Zuletzt aktualisiert am 10.02.2025 um 11:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Nahezu alle Fraktionen im Haushaltsausschuss des Bundestages waren sich einig und beschlossen die Änderung des Grundgesetzes, um entsprechende Finanzmittel des Bundes für den Ausbau des „Digitalpaktes Schule“ bereitzustellen. Die Bundesländer benötigen dringend diese 5 Milliarden Euro Investition, lehnten aber am vergangenen Mittwoch eine Änderung des Grundgesetzes ab.
Weg der Fördermaßnahmen
Regierungskoalition, FDP und die Fraktion der Grünen brachten einen gemeinsamen Änderungsantrag des Artikels 104 c Grundgesetz auf den Weg. Hiernach sollte zukünftig auch der Bund den jeweiligen Ländern finanzielle Hilfen zum Aufbau und zur Sicherstellung im Bereich des Bildungswesens gewähren können. Um allen Bundesländern gerecht zu werden, sollte unter anderem aus dem Artikel 104 c der Passus „finanzschwache Gemeinden“ gestrichen werden, welcher bislang dem Bund ermöglichte, Investitionen für die kommunale Bildungsstruktur zu leisten. Knackpunkt der aufkommenden Auseinandersetzung mit den Ländern war ein Zusatzkriterium bei der Grundgesetzänderung im Verlauf der Neuformulierung des Artikels 104 b. Bei zukünftigen Finanzmitteln des Bundes ab dem 31. Dezember 2019, sollten die Bundesländer die jeweilige Investition in gleicher Höhe aus ihren Landesmitteln aufbringen.
Das vom Bund geplante Milliarden-Paket zur Umsetzung des Bildungssegments „Digitalpakt“ sollte bereits zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Andere im Grundgesetz verankerte Förderungen wie die des sozialen Wohnungsbaus oder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wären von den geplanten Änderungen inhaltlich überwiegend unverändert geblieben. Schon früh signalisierten die Ministerpräsidenten Bouffier (CDU, Hessen), Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg), Laschet (CDU, Nordrhein-Westfalen), Söder (CSU, Bayern) und Kretschmer (CDU, Sachsen) ihre Vorbehalte gegenüber der Grundgesetzänderung. Die Ministerpräsidenten betonten die Stärke des Föderalismus als Grundpfeiler der demokratischen Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik und den hierfür mit Bedacht auserkorenen Geist der Gründerväter.
Blockade im Bundesrat
Grundsätzlich betonen die Länder ihren Willen zur Umsetzung des Digitalpaktes. Die Schulen mit moderner Infrastruktur auszustatten und den Bildungsbereich auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten, sei dringend notwendig. Dennoch gehe es um die Eigenständigkeit der traditionellen Kernkompetenzen der Länder. Zentrale Föderalismusgrundsätze und die Vielfältigkeit sowie der Wettbewerb im Bildungssektor stünden über einer Einheitsschulpolitik vom Bund, so die Anmerkungen der Ministerpräsidenten. Am 5. Dezember zeigte sich schließlich ein gemeinschaftliches Veto aller Bundesländer. Die 16 Ministerpräsidenten beschlossen, die vom Bundestag angedachte Grundgesetzänderung im Bundesrat zu blockieren und damit abzulehnen.
Die plötzliche Geschlossenheit der Länder in dieser Sachlage war für viele so nicht erwartet worden. Gerade unter den Sozialdemokraten waren die enormen Investitionen des Bildungsprogramms schon als großer innerparteilicher Erfolg gewertet worden, nun schlossen sich auch alle SPD geführten Landesregierungen der ablehnenden Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen an. Inwieweit der für den 14. Dezember veranschlagte Vermittlungsausschuss im Bundesrat noch eine mögliche Lösung verspricht, bleibt abzuwarten. Als Fazit bleibt, dass die Schulen in der Bundesrepublik vermutlich länger auf Modernisierungen und dringend benötigte Investitionen warten müssen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)