Zuletzt aktualisiert am 18.11.2024 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
In 2017 sollen einige gesetzliche Änderungen kommen. Darunter auch die Änderung des Mutterschutzgesetzes. Allerdings gibt es diesbezüglich noch Uneinigkeiten zwischen den Koalitionspartnern.
Eigentlich sollte die Reform des Mutterschutzes bereits im Januar 2017 in Kraft treten, doch das Gesetzgebungsverfahren gerät aktuell ins Stocken. Dabei begann alles so vielversprechend, denn bereits im Juli wurde im Bundestag über die Reform diskutiert und im September tagten die Sachverständiger im Familienausschuss. Doch aktuell gerät die Durchsetzung der Reform ins Stocken. Hauptgrund dafür sind ganz offensichtlich inhaltliche Uneinigkeiten zwischen den Koalitionspartnern. So soll die Reform auch ein neues Konzept zur Gefährdungsbeurteilung beinhalten und die Nachtarbeit von schwangeren Frauen neu regeln. Die Reform stößt auch deshalb auf Widerwillen beim Arbeitnehmer, weil sie einen enormen Mehraufwand bedeuten würde. Für die sogenannte zweistufige Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber zunächst abstrakt für jede Tätigkeit im Unternehmen die Gefährdung für eine werdende Mutter beurteilen. Im nächsten Schritt, nachdem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde, muss die Gefährdungsbeurteilung konkretisiert werden und es müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Auch in Sachen Nachtschicht soll es zukünftig Neuerungen geben. So soll die Beschäftigung von schwangeren Frauen zwischen 20 und 22 Uhr möglich sein. Jedoch nur, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegt, die angehende Mutter nicht alleine arbeitet und ihr Einverständnis zur Nachtarbeit erklärt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- maz-online.de – Das ändert sich im neuen Jahr
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