Zuletzt aktualisiert am 01.03.2025 um 15:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Bereits zum 1. November dieses Jahres will das Land Berlin seine geplante, aber durchaus umstrittene „Hauptstadtzulage“ realisieren. Dem Senat droht mit dieser im Alleingang gefälltem Entscheidung vermutlich politischer Ärger mit anderen Bundesländern, doch die Entscheidung wird aller Voraussicht nach ein Plus von rund 150 Euro in die Kassen der Berliner Landesbediensteten spülen.
In der ersten Septemberwoche hatte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach einer Sitzung den Beschluss des Senats gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Auch der Finanzsenator sieht den Entscheid mit einer gewissen Sorge behaftet, denn der Berliner Einzelvorstoß könnte einen Konflikt mit der Tarifgemeinschaft der Länder provozieren, die eine derartige Vorgehensweise zuvor bereits abgelehnt hatte. Aus Sicht des Senators könnte die Tarifgemeinschaft sogar ein Ausschluss Berlins proklamieren. Kein abwegiges Szenario, Berliner Beamte und Beamtinnen bekommen eine Gehaltszulage von 150. Unumstritten ist das allerdings nicht so der SPD-Politiker gegenüber den Medien, denn hierzu müsse nur ein Antrag gestellt werden, wobei der Senat dann noch die Möglichkeit hätte, genügend Länder von seinem Handeln zu überzeugen. Generell gilt es zunächst einmal abzuwarten und die nicht ganz unbegründeten Argumente der anderen Bundesländer reflektieren zu lassen.
Schwächung des Flächentarifvertrages
Nach Auffassung der Tarifgemeinschaft der Länder, die auf Arbeitgeberseite für alle notwendigen Belange im Zuge der Tarifverhandlungen verantwortlich zeichnet, stellt der Berliner Alleinbeschluss eine Untergrabung des Mehrheitsentswillens und eine allgemeine Schwächung für den Abschluss eines Flächentarifvertrages dar. Außerdem könne im Zuge der Corona-Krise und den daraus resultierenden finanziellen Anstrengungen eine derartige Maßnahme des Berliner Senats kaum von irgendjemanden nachvollzogen werden. Auch die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hatte eindringlich gewarnt und mahnte an, dass im Falle eines Rauswurfs aus der Tarifgemeinschaft das Land in schwierige Sonderverhandlungen bei den Tarifverträgen eintreten müsste. Ein unnötiger Weg, der im Kern eine Art Zersplitterung der Tarifgemeinschaft zur Folge hätte.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) sieht die Maßnahme des Berliner Senats grundsätzlich zwar als ein positives Signal, welches dazu angehalten sei, das Land als einen attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. In keinem Fall dürfe es allerdings im Bereich der Länderbesoldungen zu einer Art Flickwerk kommen, so Volker Geyer, Beamtenbundfachvorstand im Bereich der Tarifpolitik. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen lobte die versprochene Zahlungsumsetzung der Zulage, mit deren Verwirklichung man bereits fest geplant habe und die für alle Angestellten sowie Beamten in der Hauptstadt unumkehrbar sei. Die Hauptstadtzulage soll für rund 124.000 Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Berlin zum Tragen kommen, wobei nur Gehaltsgruppen berücksichtigt werden, die unter einer Verdienstspanne von etwa 5.000 Euro liegen. Nach Angaben des Finanzsenators belaufen sich die Mehrausgaben im jährlichen Haushalt auf 240 Millionen Euro.
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