Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, welcher eine beamtenrechtliche Besoldung aufgrund des Alters und nicht nach der beruflichen Erfahrung für diskriminierend beurteilte, geht der Streit in die nächste Runde. Die Gewerkschaften fordern eine Entschädigung für alle betroffenen Beamten, doch die Bundesländer vertreten verschiedene Auffassungen.
Langwieriger Prozess
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs resultiert bereits aus dem Jahr 2011. Zwei Jahre später reformierte das Land Rheinland-Pfalz sein Besoldungsrecht und legte die Priorität auf die beruflichen Erfahrungen der Beamten. Nach Informationen der Gewerkschaften blieb den Betroffenen eine Widerspruchsfrist bis zum Juli des Jahres 2013. Anfang dieses Jahres klagen drei Beamte erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz und erstritten eine monatliche Entschädigungszahlung von 100 Euro.
Der Deutsche Beamtenbund und die Gewerkschaft Strafvollzug forderten im Zuge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts das Finanzministerium zu Entschädigungszahlungen an alle betroffenen Beschäftigten auf. Der rheinland-pfälzische Vizevorsitzende des Beamtenbundes, Axel Schaumburger, warf der Landesregierung ein kaltes, herzloses Handeln vor und empfand die innere Haltung der Verantwortlichen sich hinter formellen Auslegungspunkten zu verstecken als äußerst fragwürdig und beschämend.
Das Land bleibt bei der gängigen Praxis
Das Land Rheinland-Pfalz bleibt trotz der anhaltenden Forderungen und der Kritik bei der gängigen Praxis. Nach Angaben aus dem Finanzministerium gab es rund 14.000 Widerspruchsverfahren, von denen bislang 6.000 Beamten ein Anspruch auf Entschädigung gewährt wurde. Eine generelle Übertragung auf alle betroffenen Beamten sei im Zuge der eindeutigen Rechtssprechung in diesem Zusammenhang nicht möglich, so ein Sprecher des Ressorts. Das Ministerium verwies hierbei auf die ebenfalls eindeutige Praxis in anderen Ländern und beim Bund.
Ferner wäre eine einheitliche Bemessung des Entschädigungsbetrages nicht möglich, da dieser individuell, je nach Sachverhalt anders ausfallen könnte. Weiter wurde seitens des Ministeriums darauf verwiesen, dass der Abschluss der zu bearbeitenden Entschädigungszahlungen noch das ganze Jahr 2018 voranschreitet. Da viele Beamte nach eigenem Bekunden seinerzeit nicht ausreichend über die Fristen informiert wurden, sammeln sich entsprechende Petitionen bei der Bürgerbeauftragten des Landes, sodass sich vor diesem Hintergrund wohl auch noch der Petitionsausschuss des Landtages mit der Angelegenheit befassen wird.
Da seinerzeit nicht alle Bundesländer die neue Regelung zeitnah umgesetzt hatten, ergaben sich unterschiedliche Situationen und Rechtsgrundlagen. Allein in Sachsen waren Tausende Verfahren anhängig, bei denen die Betroffenen rechtzeitig klagten. Sachsen-Anhalt führte die Neufassungen aus dem Gleichbehandlungsgesetz erst Jahre später ein. Die Urteile bei den Verfahren zeigen deutlich auf, dass nahezu jeder Fall individuell behandelt werden muss und sich damit auch unterschiedliche Entschädigungszahlungen ergeben, die in der Regel von 50 Euro bis über 5000 Euro erreichen können. Das Land Brandenburg reagierte erst im Jahr 2014 und musste seinerzeit für die Übergangsphase der Jahre 2011 bis 2013 eine grundsätzliche Entschädigung von 100 Euro pro Monat an die Kläger leisten.