Zuletzt aktualisiert am 27.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Sächsische Polizeivollzugsbeamte werden zukünftig im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit sogenannte „Bodycams“ tragen. Die kleinen Kompaktkameras können für einige Stunden Videomaterial aufzeichnen, welches unter Sicherheitsverschlüsselungen abgespeichert wird. Hierdurch ist ein unberechtigter Zugriff auf die Daten ausgeschlossen.
Zunächst konnte man sich innerhalb der sächsischen Landesregierung nicht über die landesweite Einführung der Bodycams einigen. Die Sozialdemokraten waren gegen das Einsatzmittel und machten später ihre Zustimmung von einer anonymisierten Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften im Rahmen von großen Lageeinsätzen abhängig. Diese Kennzeichnung wurde seitens der CDU kategorisch abgelehnt. Eine Übereinkunft der beiden Koalitionsparteien konnte nun offenbar erreicht werden, da die SPD eine andere, seit längerer Zeit geforderte Maßnahme durchsetzen konnte. Die bislang beim Innenministerium angesiedelte Beschwerdestelle der Polizei wird zukünftig der Staatskanzlei überstellt. Über den bisherigen Standort wurde in der Vergangenheit heftig debattiert.
Präventives Einsatzmittel für erhöhte Sicherheit
Mit der Übereinkunft zur Änderung des sächsischen Polizeigesetzes wurde nun der Weg für den flächendeckenden Einsatz der „Bodycams“ frei. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton, befürwortete die Maßnahme und sieht eine berechtigte Forderung der Polizei erfüllt. Das präventive Einsatzmittel sorge für mehr Sicherheit und schaffe gerade in schwierigen Einsatzlagen ein für die Beamten notwendiges Hilfsmittel. Die Erfahrungswerte aus entsprechenden Pilotversuchen und auch aus Berichten anderer Landespolizeien, hätten dieses bestätigt, so Anton.
Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas, ist die Einigung mit der CDU ein klares Signal, dass der Koalitionspartner den Widerstand gegen eine transparentere Polizeibehörde aufgegeben hat. Der SPD-Politiker deutete damit die Umstrukturierung der Polizeibeschwerdestelle an, die nun aus dem Innenministerium herausgelöst wird. Pallas sprach von einem Gewinn für den Bürger und die Polizei. Stefan Engel, Landesvorsitzender der Jusos sieht diesen Fakt auch als Verbesserung, forderte aber weiterhin eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Wem nütze es, ein beamtenrechtliches Fehlverhalten bei der Beschwerdestelle zu melden, wenn der verantwortliche Beamte in der Anonymität der Masse untertauchen könne, so der Juso-Chef.
Für die Linksfraktion greifen die Befugnisse des neuen Polizeigesetzes unverhältnismäßig stark in die Rechte der Bürger ein. Diese Grundrechtsbeschränkungen stehen im keinen Zusammenhang mit eventuellen Sicherheitserhöhungen, so Enrico Stange, Sprecher der Linken, die eine verfassungsrechtliche Prüfung der Novellierungen im Polizeigesetz anstreben wollen. Für die Grünen kommentierte ihr innenpolitischer Sprecher Valentin Lippmann die Neuentwürfe kurz und knapp via Twitter, dass diese in die Tonne gehörten und dort auch bleiben sollten! Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in Sachsen, Hagen Husgen, ist da einer ganz anderen Auffassung. Die Tatsache, dass Sachsen bislang das einzige Bundesland gewesen ist, welches den Einsatz der Bodycam nicht durch eine Änderung im Polizeigesetz reglementiert hat, sei bedauernswürdig. Die Bodycam sei ein wichtiges, deeskalierend wirkendes Einsatzmittel.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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