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Recht

Der Kampf ums Streikrecht für Beamte

Rechtsgesetz Konzept Bild: Justitia und Rechtsbücher
Dez
27
2018

Streikrecht für Beamte; Bild: Justitia und Rechtsbücher

Die allgemeinen Richtlinien des Beamtenrechts und die besondere Dienst- und Treupflicht beinhalten ein Streikverbot für Beamte. In einem Grundsatzurteil vom Juni dieses Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dieses Streikverbot einen eigenständigen Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33, Absatz 5 des Grundgesetzes darstelle. Drei Jahre zuvor waren unter anderen auch in Hessen viele Lehrkräfte auf die Straße gegangen, um zu demonstrieren. Die juristischen Auseinandersetzungen weiten sich jetzt auf den Europäischen Gerichtshof aus.

Disziplinare Maßnahmen

Tausende Lehrkräfte, die seinerzeit an Streikaktionen teilgenommen haben, werden wohl noch einige Jahre auf die weiterreichende gerichtliche Entscheidung warten müssen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, die von insgesamt elf Pädagogen aus verschiedenen Bundesländern angestrebt wurden. Mit einer abschließenden Entscheidung der Richter wird nicht vor fünf Jahren gerechnet. Erst dann könnten auch, mit dem Einverständnis der Landesregierung, die anhängenden Disziplinarmaßnahmen für Tausende Lehrkräfte wirksam werden. Ziel der Klagen ist die Durchsetzung eines Streikrechts für verbeamtete Lehrkräfte. Die Beschwerde der Lehrer gegen den Urteilsspruch der Verfassungsrichter aus Karlsruhe könnte weitere Benachteiligungen zur Folge haben.

So äußerten sich Teile der betroffenen Pädagogen gegenüber den Medien, dass sie beispielsweise befürchten, Dienstzeitprämien zu verlieren oder bei möglichen Beförderungen nicht berücksichtigt zu werden. Vonseiten der verantwortlichen Kultusministerien gab es hierzu keine konkreten Äußerungen. Hier wolle man zunächst die Entscheidung des Gerichtshofes für Menschenrechte abwarten. In Hessen wurden von den über 4000 eingeleiteten Disziplinarverfahren nur einige endgültig abgeschlossen, da Betroffene bereits in Pension gegangen sind. Andere Lehrkräfte hatten darum gebeten die entsprechenden Verfahren wieder aufzunehmen, welche zuvor mit Aktenvermerk geschlossen wurden, um den Anspruch auf Prämienzahlungen für Dienstzeiten zu sichern.

Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik

Die Bundesvorsitzende der GEW, Marlies Tepe, sieht das Streikrecht weiterhin als Grund- und Menschenrecht an. Den Klagenden hierfür Rechtsbeistand und Hilfe zu gewähren sei oberstes Gebot der Gewerkschaft. Beamten das Recht auf einen Streik weiterhin zu verwehren, widerspreche nicht nur der europäischen Menschenrechtskonvention. Sondern sei in allen anderen demokratischen Staaten eine Selbstverständlichkeit, so die Gewerkschaftsvorsitzende. Völkerrecht und internationales Recht sprechen dafür, dass auch Beamte ihren Anspruch durchsetzen können und die nicht mehr zeitgemäße, obrigkeitsorientierte, dienende Auffassung aus dem Beamtenrecht modernisiert wird. Allein in der Bundesrepublik gehe es um rund 600.000 betroffene Lehrkräfte.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Urteil des OVG vom 28. August 2018, unanfechtbarer Beschluss, Az. 4 S 36.18
  2. haufe – Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen nur bei gesetzlicher Grundlage
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