Zuletzt aktualisiert am 06.03.2025 um 7:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Ex-Berufsschullehrer wird aufgrund sexuellen Missbrauchs Ruhegehalt aberkannt!
Ein ehemaliger, heute 67-jähriger Berufsschullehrer aus Niedersachsen wurde im Jahr 2016 in diversen Fällen von sexuellem Missbrauch gegenüber Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach einer durch den Sachverhalt begründeten Disziplinarklage der Landesschulbehörde sah das Verwaltungsgericht Hannover in den Tathandlungen des Lehrers ein besonders schweres Dienstvergehen und erkannte diesem die Ruhegehaltsansprüche ab.
Der Prozess gegen den bis zu seinem Ruhestand an einer Hannoveraner Berufsschule tätigen Lehrer endete im März 2016 mit einer Verurteilung beim zuständigen Amtsgericht. Die Richter befanden den Mann in 14 Fällen von sexuellem Missbrauch gegenüber Schutzbefohlenen für schuldig und verurteilten diesen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neben den strafrechtlich bereits verhandelten Sachverhalten warf die Landesschulbehörde Niedersachsen dem Berufsschullehrer weitere sexuell motivierte Überangriffshandlungen zum Nachteil von Schülern vor. Es folgte die Disziplinarklage.
Rechtfertigungsversuche und Milderungsgründe
Der Beklagte hatte gemäß den Sachverhaltsschilderungen Schüler im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zu sich nach Hause eingeladen, wo es zu sexuell motivierten Handlungen in Form von einem Griff an die Hose oder einem Streicheln im Intimbereich gekommen war, ohne dass dieses mutmaßlich zu einem direkten Hautkontakt führte. Der während der Verhandlung aus gesundheitlichem Gründen nicht anwesende Ex-Lehrer, bestätigte über seinen Bevollmächtigten weitestgehend die Vorwürfe in bis zu acht Fällen, bestritt aber ein Abhängigkeitsverhältnis. Er habe gegenüber den Schülern keinen psychischen Druck angewendet, um beispielsweise den Erfolg ihrer Ausbildung mit seinem Verhalten ihnen gegenüber zu verbinden. Ferner verwies der ehemalige Berufsschullehrer auf seine bis dahin dienstrechtliche einwandfreie Akte, eine freiwillige finanzielle Wiedergutmachungszahlung gegenüber drei Schülern und seiner erfolgreichen Unterziehung einer psychotherapeutischen Behandlung.
Besonders schweres Dienstvergehen erwiesen
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes Hannover gelangte in der abschließenden Urteilsfindung zu der Auffassung, dem Berufsschullehrer das Ruhegehalt abzuerkennen. Sei der Sachverhalt dahingehend zu berücksichtigen, als wäre der Beamte noch im aktiven Dienst, dann wären seine Handlungen nicht tragbar gewesen. Er habe in jedem Fall ein besonders schweres Dienstvergehen begangen. Auch den Einlassungen des ehemaligen Lehrers, er habe keine psychische Drucksituation gegenüber den Schülern aufgebaut, folgten die Richter nicht, da alle Verfahrensbetroffenen in den Sachverhaltsvernehmungen gegenteilige Schilderungen offen legten. Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang die besonders schweren psychischen Folgen für die Opfer und sah keine Milderungsgründe, um von den schärfsten Disziplinarmaßnahmen gegen den Ex-Lehrer abzusehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ein mögliches Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nach sich ziehen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
- haufe.de – Aberkennung des Ruhegehalts bei sexuellen Übergriffen eines Berufsschullehrers
- ndr.de – Nach Missbrauch: Lehrer wird Ruhegehalt aberkannt
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