Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Gesundheit

Sonderfall Pflegefall — Schwierigkeiten und wie man sie umgeht

Jun
5
2015

Foto: fotolia.com #25210546

Leider kann man im Leben nicht immer alles planen und voraussehen. Gerade in puncto Pflegefall wird man oft doppelt überrascht und zu den seelische Problemen müssen dann auch noch finanzielle Engpässe überwunden werden. Daher ist es gerade auf dem Gebiet der Pflegeversicherung sehr wichtig sich frühzeitig zu informieren. Seit Januar 2015 gibt es eine Neuregelung in Bezug auf die gesetzliche Pflegeversicherung, die einen Blick wert ist.


Vorsicht ist besser als Nachsicht

Natürlich denken die meisten Menschen nicht an die Tatsache, dass der Partner oder ein Familienmitglied einmal zum Pflegefall werden könnte. Deshalb sind die Auswirkungen, falls es dann doch zu einem Pflegefall kommt, oft gravierender. Ohne Vorsorge übersteigen die Pflegekosten schnell einmal den monatlichen Verdienst. Natürlich ist dies abhängig von der Schwere des Pflegefalls, aber Pflege ist teuer. Deshalb ist es umso erschreckender, dass sich laut Forsa Umfrage gerade einmal sechs von 10 Befragten überhaupt mit der Materie beschäftigt haben. Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass fast die Hälfte der Deutschen keine Ahnung hat welche Rente oder Unterstützung ihr zusteht.

Was ist eigentlich ein Pflegefall

Ein oft gehörtes Wort, aber welche genaue Definition dahinter steht, erfährt man im Alltag meist nicht so ohne weiteres. Die offizielle Definition besagt, dass ein Pflegefall besteht, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erhebliche Hilfe bei alltäglichen Dingen braucht. Hierzu gehören Ernährung, Körperpflege, Haushalt und Mobilität. Diese Hilfe muss regelmäßig und für mindestens sechs Monate erfolgen. Aufgrund des demographischen Wandels steigt der Bedarf an Pflegern und damit die Zahl an Pflegefällen rasant an. Immer mehr, immer ältere Menschen müssen versorgt werden. Mittlerweile sind im Alter von 80-85 bereits 20 % pflegebedürftig, wobei die Zahl der Pflegebedürftigen natürlich mit zunehmendem Alter rasant ansteigt. Kommt es in der eigenen Familie zum Pflegefall, muss man sich entscheiden ob man die Pflege selbst übernimmt (wie zwei Drittel der Betroffenen) oder auf externes Pflegepersonal zurückgreift. Den eigenen Arbeitsalltag und zusätzlich ein Familienmitglied zu betreuen ist eine Mammutaufgabe, bei der es viel Geduld, Willen und Kraft bedarf.

Was tun, wenn es zum Pflegefall kommt?

Immer, wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, sollte schnellst möglichst gehandelt werden. Die erste Anlaufstelle ist in diesem Fall immer die Krankenversicherung. Hier muss nämlich der sogenannte „Antrag auf Pflegeleistung“ gestellt werden. Je nachdem ob man privat oder gesetzlich versichert ist, wird die Begutachtung des Pflegefalls vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (GKV) oder Medicproof (PKV) durchgeführt. Im Übrigen hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Beratung. Und man sollte sich gut auf den Besuch des Pflegegutachters vorbereiten, da dieser die Pflegestufe des Betroffenen festlegt und damit auch den Leistungsumfang der Krankenversicherung.

Neuerungen ahoi!

Seit Januar 2015 gibt es das neue Pflegestärkungsgesetz, dass einige Verbesserungen und Entlastungen für die Pflege in den eigenen Vier Wänden bringen soll. Diese umfassen sowohl höhere Leistungsbeiträge, beziehungsweise eine schrittweise Anpassung, als auch Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege. Ziel ist es den Angehörigen mehr Spielraum zu verschaffen. Ermöglicht wird dies durch die Verrechnung der bereits verbrauchten Leistungsbeiträge, wodurch bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr möglich sind. Zudem sind durch das neue Gesetz die Entlastungsangebote für alle Pflegebedürftigen besser geworden. Es werden nun 104 Euro monatlich für Haushaltshilfen erstattet. Auch die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen wurden auf bis zu 4000 Euro pro Maßnahme hoch gesetzt, ebenso wie dir Zuschüsse für Pflegemittel im Alltag, die nun 40 Euro betragen. Ebenso gibt es noch Maßnahmen zur Entlastung der Angehörigen selbst. Hierbei ist es nun möglich die Wochenarbeitsstunden zwei Jahre lang auf 15 Wochenstunden zu senken, ohne allzu viel an Gehalt einzubüßen.



Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. haufe.de: Pflegekosten sind außergewöhnliche Belastungen
  2. axa.de: Familienpflegezeit. Jetzt mehr Solidarität für Menschen, die Verantwortung übernehmen.
  3. axa.de: Pflegefall – Was nun? Über Schwierigkeiten und Entlastungen bei der Pflege
Kommentar Bewertung 0 (0 reviews)