Zuletzt aktualisiert am 04.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Neues Schuljahr, neues Klassenzimmer, neue Sitzordnung. Wie letztere zustande kommt, obliegt allerdings – entgegen der Meinung einiger Schüler – allein der Entscheidung des Lehrers.
Kaum hat das neue Schuljahr begonnen, versucht sich jeder Schüler den möglichst besten Platz im Klassenzimmer zu sichern. Am liebsten neben der besten Freundin oder dem besten Freund und weit hinten, um sich ungestört durch die wachsamen Augen des Lehrers den aus Schülersicht wirklich wichtigen Dingen des Lebens widmen zu können.
Um potenzielle Störenfriede zu trennen und so die Unruhe im Klassenzimmer zu bekämpfen, greifen einige Lehrer an dieser Stelle durch eine Festlegung einer Sitzordnung ein. Ob Zuweisung von Plätzen oder Losen – jeder Lehrer hat seine eigene Variante zur Gestaltung der Raumordnung. Auch einzelne Schüler werden von Zeit zu Zeit umgesetzt und erhalten so einen neuen Sitzplatz zugewiesen.
Nicht immer sind aber die Schüler mit dem vorgegebenen Platz zufrieden. Die Gründe hierfür reichen von der Antipathie gegenüber dem neuen Sitznachbar bis zum Unmut über einen Platz in der ersten Reihe vor dem Lehrerpult.
Dabei bleibt den Schülern allerdings nur die Beschwerde, eine Möglichkeit zur Klage besteht nicht. Die Vorgabe einer Sitzordnung ist eine Maßnahme der innerschulischen Organisation und somit von Klagen und Widersprüchen ausgenommen. Zumal stellen derartige Entscheidungen des Schulalltags weder aus tatsächlicher noch aus rechtlicher Sicht einen nennenswert belastenden Einfluss auf die Schüler dar.
Somit bleibt unzufriedenen Schülern also nur, sich mit der Situation anzufreunden und auf eine Neuverteilung der Sitzplätze zu hoffen. Vielleicht klappt es ja dann mit dem Wunschsitzplatz.
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