Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes müssen Beamte im Fall einer Beförderung sofort die zugehörige höhere Besoldung erhalten. Die zweijährige Wartepflicht sehen Richter in Karlsruhe als verfassungswidrig an. Dieses Gesetz betraf hierbei Beamte in den höheren Besoldungsgruppen, die nach einer Beförderung zwei Jahre lang auf die höheren Bezüge warten mussten. Kläger war der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz.
Bewertung abgeben*
( Abstimmen)