Zuletzt aktualisiert am 01.10.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Durch das Bundesministerium des Innern wurden einheitliche Rechtsvorschriften erarbeitet, die das Erscheinungsbild von Beamten/ – innen zukünftig verbindlich regeln sollen. Der Gesetzentwurf wurde vom Beamtenbund (dbb) positiv bewertet, da die Rechtsvorschriften den Dienstbehörden von Ländern und Bund eine grundlegende Rechtssicherheit an die Hand geben, auf deren Basis sich Vorschriften verfassen lassen, mit denen beispielsweise bestimmte Tätowierungen untersagt werden können oder auch das Tragen gewisser Kleidung Einschränkungen unterliegt.
Richtlinie zur Neutralität und Objektivität
Friedhelm Schäfer, zweiter Vorsitzender des Beamtenbundes, begleitete am 23. November Gespräche, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfanden und teilte die Auffassung, dass mit dem Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Vertrauens seitens der Bürgerinnen und Bürger geleistet werden könnte. Ein wesentliches Kernelement sei hierbei die nach Außen getragene Neutralität der Beamtinnen und Beamten sowie deren Handlungsobjektivität, so Schäfer. Der dbb-Vize gab allerdings zu bedenken, dass es im Besonderen darauf ankommen werde, wie oberste Dienstbehörden mit dem ihnen überlassenen Spielraum für abschließende Entscheidungen umzugehen zu gedenken. Wünschenswert wäre hierbei, den unterschiedlichen Aufgabengebieten innerhalb der verschiedenen Beamtenlaufbahnen in angemessener Weise zu begegnen und das notwendige Augenmaß walten zu lassen.
Eingriffe in persönliche Rechte zeitgemäß beurteilen
Der Beamtenbund ist in derartigen Fragen der Ansicht, dass es gilt, den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Akzeptanz und Anschauung von Merkmalen zum Erscheinungsbild unterliegen dabei einem stetigen Wandel innerhalb der Gesellschaftsstruktur. Die obersten Dienstbehörden sollten aus diesem Grund die offensichtlichen Tendenzen und Trends beobachten. Nur dann lasse sich beurteilen, ob dienstrechtliche Regelungen zur Beschränkung der Persönlichkeitsrechte bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten auch noch zeitgemäß sind. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer Rechtsgrundlage basiert auf einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017. Das Gericht war seinerzeit während eines Verfahrens gegen einen Polizeibeamten, der verfassungswidrige Tätowierungen besaß, der Ansicht, dass es für ähnlich gelagerte Sachverhalte einer genauer definierten Gesetzesgrundlage bedürfe.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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