Zuletzt aktualisiert am 08.01.2025 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Vergangenen Freitag entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klagen von Berliner Polizisten und Feuerwehrleuten. Selbst einige Richter hatten sich dem Klageverfahren angeschlossen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Beamten in den letzten Jahren eine zu geringe Besoldung erhalten haben.
Besoldung in Berlin nicht grundgesetzkonform
Die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen acht Verfahren betrafen Berliner Beamte der Besoldungsgruppen A9 bis A12 für die zurückliegenden Jahre 2008 bis 2015. Die betroffenen Berliner Richter der Besoldungsgruppen R1 bis R3 machten Ansprüche für die Jahre 2009 bis 2015 geltend. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in allen Verfahren fest, dass die Beamten und Richter im genannten Zeitraum zu geringe Bezüge vom Land Berlin erhielten, sodass hier ein Grundgesetzverstoß vorlag.
Die Grundsatzentscheidung des zweiten Senats der Leipziger Verwaltungsrichter wird für alle acht Verfahren noch dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung vorgelegt, welches bereits in der Vergangenheit Klagen aus anderen Bundesländern stattgegeben hatte und eine zu geringe Beamtenbesoldung als verfassungswidrig ansah. In den bislang vorliegenden Beschlüssen der obersten Richter geht es um die Auslegung des Artikel 33, Absatz 5 Grundgesetz, hinsichtlich der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Ausschlaggebend ist hier das sogenannte Alimentationsprinzip, welches besagt, dass der Dienstherr, also das Land, der Bund oder die Kommune, die für sie tätigen Beamten so entlohnen muss, dass diese in einer angemessenen Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es gilt im Besonderen zu beachten, dass die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der allgemeine Lebensstandard Berücksichtigung finden müssen. Bei einer Nichterfüllung oder Nichtberücksichtigung dieses Leitsatzes spricht man von einer Unteralimentation, die der Vorsitzende Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Ulf Domgörgen, in den vorliegenden Klagen als gegeben ansah.
Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass es keinen vernünftigen Zweifel an einer gegen die Verfassung verstoßenden Unteralimentation gäbe, vergleicht man die Gehälter der Berliner Beamten mit den Einkommen von kongruenten Angestellten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Bz-Berlin.de: Urteil: Beamte und Richter in Berlin verdienen zu wenig
-
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