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Gesundheit

Zwischenbilanz des „Hamburger Modells“ zur Krankenversicherungswahl für Beamte!

Wagge; Bild: apops - Fotolia
Mai
6
2019

Erfolg für das Hamburger Modell; Bild: apops - Fotolia

Seit dem letzten Jahr verspricht das „Hamburger Wahlmodell“ zur Krankenversicherung eine Alternative für Beamte. Eine erste Analyse zu den Auswahlkriterien der Beamten hinsichtlich des Schutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Landeszuschuss einer pauschalen Beihilfe oder einer privaten Absicherung, soll den Bedarf der getroffenen Regelung belegen.

Grundsätzlich sichern Beamte den Krankheitsfall in der privaten Versicherung ab. Je nach Landesrichtlinien wird vom öffentlichen Arbeitgeber auch eine Beihilfe gewährt, die mindestens 50 Prozent beträgt. Der Rest, aber auch die Berücksichtigung von Familienmitgliedern, also Ehepartner und Kinder, muss über die private Krankenversicherung erfolgen. Die Option der Beamten sich gesetzlich kranken zu versichern, beinhaltet die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen, bedeutete bis zum Hamburger Wahlmodell aber den Verzicht auf die Beihilfe.

Positive Zwischenbilanz

Hamburgs Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks nutze die Zwischenbilanz des im letzten Jahr gestarteten Auswahlmodells für Beamte für ein positives Fazit. Bereits Ende Januar dieses Jahres hatten über 1.000 Beamte die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung in Kombination mit einer pauschalen Beihilfe in Anspruch genommen. Allein dieser Fakt ist für die Senatorin ein klares Signal, dass der Bedarf für eine solche Regelung durchaus vorhanden war. Unter den „neuen“ Beamten im allgemeinen Verwaltungsdienst entscheidet sich mittlerweile rund die Hälfte für die gesetzliche Rentenversicherung. Gerade in den unteren Lohngruppen, wo der Kassenbeitrag prozentual vom Einkommen berechnet wird, ist diese Variante oft günstiger als die private Versicherung.

Auch die Kosten für die neue Maßnahme, die von vielen Kritikern als Haupthindernis für die Umstellung angeführt wurden, halten sich bisher in einem überschaubaren Rahmen, der mit 1 Million Euro deutlich unter den veranschlagten 5,8 Millionen Euro liegt. Zwar ist das solidarische Umlagesystem der gesetzlichen Kassen auch auf Zahlungen von „Gutverdienern“ angewiesen, um das Grundprinzip der Kassengemeinschaft nicht zu gefährden, aber das Hamburger Beispiel könnte im Gesamtausblick durchaus Schule machen. Diverse Bundesländer beraten oder planen bereits dem Hamburger Wahlmodell zu folgen.

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