Anfang Januar hat der Beamtenbund (dbb) im Einvernehmen mit seinen Landesorganisationen die verantwortlichen Gesetzesgeber beim Bund und bei den Ländern aufgefordert, die verfassungsmäßigen Vorgaben bei der Besoldung umzusetzen. Es gehe darum, der großen finanziellen und gesellschaftlichen Bedeutung dieser Maßnahme gerecht zu werden. Der dbb werde sich einer Unterstützung, die der Neugestaltung innerhalb der Besoldungsstruktur diene, nicht verschließen.
Keine einheitliche Basis bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten
Der Beamtenbund sah sich gezwungen, die Forderung zu erneuern, da der notwendige Abstand zwischen der Besoldung und den staatlichen Grundsicherungsleistungen an vielen Stellen immer noch nicht eingehalten wird. Für die Zukunft müsse es vorrangig darum gehen, mit dem Bund und allen Ländern einheitliche Regelungen zu erarbeiten, welche einen gemeinsamen tragfähigen Konsens beinhalten. Ein Vorhaben, das aufgrund der komplexen Gesamtsituation nicht einfach erscheint, da seit dem Jahr 2006 die Gestaltung der Besoldung in den Ländern und beim Bund mit großen Unterschieden behaftet ist. Die zahlreichen uneinheitlichen Regelungen durchziehen insgesamt 17 Rechtskreise. Zukunftsorientierte Lösungen sollte daher unbedingt eine einheitliche Basis beinhalten, um das grundlegende Mindestmaß der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten.
Besoldung in weiten Teilen nicht verfassungskonform
Der Beamtenbund und seine Landesbünde sehen sich in der Pflicht, auf die in der Vergangenheit gemachten Fehler hinzuweisen. Für neue Regelungen bestehe ein dringender unaufschiebbarer Handlungsbedarf bis zur Jahresmitte 2021, da die Feststellung bereits getroffen wurde, dass die Besoldung für etwa 1,8 Millionen Beamte/ – innen in der Bundesrepublik für die Bereiche Mindestalimentation sowie Alimentation der Familien in weitreichenden Teilen verfassungswidrig sei. Hieraus resultieren bereits für Hunderttausende Beamtinnen und Beamte erhebliche Nachzahlungsansprüche der Versäumnisse aus der Vergangenheit.
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