zwar überrascht und bezweifelt eine Bestätigung durch die Karlsruher Richter, sprach sich aber dafür aus, die Besoldung in Berlin schnell und erheblich anzupassen, vor allem in den niedrigeren Gehaltsgruppen.
Fünf Kriterien aus Karlsruhe
Bereits vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht einen Kriterienkatalog mit fünf Punkten zur Berliner Beamtenbesoldung vorgelegt. Sollten sich im Endergebnis drei Kriterien hieraus erfüllen, muss die Besoldung entsprechend angepasst werden und es bestehen auch Ansprüche auf konkrete Nachzahlungen für die Betroffenen. Wie diese Summen, die leicht in einen zweistelligen Millionenbetrag ansteigen können, im eng bemessenen Berliner Haushalt zu finanzieren sind, ist nach wie vor unklar. Zwar traf sich Finanzsenator Kollatz-Ahnen am vergangenen Dienstag zu ersten Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat, doch blieben diese ohne Vorschläge oder konkrete Ergebnisse.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Tagesspiegel.de: Mehr Geld für Berliner Beamte
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