Zuletzt aktualisiert am 27.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
In Baden-Württemberg versuchte sich ein Beamter vergangene Woche eine höhere Besoldungsstufe zu ergattern. Das Gericht wies diese als unzulässig ab.
Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Woche die Klage eines Beamten ab, der den von ihm bekleideten Dienstposten höher bewertet haben wollte. Die Begründung: Für eine solche Klage fehle ihm die Klagebefugnis. Der Kläger, ein Beamter der Besoldungsstufe A 15, arbeitete beim Bundesnachrichtendienst und empfand die Besoldungsstufe seines Berufes für zu niedrig. Dabei war sein Dienstposten erst in 2013 auf A 15 hochgestuft worden. Die Bewertung eines Dienstpostens erfolgt anhand von Fachkönnens, Beanspruchung und Verantwortung. Dabei werden diese Merkmale anhand von vier bis zehn Bewertungsstufen klassifiziert. Der Kläger war nun der Auffassung, dass die Bewertung seines Arbeitsplatzes rechtliche Mängel aufwies und fehlerhaft sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Klage jedoch zurück. Der Dienstherr habe mit der Dienstpostenbewertung lediglich einen gesetzlichen Auftrag ausgeführt. Hierbei würden keine subjektiven Rechte des Beamten berührt werden. Zudem knüpfe die Besoldung der Beamten nicht an deren Funktion, sondern deren Statusamt. Daher sei der Beamte zu keiner Klage befugt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Beamter scheitert mit Klage auf höhere Bewertung seines Dienstpostens
- bund-laender-nrw.verdi.de – Beamter scheitert mit Klage auf höhere Bewertung seines Dienstpostens
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