Zuletzt aktualisiert am 05.10.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
In einem Diskussionsforum anlässlich der Jahrestagung des dbb, welches unter dem Leitthema „Was erwartet die Wirtschaft vom öffentlichen Dienst“ stand, führten der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, und der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, eine kontroverse Debatte. Bei allen zum Teil unterschiedlichen Auffassung waren sich die Teilnehmer dennoch einig, dass es keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Beschäftigung im Homeoffice geben sollte.
Dienstleistungsorientierte Digitalisierung als sinnvolle Option
Die Optimierung einer dienstleistungsorientierten, attraktiven und modernen Verwaltung im Zusammenspiel mit den Prozessen in der Wirtschaft ist im Zuge der Digitalisierung nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig. Laut Steffen Kampeter, dem Vertreter der Arbeitgeberverbände, gehe es darum, diese Prozesse zu verbessern, besonders an den dazu erforderlichen Schnittstellen zwischen der Wirtschaft und dem Staat. Kampeter kritisierte hierbei die noch zu langsamen Abläufe in der öffentlichen Verwaltung und merkte an dieser Stelle die Gesundheitsämter an. Eine auf diesem Gebiet bestehende unzureichende Koordination müsste sich seiner Auffassung nach den Gegebenheiten in der Wirtschaft anpassen und Möglichkeiten gewährleisten, sich binnen kürzester Zeit auf veränderte Strukturen anzupassen.
Ein maßgeblicher Kritikpunkt, den der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, so nicht stehen lassen wollte. Landsberg verwies auf die seit Jahren bei den Gesundheitsämtern vorherrschende dünne Personaldecke und den damit verbundenen Flexibilitätsmangel. Erst in der aktuellen Situation durch die Folgen der Corona-Pandemie seien die Personaldefizite und die dringend benötigten Ärzte an den Gesundheitsämtern in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden. Die vor der Krise wenig lukrativen Stellen sollten zumindest jetzt durch mehr Attraktivität und eine angemessene Vergütung aufgewertet werden, so Landsberg. Eine Forderung, die auch vom Vorsitzenden des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, unterstützt wurde, der noch ergänzte, dass für derartige Positionen geeignete Mitarbeiter/- innen schließlich nicht vom Himmel fallen würden, sondern ausgebildet werden müssten.
Infrastruktur muss angepasst werden
Ulrich Silberbach betonte, dass die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Dienst und der Wirtschaft letztendlich auch eine Frage der Infrastruktur sei. Durch eine Schnittstellenoptimierung sollten bereitgestellte Finanzmittel zügiger dort ankommen, wo diese dringend benötigt würden. Öffentlicher Dienst und Wirtschaft sollten voneinander lernen, so der dbb-Chef. Die funktionsfähigen guten Modelle der Wirtschaft im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien zwar kostenintensiv, aber wert, diese umzusetzen. Dieser Meinung schloss sich auch der DStGB-Geschäftsführer an, der aber noch an dem notwendigen Konsens zweifelte, da die gegenseitigen Abläufe in der Verwaltung und in der Wirtschaft zu wenig gemeinsame Kenntnisse aufweisen würden. Der Vertreter der Arbeitgeberseite, Steffen Kampeter, zeigte zwar Verständnis, dass Umstrukturierungen im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht so leicht zu bewerkstelligen sein wie in zahlreichen Wirtschaftsunternehmen, doch müsse auch ein gewisser Druck aufgebaut werden, um notwendige Veränderungen zu erreichen.
Kampeter merkte innerhalb der Diskussion an, dass ein schlanker Staat und ein leistungsstarker öffentlicher Dienst für ihn keinen Widerspruch darstellen würden. Der öffentliche Bereich müsse noch eine weitreichende Optimierung auf dem Gebiet „Output“ erzielen. Die Strukturen müssen so ausgerichtet sein, dass sich die Prozesse an den vorherrschenden Gegebenheiten orientieren, so Kampeter. Für ein derartiges Handeln sei es nicht vonnöten, das Rad neu zu erfinden, sondern man könnte für derartige Zwecke auch externe Unternehmen einsetzen. Gerade im Hinblick auf Zulassungsverfahren, die oftmals sehr langwierig erscheinen, forderte der Arbeitgebervertreter ein zügiges vorangestelltes Verwaltungshandeln. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice erteilte nicht nur Steffen Kampeter eine Absage. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände betonte, dass die Politik keine Regelungen festsetzen müsse, die seitens der Betriebe längst gut funktionieren würden. Der dbb-Vorsitzende Silberbach vertrat die Ansicht, dass die Arbeit im Homeoffice durchaus auch ohne einen Rechtsanspruch ausgeweitet werden könnte und auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hegte Zweifel an einer Notwendigkeit.
Quellen: Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom Dezember 2020 (Az. 7K2761/20)
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
Bewertung abgeben
( Abstimmen)