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Niedrigere Pension bei Nähe zum DDR-System

Älterer Mann zählt Münzen
Feb
10
2017

Geringere Pension bei besonderer persönlicher Nähe zum DDR-System; Foto: bilderstoeckchen - Fotolia

Wie eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes verlauten ließ, können die Versorgungsbezüge eines Beamten gekürzt werden, wenn eine besondere persönliche Nähe zum System der DDR festgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe der in der DDR bezogenen Rente. Daraufhin musste er sich diese Rente auf seine Versorgungsbezüge anrechnen lassen. Natürlich legte der Angeklagte Widerspruch ein und plädierte darauf, dass diese Regelung nicht verfassungskonform sei – jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte mit der Vorschrift des § 30 BbesG, die derartige Typisierungsmerkmale einräumt.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. haufe.de – Geringere Pension bei besonderer persönlicher Nähe zum DDR-System
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