Die deutsche Verwaltung muss dringend modernisiert werden, um den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger im gesellschaftlichen Leben des 21. Jahrhunderts zu genügen. Arbeitsabläufe und Anträge sollten hierzu effizient und zügig erledigt werden können. Grundvoraussetzung derartiger Bestrebungen sind auch hier umfassende Digitalisierungsmaßnahmen, spezifisch bei der Überarbeitung im Bereich der unzeitgemäßen Register.
Beratungen über Gesetzentwurf im Bundestag
Ein erster wesentlicher Schritt für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wurde vor wenigen Tagen mit den Beratungen eines Gesetzentwurfes im Bundestag eingeläutet. Hierbei ging es um die Verwendungsmöglichkeit und Einführung einer Identifikationsnummer. Nur unter gesonderten Rechtsvorschriften im Rahmen des neuen Registermodernisierungsgesetzes wird den Behörden ein interner Austausch von erforderlichen Nachweisen möglich. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzendes des Beamtenbundes (dbb), begrüßte diese dringend erforderliche erste Maßnahme, damit die Zielsetzungen einer modernen öffentlichen Verwaltung im Interesse aller Bürger/ – innen endlich verwirklicht werden können. Schäfer gab gegenüber Medienvertretern zu bedenken, dass die Akzeptanz einer solchen Gesetzgebung in erster Linie auch von den strengen Richtlinien des Datenschutzes abhängig sei.
Sicherheit und hoher Nutzungswert
Der dbb-Vize betonte außerdem die Wichtigkeit der Datensicherheit. Eine missbräuchliche Verwendung der aus unterschiedlichen Registern zusammengeführten Datensätze müsste unbedingt auszuschließen sein, so Schäfer. Trotz einer äußerst hohen Priorität in Sachen Datenschutz sollte eine unkomplizierte Handhabung bei der Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung gegeben sein. Entsprechende Erwartungen im Zusammenhang mit dem Registermodernisierungsgesetz hegt auch die Bundesregierung, die perspektivisch an den hohen Nutzen und positiven Effekt für die Bürger/- innen, die Wirtschaft sowie auch den niedrigeren Aufwand für die Beschäftigten in den Verwaltungen selbst denkt. Die Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer durch die Umsetzung eines „Onlinezugangsgesetzes“ in die jeweiligen Register der einzelnen Länder oder auch des Bundes wäre ein zukunftsfähiges Instrument, mit dem registerübergreifend auf bestehende Identitätsdaten zurückgegriffen werden könnte. Der Gesetzentwurf sieht hierfür die Verwendung der bereits zugeteilten und bestehenden Identifikations- und Steuernummer vor. Nach der Bundestagsberatung ist der Gesetzentwurf zunächst wieder an den zuständigen Ausschuss für Inneres zurückgewiesen worden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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