2 Prozent für das Jahr 2017 und 2,35 Prozent für 2018. So sah das Tarifergebnis der Besoldungserhöhungen für die baden-württembergischen Beamten aus, nur das die einzelnen Zahlungen für die entsprechenden Gehaltsgruppen zu unterschiedlichen Terminen zum Tragen kommen sollten. Diese Staffelung soll nun wegfallen, sodass alle Betroffenen jeweils zum 1. März 2017 und zum 1. Juli 2018 die Erhöhungen erhalten.
Korrigierte Tarifvereinbarung
Die Regierungsfraktionen der Grünen und der CDU einigten sich offenbar am vergangenen Dienstag, die bisherige Regelung zu ändern und legen die neue Kalkulation am Donnerstag dem Finanzausschuss vor. Bereits in der nächsten Woche soll das Besoldungspaket dann vom Landtag verabschiedet werden. Die Nachzahlungen zu den neuen Konditionen werden im baden-württembergischen Doppeletat 2017/2018 die Summe von rund 40 Millionen Euro ausmachen. Die Regierungskoalition reagiert mit der anstehenden Maßnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres.
Die Karlsruher Richter hatten die verzögerte Angleichung der Besoldung für sächsische Beamte und die gestaffelte Umsetzung der Tarifabschlüsse für nicht verfassungskonform erklärt. Diese Rechtsprechung beeinflusst damit auch das baden-württembergische Besoldungserhöhungsgesetz und zwang zum Handeln. Landesbund-Chef Volker Stick wurden bereits Ende September entsprechende Neuerungsvorschläge des Finanzministeriums zur Einsicht vorgelegt. Stich sprach in diesem Zusammenhang von „nachvollziehbaren Planungen“ und verwies im Umkehrschluss auf drohende Klagen aus der baden-württembergischen Beamtenschaft.
Ein gangbarer verfassungsrechtlicher Weg
Generell hätte sich der Landesbund-Chef einen früheren Auszahlungstermin als den 1.Juli 2018 gewünscht, doch die Tatsache, dass niemand weniger, sondern alle etwas mehr Gehaltssteigerungen erfahren, sei ein verfassungsrechtlich gangbarer Weg. Für das Jahr 2017 werden zum 1. März einheitliche Erhöhungen für die Besoldungsgruppen A10, A11 und A12 aufwärts geleistet, sodass die Beamten entsprechende Nachzahlungen für die versäumten zwei, beziehungsweise drei Monate erhalten. Die Anhebung für 2018 wird dann für alle Betroffenen entsprechend nach hinten verschoben, was bedeutet, dass Beamte der Gehaltsstufen ab A 12 einen Monat und die Gehaltsstufen A10 sowie A11 jeweils zwei Monate verlieren.
Als Ausgleich leistet das Land für die Gehaltsgruppen A10 und A11 eine Pauschalzahlung von 100 Euro und für die Gehaltsgruppen A9, die insgesamt vier Monate verlieren, eine Kompensationszahlung von 400 Euro. Baden-Württemberg war aktuell das einzige Bundesland, das Erhöhungen im Rahmen der Tarifabschlüsse nicht zeitgleich einheitlich an alle Beamte weitergegeben hat. Landesbund Chef Stich traf sich zwischenzeitlich mit dem Ministerialdirektor im Finanzministerium, Jörg Krauss, um die Thematik weiter zu erörtern und auch auf die familienbezogenen Zuschläge einzugehen, welche für alle betroffenen Beamten generell zum 1. März erhöht werden sollen.
Die Finanzexpertin der Grünen, Thekla Walker sieht im Besoldungspaket eine gute Lösung und bekräftigte, dass hierbei niemand schlechter gestellt wird. „Wir halten gegenüber den Beamten Wort“, so Walker in einem Presseinterview. Der CDU-Finanzexperte Tobias Wald äußerte sich ähnlich und sprach davon, dass die Regierungskoalition mit den Nachbesserungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils Rechnung tragen würde. Mit dem gefundenen Kompromiss könnten alle Beamten und Pensionäre leben. Zukünftig wird es in Baden-Württemberg nur noch einheitliche Termine für Besoldungserhöhungen geben.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Stuttgarter-nachrichten.de: Nachschlag für höher bezahlte Beamte