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Lehrer

Nordrhein-Westfalen: Druck auf Landesregierung zur Anpassung der Lehrerbesoldung steigt!

Lehrerin mit Megaphone, Streik
Mai
2
2019

Besoldungsanpassung für Lehrer in NRW; Bild: Bild: contrastwerkstatt - Fotolia

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen steht unter Druck. Nachdem mehrere juristische Grundsatzurteile auf abzustellende Mängel in der Lehrerbesoldung hingewiesen haben, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), unterstützt von den oppositionellen Sozialdemokraten, eine zügige Umsetzung der verfassungsmäßigen, amtsangemessenen Besoldung für die Pädagogen.

„A 13 für alle!“

Anfang Februar befasste sich der nordrhein-westfälische Landtag erneut mit der Thematik. Im Rahmen einer Expertenanhörung wurden unterschiedliche Auffassungen und juristische Analysen erörtert. Im Kern diente die Debatte der Meinungsbildung, ob Lehrkräfte der Grundschule in der Besoldung ihren Kollegen an den Gymnasien gleichgestellt werden müsste. „A 13 für alle“ ist angesichts der gleichwertigen Ausbildung der Lehrer, eine längst umzusetzende Forderung von Gewerkschaften und Verbänden. Vor dem Ausschuss des Düsseldorfer Landtags bekräftigte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer die verfassungswidrige, aktuell noch praktizierte Besoldungsgesetzgebung des Landes.

Schäfer verwies darauf, dass bereits seit dem Jahr 2009 die Studiengänge in allen Lehrämtern mit dem Masterabschluss enden und zeitlich gleich eingegrenzt sind. Aus dieser Konsequenz muss auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes Berücksichtigung finden. Damit sind alle Lehrkräfte gemäß den Richtlinien des Lehrerausbildungsgesetzes auch unabhängig vom jeweiligen Lehramt in der Eingangsstufe gleich zu besolden. Die Gewerkschafterin betonte, dass dieses Grundprinzip im Rahmen einer verfassungsmäßigen, amtsbezogenen, gleichwertigen Besoldung nicht nur für derzeitige Masterabsolventen Gültigkeit haben muss, sondern für alle Lehrkräfte, die auch vor dem Jahr 2009 während der 10 Semester andauernden Hochschulausbildung und dem zweiten Staatsexamen die Lehramtsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Juristische Vorgaben und Alimentationsprinzip

Die GEW sieht durch die Nichterfüllung der besoldungsrechtlichen Gleichstellung von Lehrkräften einen klaren Verstoß seitens der Landesregierung und stützt ihre Forderungen unter anderem auf ein Gutachten von Professor Ralf Brinktrine, Verfassungsrechtler an der Uni Würzburg. Dieser hatte bereits vor drei Jahren festgestellt, dass eine unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen gegen die Grundsätze des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips verstoße und erkannte keine Begründung für eine ungleiche Bezahlung. Aktuell beschäftigen sich noch zwei Verwaltungsgerichte mit anhängigen Klagen von Grundschullehrern, die mit Hilfe der GEW eine besoldungsrechtliche Gleichbehandlung erwirken wollen.

Dorothea Schäfer forderte die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Armin Laschet (CDU) auf endlich politisch zu handeln und dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen. Das Landesbesoldungsgesetz müsse dringend novelliert werden. Auch andere wichtige Änderungen und Verbesserungen könnten dann Zugang zur neuen Gesetzgebung finden. Unterstützung erhält die GEW vom Verband Bildung und Erziehung (VBE), welcher eine bereits von mehr als 30.000 Menschen unterschriebene Petition zur Entschärfung der Lage an den Grundschulen in die Debatte einbrachte. Auch die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag befürwortet das Anliegen der Gewerkschaft und reichte zur verfassungsmäßigen, gleichwertigen Besoldung einen eigenen Gesetzesentwurf ein.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. news4teachers – Landtagsanhörung zu “A13 für alle”: Druck auf Landesregierung steigt, Lehrergehälter anzugleichen
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