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Finanzen

Die Qual der Wahl für Hessens Beamte – Beamtenprivileg nur mit Eigenbeteiligung

Eigenbeteiligung bei Versicherung
Jan
14
2016

Eigenbeteiligung für Beamtenprivileg; Bild: BK - Fotolia

Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zwei-Bett-Zimmer gehören für Beamte des Bundes und einiger Länder zu den Annehmlichkeiten des Beamtenstatus. Jetzt hat Hessen die Beihilfe gestrichen. Das Beamtenprivileg ist nur noch mit Eigenbeteiligung möglich.

Beihilfe kostet 18,90 Euro

Private Krankenversicherung Beamte” und Beihilfe mit Eigenbeteiligung? Das ist in Hessen nun eine beschlossene Sache. Mit der neuen Beihilfe-Regelung für Hessens Beamte will die schwarz-grüne Landesregierung künftig 20 Millionen Euro einsparen. Pünktlich zu den Herbstferien wurde bekannt gegeben, dass der Anspruch auf Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung entfallen wird. Dieses Sonderrecht wird es nur noch mit Zuzahlung geben. Mit einem monatlichen Zusatzbetrag von 18,90 Euro der Bruttobezüge für alle Beihilfeberechtigten und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen können die bisherigen Leistungen erhalten bleiben. Im März wurde diese Regelung vom Landtag bereits verabschiedet, seit dem 1. November 2015 ist sie in Kraft. Das gilt ebenso für die Private Krankenversicherung Beamtenanwärter.

Sparen für die Zukunft

Das hessische Innenministerium will mit diesem Beschluss neben vielen anderen Konsolidierungsmaßnahmen einen weiteren Schritt für eine zukunftsgerechte Politik machen. Die zukünftigen Generationen sollen nicht weiter belastet werden. Die Anpassung Hessens auf veränderte Standards ist nach Auffassung der Landesregierung mit dem Ziel verbunden, die Vorgaben der Schuldenbremse zu erreichen. Von den Einsparungen sind auch Lehrer, die einen Private Krankenversicherung Lehrer-Tarif nutzen, und sogar schon Referendare mit einer Privaten Krankenversicherung für Referendare betroffen.

Kritik und Chancen

Die Steuergewerkschaft kritisiert dieses Vorgehen der Landesregierung und zeigt sich besorgt um die Attraktivität Hessens. Die Beamten würden Hessen den Rücken kehren bei diesen Bedingungen. Nullrunden und geplante 1-Prozent-Erhöhungen bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden würde ein Abwandern hessischer Beamter in andere Bundesländer fördern.

Vertreter der Regierung sehen in der Neuregelung auch eine Chance für Beamte, sich frei zu entscheiden, ob sie die Wahlleistungen durch Zusatzbeitrag weiterhin über die Beihilfe abdecken möchten. Schließlich bestehe auch die Möglichkeit einer privaten Versicherung oder der gänzliche Verzicht darauf.

Unterschiedliches Recht

Das Beihilferecht für Beamte ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es bestehen Unterschiede in den Ländern hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationären Krankenhausaufenthalten. Obwohl sich die Bundesländer an den meisten Grundsätzen für die Beihilfevorschriften orientieren, haben sie eigenständige Beihilferegelungen. Einige Landesbeamte müssen sich hierfür einen monatlichen Beitrag von ihren Bezügen abziehen lassen, andere Bundesländer haben sie komplett ausgeschlossen.

Ist Hessen wirklich unattraktiv?

Das Land Baden-Württemberg hat schon 2012 einen monatlichen Beitrag von 22 Euro vorgesehen, um Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer zu gewährleisten. In Rheinland-Pfalz werden dafür monatlich 26 Euro von den Bezügen abgezogen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Beihilfe. Beamte, die im Krankenhaus ein Einbett- oder Zweibettzimmer und eine Behandlung durch den Chefarzt wünschen, bekommen vom Land Niedersachsen keine Beihilfe. Lassen sich Hamburgs und Bremens Beamte stationär behandeln, werden die Kosten für Wahlleistungen ebenso nicht erstattet.

Bleibt also die Frage, inwieweit den hessischen Beamten die Streichung dieses Privilegs tatsächlich schadet. Eine monatliche Eigenbeteiligung von 18,90 Euro könnte man als Kürzung der Bezüge interpretieren. Aus der Sicht derer, die sich keine Privatversicherung leisten können, ist dieser Betrag nicht besonders hoch. Und vielleicht gelingt es der Landesregierung, die frei gewordenen 20 Millionen Euro sinnvoll zu investieren. Dafür wäre der Bildungssektor doch geradezu ideal!

Weiterführende Quellen zum Thema:

  1. Beihilfeänderung des Landes Hessen für Wahlleistungen im Krankenhaus zum 01.11.2015

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