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Finanzen

Zusätzliche Absicherung fürs Alter: Auch für Beamte ist eine gute Finanzberatung sinnvoll

Geld, Ruhestand
Sep
16
2020

Auch für Beamte kann es sinnvoll sein, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und zuverlässig zu schließen; Bild: wir_sind_klein (CCO-Lizenz) / pixabay.com

Mit ihrer Pension sind Beamte gut versorgt, wenn sie in den Ruhestand übergehen. Während die Renten von Arbeitnehmern seit Jahren großen Anlasse zur Sorge geben und das Thema Altersarmut in den Medien nahezu ungebrochen auf der Tagesordnung steht, scheinen die Ruhegelder von Beamten auf Lebenszeit davon nicht betroffen zu sein. Finanzexperten raten allerdings auch Beamten dazu, sich nicht blind auf die Altersversorgung durch ihre Pension zu verlassen, sondern sich frühzeitig um eine seriöse Finanzberatung zu bemühen, die eventuelle Versorgungslücken aufdecken kann.

Beamte auf Lebenszeit haben finanziell ausgesorgt und müssen sich auch um ihren Lebensabend keine Gedanken machen. Diese Annahme ist weit verbreitet. Im Rahmen der Beamtenversorgung erhalten Beamte, die im Alter aus dem Dienst ausscheiden, das so genannte Ruhegeld, im Volksmund Pension genannt. Geregelt ist diese anteilige Weiterbezahlung der bisherigen Bezüge im „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG)“. Die Festsetzung der Bezüge erfolgt unter Berücksichtigung der Bezüge von Beamten, die sich noch im aktiven Dienst befinden und orientiert sich außerdem an der Länge der Dienstzeit.

Derzeit gibt es ein Gefälle zwischen dem Rentenniveau von ehemaligen Arbeitern und Angestellten und der Höhe der Pensionen, die Beamte im Ruhestand beziehen. Liegt der Höchstversorgungssatz für Beamte bei 71,75 Prozent des ehemaligen Bruttoverdienstes, erreicht das durchschnittliche Rentenniveau von Arbeitern und Angestellten im Ruhestand lediglich 47,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes. Diese große Lücke basiert auf der Annahme, dass die Pension von Beamtinnen und Beamten gleich zwei Säulen der Altersvorsorge für Arbeiter und Angestellte abdecken muss, nämlich die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge (BAV). Mit dem sinkenden Rentenniveau werden aber auch die Pensionen von verbeamteten Ruheständlern zwangsläufig kleiner ausfallen:

Höhe der Ruhestandsbezüge

Immer lauter wird auch die Sorge, ob die finanziellen Polster in Milliardenhöhe, die der Staat für die Pensionen von Beamtinnen und Beamten zurückgelegt hat, auch langfristig reichen werden, wenn die Gesellschaft weiterhin immer älter wird. Schon im Jahr 2018 ermittelte das Statistische Bundesamt rund 1,25 pensionierte Beamtinnen und Beamte in Deutschland. Tendenz steigend. Damit stehen vor allem die einzelnen Landesregierungen vor einer großen wirtschaftlichen Herausforderung. Das Kapitaldeckungsverfahren, das die Mittel für die Pensionszahlen erwirtschaftet, basiert bereits seit 1999 auf einer staatlich eingerichteten Versorgungsrücklage. Dafür werden Besoldungsanpassungen für Beamtinnen und Beamte sowie für Pensionäre jeweils um 0,2 Prozent gekürzt. Die Differenz wird dem staatlich unterhaltenen Versorgungsfonds zugeführt, aus dem die Ruhegelder geschöpft werden. Außerdem wurde der Höchstversorgungssatz für Beamtinnen und Beamte von ursprünglich 75 Prozent auf 71,75 Prozent gesenkt. Weitere Anpassungen werden in den nächsten 20 bis 30 Jahren erwartet.

Ganz losgelöst von der Problematik des sinkenden Rentenniveaus lässt sich also auch die Beamtenversorgung im Alter nicht mehr betrachten. Eine gute Finanzberatung kann Beamten schon zu Beginn ihrer aktiven Dienstzeit dabei helfen, eventuelle Versorgungslücken aufzudecken und Konzepte zu entwickeln, um sie langfristig zu schließen.

Finanzberatung aus einer Hand hat Vorteile

Wer seine wirtschaftliche Situation auf eine solide Basis stellen möchte, ist mit einer ganzheitlichen Finanzberatung auf der sicheren Seite. Wer Versicherungsschutz, Vermögensberatung und Altersvorsorge aus einer Hand bekommt, hat dadurch unter Umständen vielfältige Vorteile. So können beispielsweise einzelne Versicherungen häufig in günstigeren Komplettpaketen zusammengeschlossen werden. Außerdem hat ein übergeordneter Finanzberater den Überblick über die wirtschaftliche Situation seines Mandanten und kann ganzheitliche Konzepte entwickeln, die alle Eventualitäten im Blick behalten.

Als Anbieter von Finanz- und Vorsorgelösungen agiert beispielsweise Swiss Life seit vielen Jahren erfolgreich auf dem deutschen Markt. Dem Verbraucher stehen unter dem Dach von Swiss Life mehrere renommierte Marken zur Verfügung:

  • Swiss Life Select GmbH
  • tecis Finanzdienstleistungen AG
  • HORBACH Wirtschaftsberatungen GmbH
  • Deutsche Proventus AG
  • Swiss Compare GmbH

Unter dem Best-Select-Prinzip sollen Kunden aus einem umfangreichen Angebot an Kooperationspartnern am Markt ein ganzheitliches Konzept aus Versicherungen, Vermögensberatung und Altersvorsorge erhalten, das auf die individuelle Lebenssituation angepasst wird.

Auch für Beamtinnen und Beamte birgt eine Finanzberatung aus einer Hand Vorteile. Ein Finanzberater erstellt ein umfangreiches Finanzgutachten, das bei Veränderungen im beruflichen oder familiären Umfeld jederzeit flexibel angepasst wird. So lassen sich nicht nur Versicherungsschutz, Vermögensaufbau und Altersvorsorge immer wieder auf neue Gegebenheiten anpassen. Anhand eines detaillierten Finanzgutachtens lassen sich auch eventuelle Versorgungslücken aufdecken, die im Rahmen einer weniger ganzheitlichen Beratung möglicherweise unentdeckt bleiben. Da vor allem Altersvorsorgekonzepte häufig von einem frühen Einstieg und langfristigen Planungen profitieren, lassen sich Versorgungslücken dadurch mit geringem wirtschaftlichem Aufwand zuverlässig schließen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Beamte

In der Pension, die Beamtinnen und Beamten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten, sind zwei Säulen der Altersvorsorge für Arbeiter und Angestellte zusammengefasst. Die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge werden zusammengefasst in Gestalt des Ruhegeldes vom Dienstherren geleistet. Zugang zu einer darüber hinausgehenden betrieblichen Altersvorsorge haben Beamtinnen und Beamte deshalb nicht.

Es steht ihnen allerdings frei, die Pension in Höhe von knapp zwei Dritteln ihrer Bezüge durch ein privates Altersvorsorgemodell aufzustocken. Auch staatlich geförderte Konzepte, wie zum Beispiel die Riester- oder Rürup-Rente können Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen. Welche staatlichen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen jeweils gelten und ob sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge lohnt, obliegt der Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus haben Beamtinnen und Beamte die Auswahl aus verschiedenen klassischen Altersvorsorgekonzepten. Während die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorgemodell in den vergangenen Jahren gleichzeitig an Rentabilität und an Beliebtheit eingebüßt hat, gehören Sofortrenten und das Eigenheim noch immer zu den am häufigsten gewählten Vorsorgeprodukten. Zu den dynamischsten, gleichzeitig aber auch risikobehafteten Altersvorsorgekonzepten gehören Aktien, Fonds und EFT’s (Exchange Traded Funds). Welches Vorsorgemodell den eigenen Ansprüchen am besten gerecht wird, hängt von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, der zu erwartenden wirtschaftlichen Perspektive und individuellen Vorstellungen im Hinblick auf die Absicherung im Ruhestand ab. Die Beratung durch einen erfahrenen Finanzberater kann dabei unterstützen, schon frühzeitig den richtigen Weg zur optimalen Altersvorsorge einzuschlagen.

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