Zuletzt aktualisiert am 21.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Der so verabschiedete Digitalpakt soll nach anfänglichen Startschwierigkeiten nun endlich Zielsetzungen verwirklichen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) gab sich positiv zu wichtigen Umsetzungen, wie dem Programm zur Bereitstellung von dienstlichen Laptops für die Lehrerinnen und Lehrer.
Investitionen des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro
Am Rande interner Gespräche mit den Ländern teilte die Bundesbildungsministerin mit, dass die rund 500 Millionen des Bundes im Zusammenhang mit dem „Sofortprogramm Endgeräte“ zeitnah bereitstehen sollten, um die Anschaffung von dringend benötigten dienstlichen Laptops für die Lehrkräfte durchzuführen. Karliczek verwies dabei auf die Wichtigkeit der Rahmenbedingungen zur Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, mahnte aber auch an, wesentliche und gut durchdachte didaktische Konzepte nicht, außer Acht zu lassen. Allerdings hat gerade die Corona-Krise aufgezeigt, wie dringend notwendig die Digitalisierungsmaßnahmen an den Schulen benötigt werden und wie weit die Bundesrepublik hierbei im internationalen Vergleich hinterherhinkt.
Fördergelder für „zufriedenstellende“ digitale Infrastruktur
Der Bund hatte in der Vergangenheit bereits zwei Sonderprogramme im Zusammenhang mit dem Digitalpakt Schule in die Wege geleitet. Das eine sollte auch Schülerinnen und Schüler mit mobilen Digitalgeräten ausstatten, welche zuhause keinen Zugriff auf solche hätten. Im zweiten Sonderprogramm ging es um die technischen Betreuungsmöglichkeiten der aufgebauten Digitalstrukturen durch Administratoren. Insgesamt hat der Bund in den Digitalpakt Schule rund 6,5 Milliarden Euro investiert. Nun will das Bundesbildungsministerium in der nahen Zukunft bereitstehende Mittel für die Umsetzung einer zufriedenstellenden digitalen Infrastruktur an den deutschen Schulen einsetzen. Dabei entstehen wie bereits in der Vergangenheit augenscheinlich immer wieder Probleme, denn die Verwendung der Fördergelder ist bestimmten Ablaufprozessen unterworfen, über die sich so mancher Schulleiter bereits wundern musste. Die Verfahrensregeln für die Beschaffung der digitalen Endgeräte obliegen den jeweiligen Ländern.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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