Zuletzt aktualisiert am 08.10.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Ein rheinland-pfälzischer Beamter klagt für eine angemessene Beschäftigung. Er begründet diese Klage mit körperlichen und psychischem Leid. Das Beamtenrecht “Pflicht zu angemessener Beschäftigung” sei nicht gegeben, so der Kläger. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun mehrere Wochen Zeit, um auf diese Klage entsprechend zu reagieren. Sofern sich beide Parteien nicht einigen können, würde es im 2. Abschnitt dieses Jahres zu einer Verhandlung vor dem Landgericht kommen. Schon vorheriges Jahr hatte derselbe Beamte Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.
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