Zuletzt aktualisiert am 02.11.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Per Rundschreiben informierte die Berliner Landesverwaltung Anfang Dezember über eine unmittelbar bevorstehende Anpassung der Beamtenbesoldung um 2,5 Prozent, die nach Kenntnisnahme des Entwurfs bereits zum 1. Januar 2021 wirksam werden soll.
Versäumnisse der Vergangenheit regulieren
Die anstehende Umsetzung der längst fälligen Anpassung ist dabei augenscheinlich nur eine Fortführung der Bestrebungen des letzten Jahres, denn bereits damals sah das Anpassungsgesetz eine Erhöhung von 2,5 Prozent vor, welche nun wieder erneut die Besoldungen der Berliner Beamtinnen und Beamten aufstocken soll. Das Land Berlin ist quasi zur Umsetzung der Maßnahme gezwungen, um den Anschluss an andere Bundesländer nicht vollends zu verlieren. Eine entsprechende Weisung des Senators für Finanzen war Mitte November ergangen. Die Änderungen der besoldungsrechtlichen Vorschriften schließt den Familienzuschlag nicht mit ein.
Die Besoldungsanpassung für 2021 ist demnach für folgende Bestandteile der Bezüge relevant:
- Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge
- Amtszulagen und Stellenzulagen
- Allgemeine Stellenzulage (Vorbemerk 27, Bundesbesoldungsordnung A und B)
- spezifische Versorgungslohnarten (Verminderungsbeträge Gruppen A 1-A 8, HLA Endstufen A 8 und A 9)
Nach Angaben des Finanzsenates geht es in erster Linie darum, den Rückstand zum Besoldungsdurchschnitt der Länder aufzuholen. In der Vergangenheit war Berlin sogar zwischenzeitlich aus dem Verband der Arbeitgeber ausgeschieden und bei der Besoldung der Beamtenschaft wurde stetig gespart. Erste Schritte für eine verfassungsgemäße Entlohnung der Beamtinnen und Beamten waren Besoldungserhöhungen von 4,3 Prozent im Jahr 2019 und ebenfalls 4,3 Prozent im Jahr 2020. Im Herbst dieses Jahres wurde eine „Hauptstadtzulage“ eingeführt. Eine sach- und fachgerechte Bewertung und Untersuchung soll die Erhöhungen für das Jahr 2021 ermitteln. Genauere Ergebnisse sind nach Auskunft der Finanzverwaltung nach der aktuell noch laufenden Bearbeitungsphase zu erwarten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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