Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Wie eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes verlauten ließ, können die Versorgungsbezüge eines Beamten gekürzt werden, wenn eine besondere persönliche Nähe zum System der DDR festgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe der in der DDR bezogenen Rente. Daraufhin musste er sich diese Rente auf seine Versorgungsbezüge anrechnen lassen. Natürlich legte der Angeklagte Widerspruch ein und plädierte darauf, dass diese Regelung nicht verfassungskonform sei – jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte mit der Vorschrift des § 30 BbesG, die derartige Typisierungsmerkmale einräumt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)