Aus dem Bundesinnenministerium liegt ein Referentenentwurf zur Neugestaltung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vor. Die darin enthaltenen Planungen, Änderungsvorschläge und Ansätze werden vom Deutschen Beamtenbund (dbb) grundsätzlich begrüßt, dessen Vizevorsitzender Friedhelm Schäfer hält allerdings weitere Verbesserungsmaßnahmen für absolut notwendig, um die Attraktivität des Laufbahnrechtes nachhaltig erhöhen zu können.
Die Änderungen laufbahnrechtlicher Vorschriften sehen vor, sich den Gesetzgebungen und den bereits ergangenen Einzelfallrechtssprechungen sowie der gängigen Praxis anzupassen. Beim Referentenentwurf sollen die Maßnahmen so beispielsweise eine Erleichterung beim Prüfungs- und Auswahlverfahrens für Personen mit Schwerbehinderungen sorgen oder sicherstellen, dass Frauen im Mutterschutz nicht weitergehende Benachteiligungen erfahren. Weiter ist vorgesehen, die Mindestzeiten im Bereich des Vorbereitungsdienstes zu ändern und Tätigkeitsfelder bei anderen Dienstherren anzurechnen. Die Bundeslaufbahnverordnung wird nach den vorliegenden Planungen besser der Nachwuchsgewinnung entsprechen können, da diese flexibler und offener gestaltet ist. So sollen zum Beispiel auch akademische Abschlüsse, die in der Dienstzeit erworben wurden, vorteilhafter anerkannt werden. Gemäß des Paragrafen 27 der BLV wird auf eine Verstärkung der „Bestenförderung“ Wert gelegt, die aktuell innerhalb der Bundesverwaltung kaum oder gar nicht zum tragen kommt.
Zukunftsfähige, an den Arbeitsmarkt angepasste Rahmenbedingungen schaffen
Der Vizevorsitzende des Beamtenbundes, Friedhelm Schäfer, äußerte sich Anfang Mai gegenüber der Presse, dass der Entwurf im Kern die richtige Tendenz zeige, aber diesem die abschließende Konsequenz fehle. So werde die Chance vertan, den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Hierzu würde man eine zukunftsfähige, auf das Bewerberangebot und dem Arbeitsmarkt zugeschnittene Verordnung benötigen, so Schäfer. Eine wirkliche Verbesserung würde ein durchlässigeres Laufbahnsystem darstellen, welches dem Interesse der leistungsstarken Beamten entsprechen könnte. Die Priorität der Bundesverwaltung sollte sein, ein attraktives, zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit einer umfassenden Perspektive anzubieten, damit motivierte und qualifizierte Menschen sich für den Dienst beim Staat entscheiden.
Innerhalb der Karrierechancen fehle es im Entwurf beim Übergang vom gehobenen in den höheren Dienst nach wie vor an einem Aufstiegsformat, welches sich an der Praxis orientiere, stellte der dbb-Vize klar. In vielen Segmenten seien die Vorbereitungszeiten immer noch zu lang und Überlegungen zu deutlichen Reformen des Laufbahnmodells nicht übermäßig erkennbar. Schäfer regte an, hierzu Ämterspreizungen mit laufbahnüberlappenden Dienstpostenbewertungen vorzunehmen, so beispielsweise für den mittleren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 11 oder für den gehobenen Dienst bis zur Lohngruppe A15, damit der fachkompetenten oder dauerhaft angeeigneten Spezialisierung der Beamten Berücksichtigung zu Teil werden würde. Für Schäfer ein deutlicher Ausdruck von Wertschätzung. Außerdem betonte der Vizevorsitzende des Beamtenbundes, dass im Sektor des Beurteilungsverfahrens eine weitere Baustelle vorhanden sei, und verwies in diesem Zusammenhang auf den kürzlich veröffentlichten Leitfaden der Bundesfrauenvertretung unter ihrer Vorsitzenden Helene Wildfeuer, welcher besonders die Karrierechancen von Frauen in Führungspositionen bei der Bundesverwaltung verbessert sehen will.
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