Zuletzt aktualisiert am 06.02.2025 um 12:33 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 5-6 Minuten
Ratgeber zur richtigen Versicherungswahl
Für Beamte gelten andere Regelungen als für normale Arbeitnehmer. Sie haben daher auch andere berufsspezifische Risiken zu tragen. So haften Sie beispielsweise im Gegensatz zu Arbeitnehmern für Schäden, die sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses verschulden. Aber auch die Regelungen zu Krankenversicherung, Pensionsregelungen und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Beamten weichen von denen für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft ab. Beamte brauchen daher auch speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungen. Ebenso gibt es bestimmte Versicherungen, die für Beamte ungeeignet bzw. überflüssig sind. Nachfolgend haben wir für Sie die einzelnen Versicherungen für Sie erläutert und erklären Ihnen, wie wichtig die jeweilige Versicherung für Beamte ist.
Berufsunfähigkeit
Das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht. Beamten werden stattdessen dienstunfähig geschrieben. Das Problem dabei: Um dienstunfähig geschrieben zu werden, müssen wesentlich weniger Voraussetzungen erfüllt werden, als für eine Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass bei einer vorliegenden Dienstunfähigkeit der jeweilige Beamte nicht zwangsläufig auch berufsunfähig ist. Daher ist für Beamte eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend. Die entsprechende Versicherung muss durch den Zusatz der Dienstunfähigkeit ergänzt sein. Durch die niedrigeren Voraussetzungen ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit wesentlich größer als das einer Berufsunfähigkeit. Beamte haben daher sogar ein erhöhtes Risiko, ihren Arbeitsplatz aufgrund einer Erkrankung zu verlieren. Die Absicherung der Arbeitskraft ist daher für Beamte eine der wichtigsten Versicherungen.
Bei der Wahl der Versicherung bzw. des Tarifes sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen. Denn für die Leistungen im Versicherungsfall sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Diese können sich je nach Gesellschaft und Tarif gravierend unterscheiden. Wer hier vorher an der falschen Stelle gespart hat, erhält nur unzureichende oder im schlimmsten Fall gar keine Leistungen. Der Beamte sollte sich deshalb vor Abschluss der Versicherung durch einen unabhängigen Fachmann beraten lassen.
Private Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungen. Fügt in Deutschland eine Person einem Dritten Schaden zu, so muss er mit seinem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe dafür haften. Ist ein zerbrochenes Fenster einfach nur ärgerlich, so können gerade Schäden an Personen schnell in die Hunderttausende gehen. Eine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb unbedingt abgeschlossen werden. Bei einer geringen Jahresprämie schützt sie davor, ein Leben lang für versehentlich verursachte Schäden haften zu müssen.
Diensthaftpflicht
Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte sehr wichtig. Denn im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern haftet der Dienstherr nicht für die Schäden, die Beamten bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar ist der Beamte/Angestellte selbst, und zwar persönlich und unbegrenzt! Gerade Berufe wie Lehrer oder Polizist haben ein höheres Gefahrenpotenzial als erwartet. Darunter fällt beispielsweise, wenn einem Lehrer der Unfall während eines Klassenausfluges als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ausgelegt wird. Auch ein Verwaltungsangestellter muss für die — häufig nicht geringen — finanziellen Schaden aufkommen, wenn er eine falsche Entscheidung trifft. Wie auch die private Haftpflichtversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung eine Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte und zudem nicht viel kostet.
Krankenversicherung
Das Beamtenrecht kennt keinen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung seiner Beamten. Vielmehr erhalten Beamte die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es ich um einen bestimmten Prozentsatz, den der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten seiner Beamten übernimmt. Die Höhe der Beihilfe hängt dabei vom jeweiligen Bundesland sowie dem Familienstand des Beamten ab und liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Für die verbleibenden Prozente muss der Beamten eine sogenannte private Restkostenversicherung abschließen. Einige private Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Beamtentarife an, die auf die jeweilige Beihilfeverordnung abgestimmt sind. Sogar bereits vor der offiziellen Verbeamtung auf Lebzeiten bieten zahlreiche Versicherer die noch günstigere Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter an.
Abgesehen davon, dass eine Krankenversicherung natürlich vom Grundsatz her eine wichtige Versicherung ist, ist sie in Deutschland Pflicht. Der Beamte muss entweder die verbleibenden Prozente privat absichern, oder freiwilliges Mitglied in der GKV werden. Erfahren Sie hier noch mehr zum Thema Private Krankenversicherung Lehrer.
Krankenhaustagegeld
Die Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt dem Versicherten bei einem Krankenhausaufenthalt pro Tag den vereinbarten Satz. Da Krankenhausaufenthalte in der Regel recht selten sind und meist nur wenige Tage dauern, gehört die Krankenhaustagegeldversicherung zu den weniger wichtigeren Versicherungen.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung gehört zu den Versicherungen, die abgeschlossen werden sollten. Denn Statistiken belegen, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren. Unfälle, die sich außerhalb der Dienstzeit ereignen zählen nicht als Dienstunfall, entsprechend schlechter ist in einem solchen Fall die finanzielle Versorgung, sollte der Beamte deswegen dienstunfähig werden. Ebenso können durch bleibende Schäden hohe Kosten verursacht werden, beispielsweise wenn ein Umbau der Wohnung oder des Autos notwendig wird.
Risiko-Lebensversicherung
Eine Risiko-Lebensversicherung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Beispielsweise sollte sie abgeschlossen werden, wenn der Beamte eine Familie hat, welche finanziell hauptsächlich von ihm abhängig ist. Sofern der jeweilige Versicherungsnehmer keiner Risikoklasse angehört – also weder beispielsweise Extremsport betreibt, noch Motorrad fährt – ist der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung schon zu einer relativ günstigen Prämie möglich.
Hausratversicherung
Unter das Thema Hausrat fallen alle die Gegenstände, die sie bei einem Umzug mitnehmen würden bzw. könnten. Durch eine Hausratversicherung können diese Gegenstände gegen Risiken wie Feuer oder Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasserschäden sowie Sturm und Hagel versichert werden. Je nach Gebiet und Versicherung können auch Elementarschäden, bspw. Erdrutsch oder Überschwemmungen, mit eingeschlossen werden. Die Hausratversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn sie eine teure Wohnungseinrichtung besitzen und nimmt von der Wichtigkeit längst nicht den Stellenwert einer privaten Haftpflichtversicherung ein.
Glasversicherung
Die Glasversicherung gehört zu den weniger wichtigen Versicherungen. Häufig wird sie zusammen mit der Hausratversicherung angeboten. Sie ist aber nur dann interessant, wenn sie teure Glasflächen an ihrem Haus oder ihrer Wohnung besitzen, wie beispielsweise ein teures Ceran-Kochfeld mit Induktionstechnik. Denn Schäden am Glas sind relativ selten und können meist aus eigener Tasche beglichen werden. Bei Mietwohnungen mit Wintergärten oder Gewächshäusern kann es außerdem sein, dass diese bereits in der Gebäudeversicherung mitversichert sind. Fragen Sie in diesem Fall am besten vorher Ihren Vermieter.
Privater Rechtsschutz
Recht haben und recht bekommen sind oftmals zwei Paar Schuhe und hängt manchmal von der Wahl des Anwaltes ab. Denn häufig schrecken hohe Anwalts- und Gerichtskosten davor ab, sein Recht durchzusetzen. In fast allen Belangen übernimmt die Rechtsschutzversicherung für den Versicherten die Kosten eines Anwaltes und bezahlt im Notfall auch eine Strafkaution. Da Rechtsstreitigkeiten nur selten vorkommen und dadurch verursachte Kosten im Normalfall nicht die finanzielle Existenz bedrohen, gehört die private Rechtsschutzversicherung zu den Versicherungen nicht unbedingt notwendig sind.
Verkehrs-Rechtsschutz
Im Straßenverkehr kann es schnell einmal zum Zwischenfall kommen. Ob beim Ausparken oder eine übersehene Vorfahrt: geht ein Verkehrsunfall mit Personenschäden einher, ist ein Anwalt unbedingt notwendig. Zusätzlich zum Entzug des Führerscheins, der für viele existenziell wichtig ist, können die Rechtskosten, die durch Verkehrsunfälle entstehen, schnell in die Tausende gehen. Da Verkehrs-Rechtsstreitigkeiten im Vergleich zu privaten Rechtsstreitigkeiten relativ häufig vorkommen, ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung lediglich unsere Meinung widerspiegelt. Da der Bedarf an Versicherungsschutz je nach Einzelfall Abweichungen unterliegt, können wir für diese Angaben keine Haftung übernehmen. Für eine genaue Ermittlung Ihres Bedarfs und eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
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